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ᐅ Keine Auskunft vom Bauamt an Grundstückseigentümer

Erstellt am: 31.07.24 13:31
F
Flar Lrek
Ich werde von meinem Vater ein erschlossenes Handtuch-Grundstück geschenkt bekommen mit dem Hinweis, dass ich es verkaufen (dann erhält er einen kleinen Obolus aus dem Erlös) oder selbst dort bauen kann. Die einzige Planungsunterlage, die er zur Verfügung hat, ist ein Lageplan mit der Flurstücksnummer (alter DDR-Plan). Das Grundbuch ist "sauber". Es gilt "allgemeine Siedlungsbebauung" (was immer das heißen mag).
Damit ich potentiellen Käufern Auskunft geben kann, wie, wo und was man auf diesem schmalen Grundstück bauen kann, habe ich Kontakt mit dem örtl. Bauamt aufgenommen.
Dieses will aber weder mir (ich habe eine Vollmacht), noch meinem Vater Auskunft über die Geschossflächenzahl, Grundflächenzahl, DN, Zahl der Vollgeschosse und dem Baufenster/Baugrenzen erteilen. Vielmehr soll ein von uns beauftragter Architekt oder Bauplaner eine - natürlich kostenpflichtige - Bauvoranfrage stellen mit der Angabe, wo und wie wir dort bauen wollen. Es soll also quasi das Pferd von hinten aufgezäumt werden, weil wir theoretisch jeden Interessenten bitten müssten uns zu sagen, wie er dort bauen will, wenn ihm das Grundstück grundsätzlich gefällt und dafür jeweils eine Voranfrage stellen. Das kann es ja wohl nicht sein.
Ich kenne als ehemaliger Häuslebauer aus westdeutschen Lageplänen, dass dort die o.g. Kennzahlen im Plan eingezeichnet/eingetragen sind und bin deshalb vielleicht ein wenig verwöhnt, aber dass ich als Grundstückseigentümer nicht erfahren soll, wie und was man dort bebauen darf, kann ich einfach nicht glauben.
Wer hat ähnliche Erfahrungen mit (ostdeutschen) Baubehörden gemacht und was kann man tun?
F
Flar Lrek
02.08.24 13:00
Neuigkeiten! Vielleicht löst sich das "Problem" in den nächsten Wochen in Luft auf, weil meine Frau von jemanden, der einen kennt, der einen kennt, angesprochen wurde, der händeringend Grundstücke für Tiny Häuser sucht. Für den wäre ein Handtuchgrundstück sogar ideal, weil er neben einer langen, parallel zu der Grenze verlaufenden Zufahrt dann einzelne kleine Parzellen zur Verfügung stellt (Kauf oder Pacht, keine Ahnung). Wir würden das Grundstück in Gänze loswerden und er kann das Bauamt mit Anfragen torpedieren, wie er lustig ist, wir wären dann jedenfalls außen vor...
K a t j a02.08.24 13:31
Flar Lrek schrieb:

Neuigkeiten! Vielleicht löst sich das "Problem" in den nächsten Wochen in Luft auf, weil meine Frau von jemanden, der einen kennt, der einen kennt, angesprochen wurde, der händeringend Grundstücke für Tiny Häuser sucht.
Mmh. Wie viele Tiny Häuser stehen denn schon in der Nachbar-Bebauung? Falls die Antwort "keine" lautet, wird's schon wieder knifflig.
Da simma ma gespannt, wie frei der 34er denn tatsächlich so ist. Mein Tipp war und ist ja - alles Sonderfälle.
F
Flar Lrek
02.08.24 13:37
K a t j a schrieb:

Wie viele Tiny Häuser stehen denn schon in der Nachbar-Bebauung?
Na, noch keins! Das letzte Haus, was dort gebaut wurde, wurde noch zu DDR-Zeiten errichtet. Da gab es noch keine Tiny-Häuser, nur Tiny-Mädchen
K a t j a02.08.24 15:08
Flar Lrek schrieb:

Na, noch keins! Das letzte Haus, was dort gebaut wurde, wurde noch zu DDR-Zeiten errichtet. Da gab es noch keine Tiny-Häuser, nur Tiny-Mädchen
Tja, das dürfte dann interessant werden und eine Voranfrage ist unumgänglich, wenn Du mich fragst. Ich kennen keine Gemeinde, die sich über Tiny-Häuser freut. Die passen sich sowas von gar nicht in die Umgebungsbebauung ein (§34), da lacht Dich der Bauamtsleiter aus.
Y
ypg
02.08.24 15:15
K a t j a schrieb:

eine Voranfrage ist unumgänglich, wenn Du mich fragst.
Noch mal: es steht doch gar nicht in Frage, dass man hier eine Voranfrage stellt. Nur eben nicht vom TE. Der würde mit seinem „150qm Einfamilienhaus“-Erlaubnis sowas von daneben liegen.
Und ja: auch ich denke, dass eine Tiny-Haus-Bebauung nicht zu einem Siedlungscharakter passt. Denn ein Tiny-Haus ist ja gegensätzlich von Ansiedeln, nämlich mobil. Und ein Campingplatz aus einem Grundstück in einer Siedlung zu machen ist auch nicht erlaubt. Denn dafür würde sich eher ein Freizeitgrundstück eignen.
K a t j a02.08.24 15:23
ypg schrieb:

Noch mal: es steht doch gar nicht in Frage, dass man hier eine Voranfrage stellt. Nur eben nicht vom TE.
Sagt ja auch niemand. Die Empfehlung ging dann eher an den Bekannten der Frau, der einen kennt und der dann die Tiny-Häuser bauen will. Aber der TE merkt jetzt sicher langsam, wie das läuft. Du bietest Dein Grundstück einfach mit der Aussauge §34 an. Die Interessenten - so es denn welche gibt, werden sich schon drehen. Wenn es wirklich unverkäuflich sein sollte, empfehle ich noch, die großen Fertighausanbieter anzusprechen. Die freuen sich immer, wenn sie wieder ein Grundstück in die Datenbank eintragen können.
grundstückbebauungvoranfrage