ᐅ L-Bank Z15-Darlehen Erfahrungen?
Erstellt am: 11.07.19 12:33
BurgHaus13.08.24 20:45
Fraser-Island schrieb:
Bei uns will die Albany unter anderem auch den Umbauten Raum berechnet haben von unserer Baufirma.
hatte das schonmal jemand? Was steckt dahinter?Hallo,
wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel Grüße
HungrigerHugo13.08.24 20:50
Fraser-Island schrieb:
Wir haben tatsächlich einen kleinen Luftraum, aber das ist ja erstmal nicht verboten oder?Wenn die zuständige Förderstelle das Morgen als Luxus ansieht, bist du aus der Förderung raus.
Uns wurde letztes Jahr (in Hessen) gesagt, das bis 250qm i.O. ist. Dann hat der neue SPD Minister still und heimlich diese Grenze vor vor kurzem auf 160qm abgesenkt. Unser Bauantrag ist fertig und wir haben knapp 172qm… Soll ihn der Blitz beim Scheißen treffen und die SPD in den kommenden Wahlen aus den Landtagen fliegen.
HungrigerHugo13.08.24 20:52
BurgHaus schrieb:
Hallo,
Wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm...
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel GrüßeSoviel ich weis zählt die Wohnflächenverordnung.
Bertram10013.08.24 20:59
HungrigerHugo schrieb:
Als Erbe brauchst du natürlich nicht jammern.Da hast du recht. Ich brauche nicht zu jammern. Tue ich auch nur selten. HungrigerHugo schrieb:
Und anderen erzählen, es macht frei, seinen Traum mit zig Tausend Euro Verlust aufzugeben.Ja, die Erfahrung bleibt vorbehalten für die die es können. Ich habe nicht gesagt dass es das beste ist, den Traum aufzugeben. Ich habe gesagt dass es eine Möglichkeit ist. Wiederum rechtnest du "Reichtum" in Geld, nämlich in zig Tausend Euro Verlust. Reichtum kann aber auch aus anderen Aspekten ausser Geld bestehen, unter anderem mit Zufriedenheit innerhalb seiner finanziellen Grenzen zu leben. Mir ist es wirklich, wirklich egal ob du baust oder nicht. Der Zynismus den du hier an den Tag legt, spricht (mal wieder) nicht für dich. Finde ich.
Gmuend202413.08.24 21:24
BurgHaus schrieb:
Hallo,
wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel GrüßeBurgHaus schrieb:
Hallo,
wir haben jetzt auch die Aufforderung bekommen. Wir fragen uns jetzt auch, ob die 160qm für die Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung geht oder nach des umbauten Raums nach DIN 277. Vor allem muss das von einem Architekten gemacht werden.
Klar wenn Keller und Dachboden(kann man nicht mal drin stehen) dazu gerechnet wird, dann ist man ja schnell über 160qm.
Uns würden hier Erfahrungen auch interessieren.
Viel GrüßeGuten Abend BurgHaus,
hier kurz unsere Erfahrung, obwohl wir ein Bestandshaus gekauft haben. Wir haben extra für den L-Bank Antrag eine aktuelle Wohnflächenberechnung durchführen lassen, ganz offiziell, von einem anerkannten Büro. Der Architekt, welche die Messungen vornahm, erkannte den Dachboden nicht als Wohnraum an. Man kann zwar drin stehen, aber er ist nicht geheizt. Unsere Sachbearbeiterin hingegen rechnete ihn im Folgenden dazu. Ich habe jetzt einige Personen dazu befragt, die mir sagten, dass das mit der Wohnflächenberechnung wohl gar nicht so eindeutig sei. Das ist nur unsere Erfahrung und Laienwissen.
Alles Gute und gutes Durchhalten
Fraser-Island13.08.24 23:39
Fraser-Island schrieb:
Zählt das Mutterschutzgeld (6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt) zum Bruttoeinkommen?GeraldG schrieb:
Nein, genau so wenig wie Elterngeld.Hallo dazu noch eine Frage, meine Frau hat das Mutterschaftsgeld als normales Bruttogehalt von ihrem Dienstherr bekommen - damit zählt das schon zum Bruttoeinkommen welches die L-Bank berechnet oder?
Die Werbungskosten werden in voller und realer Höhe abgezogen? Wie weise ich das nach, wenn die Steuererklärung ja erst irgendwann nächstes Jahr kommt. Oder werden hier die Werbungskosten der letzten Jahre angeschaut?
Danke Euch
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