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ᐅ Wie sieht es aus bei einen geschenkten Grundstück mit dem Hausbau


Erstellt am: 27.05.19 05:41

Climbee27.05.19 08:22
Wer im Grundbuch steht, dem gehört auch das Haus, das darauf steht. Punkt.

Jetzt gehört das Grundstück deiner Freundin (bzw. es wird ihr gehören), wenn ihr gemeinsam darauf ein Haus baut, dann gehört ihr das auch - egal wer für das Haus zahlt.
Finanziert sie das Haus allein ist das auch ok so - finanziert ihr gemeinsam, dann müßt ihr euch eine Lösung überlegen.

Wenn du mit finanzieren sollst, also auch Schuldner bei der Bank wirst, wird schon die Bank darauf dringen, daß du zu einem Anteil mit ins Grundbuch kommst - sonst kriegt ihr den Kredit nicht.

Dann hängt es noch ab, mit wievielen Anteilen du im Grundbuch stehen sollst. Am günstigsten - aus Sicht der Kosten - wird es, wenn dir deine Freundin einen Anteil am Grundstück schenkt und zwar unter dem Höchstbetrag von 20.000€ (wenn ihr heiraten solltet, wird der Freibetrag höher, aber unverheiratet sind es nur 20.000€). Dazu den Bodenrichtwert erfragen und ausrechnen, wie viele qms dir deine Freundin schenken kann und unter eben dem genannten Höchstbetrag ist. Dann stehst du im Grundbuch und einer Finanzierung sollte nichts mehr im Wege stehen.
Macht das BEVOR ihr das Bauen anfangt, dann ist nämlich nur der Grundstückspreis relevant - steht schon das Haus, wird das mit berechnet.

Ob dieser Anteil dann allerdings auch den Anteil repräsentiert, den du mit ins Haus steckst ist eine andere Nummer.
Wenn ihr das Haus zu gleichen Teilen finanziert, dann wirst du mit dem 20.000€-Grundstücksanteils-Geschenkt wahrscheinlich nicht ausreichend Anteile am Grund erhalten haben um das abzubilden. Dann könnt ihr entweder die Anteile des Grundstückes, die Du erhalten sollst, entsprechend erhöhen. Dann würdet ihr beim Notar eine Schenkung über 20.000€ machen und den Anteil, der darüber hinaus geht verkaufen. Da müßt ihr aber aufpassen: erst mal fällt dafür natürlich die Grunderwerbsteuer an UND es muß auch ein realer Geldfluss nachweisbar sein - sonst ist es eine Schenkung und wird entsprechend versteuert (meist höher als die Grunderwerbsteuer).
Andere Möglichkeit: ihr bleibt dabei, daß du nur Grundstücksanteile im Wert von Max. 20.000€ besitzt und regelt eine Aufteilung im Falle einer Trennung in einem notariell festgelegten Vertrag. Das geht auch und die dort getroffenen Vereinbarungen treten nur in Kraft, falls ihr euch mal trennen solltet.
Tassimat28.05.19 08:42
Wie viel ist das Grundstück allein denn wert?
Klar kann deine Freundin mit dem Grundstück machen was sie will, dir 50% schenken oder dir 50% verkaufen, aber was sagen die Eltern dazu? Was war deren Intention es nur ihr und nicht euch zu schenken?
Climbee28.05.19 08:47
Wieso sollten Eltern einem Menschen der vielleicht mal Schwiegersohn wird etwas schenken? Es ist doch normal, daß man das allein den Kindern vermacht und die können dann entscheiden, wie sie damit verfahren.
Tassimat28.05.19 09:54
Das ist mir schon klar, jedoch sollte allen Beteiligten auch klar sein, dass diese Konstellation mehr Klärungsbedarf hat, als nur ein Grundstück zu überschreiben. Je nach Intention gibt es nicht sogar Klauseln, um im Trennungsfall dafür zu sorgen, dass das Grundstück zurück an die Eltern geht? Will das aber jetzt hier nicht ausdiskutieren.

Der Punkt ist, das ein Grundstück verschenkt wurde, ein Haus gebaut werden soll, aber eine Person außen vor ist. Daher auch der Thread hier. Ich bleibe dabei, was war die Itention der Eltern, wie haben die sich den Hausbau durch wen vorgestellt?
Frank Hartung28.05.19 16:35
Ich habe diesem Thema grundsätzlich vor einiger Zeit einen Artikel auf meiner Website gewidmet, den ich hier einfach mal hoch lade. Vielleicht werden damit ein paar Themen beantwortet. Ansonsten einfach Fragen.

Seite eines Rechtsdokuments zum Hausbau mit Logo HAUSBAU BERATER oben rechts


Vertragsseite mit Hausbau-Berater-Logo und Baufinanzierungsabschnitten


Dokument mit Logo Hausbau Berater; Text über Trennung und Vermögensaufteilung.
hemali200328.05.19 17:01
Climbee schrieb:

Wenn du mit finanzieren sollst, also auch Schuldner bei der Bank wirst, wird schon die Bank darauf dringen, daß du zu einem Anteil mit ins Grundbuch kommst - sonst kriegt ihr den Kredit nicht.
Also das war bei uns überhaupt kein Thema!! Warum auch?


Wir haben es leider vor Baubeginn nicht mehr geschafft, meinen Mann mit eintragen zu lassen. Dass die Angelegenheit nach dem Bau bedeutend teurer wird, ist uns erst später richtig bewusst geworden. Also wenn dann die Teil-Schenkung (x% vom Grundstück) an den Ehemann vor Baubeginn vollziehen.

Problematisch kann wohl auch sein, wenn kurz nach Schenkung von der Frau an den Mann übertragen wird. Dann kann es sein, dass das Finanzamt die Hand aufhält. Das wird dann wie eine Schenkung der Eltern gesehen und Schwiegerkinder haben nur einen Freibetrag von 20.000 wenn ich das richtig in Erinnerung hab.
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