ᐅ Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer
Erstellt am: 31.07.24 13:31
Flar Lrek02.08.24 13:00
Neuigkeiten! Vielleicht löst sich das "Problem" in den nächsten Wochen in Luft auf, weil meine Frau von jemanden, der einen kennt, der einen kennt, angesprochen wurde, der händeringend Grundstücke für Tiny Häuser sucht. Für den wäre ein Handtuchgrundstück sogar ideal, weil er neben einer langen, parallel zu der Grenze verlaufenden Zufahrt dann einzelne kleine Parzellen zur Verfügung stellt (Kauf oder Pacht, keine Ahnung). Wir würden das Grundstück in Gänze loswerden und er kann das Bauamt mit Anfragen torpedieren, wie er lustig ist, wir wären dann jedenfalls außen vor...
K a t j a02.08.24 13:31
Flar Lrek schrieb:
Neuigkeiten! Vielleicht löst sich das "Problem" in den nächsten Wochen in Luft auf, weil meine Frau von jemanden, der einen kennt, der einen kennt, angesprochen wurde, der händeringend Grundstücke für Tiny Häuser sucht. Mmh. Wie viele Tiny Häuser stehen denn schon in der Nachbar-Bebauung? Falls die Antwort "keine" lautet, wird's schon wieder knifflig. Da simma ma gespannt, wie frei der 34er denn tatsächlich so ist. Mein Tipp war und ist ja - alles Sonderfälle.
Flar Lrek02.08.24 13:37
K a t j a schrieb:
Wie viele Tiny Häuser stehen denn schon in der Nachbar-Bebauung?Na, noch keins! Das letzte Haus, was dort gebaut wurde, wurde noch zu DDR-Zeiten errichtet. Da gab es noch keine Tiny-Häuser, nur Tiny-MädchenK a t j a02.08.24 15:08
Flar Lrek schrieb:
Na, noch keins! Das letzte Haus, was dort gebaut wurde, wurde noch zu DDR-Zeiten errichtet. Da gab es noch keine Tiny-Häuser, nur Tiny-MädchenTja, das dürfte dann interessant werden und eine Voranfrage ist unumgänglich, wenn Du mich fragst. Ich kennen keine Gemeinde, die sich über Tiny-Häuser freut. Die passen sich sowas von gar nicht in die Umgebungsbebauung ein (§34), da lacht Dich der Bauamtsleiter aus.ypg02.08.24 15:15
K a t j a schrieb:
eine Voranfrage ist unumgänglich, wenn Du mich fragst.Noch mal: es steht doch gar nicht in Frage, dass man hier eine Voranfrage stellt. Nur eben nicht vom TE. Der würde mit seinem „150qm Einfamilienhaus“-Erlaubnis sowas von daneben liegen.Und ja: auch ich denke, dass eine Tiny-Haus-Bebauung nicht zu einem Siedlungscharakter passt. Denn ein Tiny-Haus ist ja gegensätzlich von Ansiedeln, nämlich mobil. Und ein Campingplatz aus einem Grundstück in einer Siedlung zu machen ist auch nicht erlaubt. Denn dafür würde sich eher ein Freizeitgrundstück eignen.
K a t j a02.08.24 15:23
ypg schrieb:
Noch mal: es steht doch gar nicht in Frage, dass man hier eine Voranfrage stellt. Nur eben nicht vom TE. Sagt ja auch niemand. Die Empfehlung ging dann eher an den Bekannten der Frau, der einen kennt und der dann die Tiny-Häuser bauen will. Aber der TE merkt jetzt sicher langsam, wie das läuft. Du bietest Dein Grundstück einfach mit der Aussauge §34 an. Die Interessenten - so es denn welche gibt, werden sich schon drehen. Wenn es wirklich unverkäuflich sein sollte, empfehle ich noch, die großen Fertighausanbieter anzusprechen. Die freuen sich immer, wenn sie wieder ein Grundstück in die Datenbank eintragen können.Ähnliche Themen