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ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?


Erstellt am: 11.07.19 12:33

Fraser-Island18.08.24 21:13
GeraldG schrieb:

Nach Din277 zählt doch auch der Keller zur Wohnfläche. Das würde bedeuten man könnte quasi nur ohne Keller bauen.

Laut Richtlinie zählt bei der L-Bank für die Wohnfläche die Wohnflächenverordnung.
Angefordert war der umbaute Raum/ BruttoRauminhalt (in Kubikmetern) nach Din277, damit ist eine Baukostenschätzung möglich. Aber der genaue Grund ist uns schleierhaft.
kobaje019.08.24 07:48
Wahrscheinlich basiert irgendeine Berechnung, die der Sachbearbeiter durchführt, auf dem Umbauten Raum. Ich habe aber nirgends eine Grenze gefunden, wie groß dieser sein darf. Einzig bei der Wohnfläche finden sich die 160 m².
ich glaube die Diskussion wie viel Quadratmeter Wohnfläche man braucht oder wer Anspruch auf einen Förder Kredit haben sollte, führt hier zu nichts. Im Endeeffekt prüft die Bank, wer einen Kredit bekommt und wer nicht. Dies orientiert sich hoffentlich an den Richtlinien und damit an den vom Staat festgelegten Kriterien. Und diese sind, wie sie sind.
LeLiLaPa21.08.24 15:15
Ich wollte mich kurz mit einem Update melden

Eingang LRA: Februar 2024

Eingang L-Bank: März 2024

Nachforderung von Unterlagen bzgl. Gehalt und Eigenkapital Nachweis: Anfang August 2024

Ich hoffe, dass die anderen Unterlagen soweit gepasst haben (Hausplan, usw.)

Einen Sachbearbeiter haben wir jetzt auch
Häuslebauer2222.08.24 08:14
Hallo zusammen,

Ich habe mir das Merkblatt angeschaut. Bei einem 2-Personen Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 68.000€ und bei 3 Personen bei 77.500€. Ich verstehe das allerdings nicht ganz. Heißt das während meine Frau Schwanger ist liegt sie bei 68.000€ und nach der Geburt bei 77.500€? Und welches Einkommen ist relevant? Das der letzten 12 Monate?
SiVerTi2322.08.24 10:18
Häuslebauer22 schrieb:

Hallo zusammen,

Ich habe mir das Merkblatt angeschaut. Bei einem 2-Personen Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 68.000€ und bei 3 Personen bei 77.500€. Ich verstehe das allerdings nicht ganz. Heißt das während meine Frau Schwanger ist liegt sie bei 68.000€ und nach der Geburt bei 77.500€? Und welches Einkommen ist relevant? Das der letzten 12 Monate?

Guten Morgen,

im Merkblatt steht folgender Punkt ganz oben:
"Wir fördern Sie, wenn: mindestens ein minderjähriges Kind in Ihren Haushalt lebt"

Eine Schwangerschaft ab dem 3. Monat wird wie ein minderjähriges Kind gerechnet, also wenn das bei euch zutrifft, ist das Einkommen für 3 Personen relevant.

Die Grenze von 77.500€ sollte die nächsten 12 Monate nicht überschritten werden.
LiZ202322.08.24 10:22
So also scheinbar ist es so, dass die L-Bank KA dieses Jahr nicht mehr mit Budget rechnet heißt vor Anfang 2025 wird es nichts mit einer Auszahlung der bereits bewilligten Anträge. Da hilft nur auf ein Wunder hoffen.
(Antragseingang Mitte November 23, Auszahlung scheinbar knapp verpasst)

Wenn jemand neue Infos hat oder es irgendwo weitergeht bitte melden.
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