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ᐅ Gelten die Baugesetze gleichermaßen auch für die Gemeinde?


Erstellt am: 14.07.24 16:12

N
NicoleW
14.07.24 16:12
Wir haben vor 5 Jahren ein Grundstück gekauft. Kein Bauland! Es handelt sich um landwirtschaftliche Fläche.
Wir hatten die Hoffnung darauf bauen zu können. Der Bebauungsplan klammert das Grundstück jedoch aus. Rundherum stehen Häuser!

Der Gemeinde gehört ein kleines Stück angrenzend an dieses Grundstück (gekennzeichnet als Grünland) Hier soll nun ein Löschwassertank in die Erde eingelassen werden.

Dazu haben wir mehrere Fragen
1. Ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und unterliegt er dadurch den geltenden Bauvorschriften (Abstand zu Grenzen, usw.)?

2. Bedarf es für einen Löschwassertank einer Baugenehmigung?

3. Wird die Gemeinde hier anders behandelt als Privatpersonen oder muss die Gemeinde auch einen Bauantrag beim zuständigen Kreis stellen, einen roten Punkt aufstellen, den Baubeginn beim Bauamt des Kreises anzeigen usw. ?

4. Darf der Löschwassertank gebaut werden, obwohl die Fläche als Grünland ausgewiesen ist? Verändert sich durch den Bau des Tanks der Status der Fläche? Wird sie dadurch automatisch zu Bauland?
N
nordanney
14.07.24 16:32
NicoleW schrieb:

Wir haben vor 5 Jahren ein Grundstück gekauft. Kein Bauland! Es handelt sich um landwirtschaftliche Fläche.
Wir hatten die Hoffnung darauf bauen zu können. Der Bebauungsplan klammert das Grundstück jedoch aus. Rundherum stehen Häuser!
Zunächst mal (leider) persönliches Pech.
NicoleW schrieb:

Der Gemeinde gehört ein kleines Stück angrenzend an dieses Grundstück (gekennzeichnet als Grünland)
Bauland im Bebauungsplan Bereich, 34er, Außenbereich? Die Kennzeichnung Gründland (wo steht das überhaupt) sagt zunächst gar nichts aus und auch erst einmal keine Bedeutung.
Nun mal die Frage: Wer baut den Löschwassertank? Da spielen ganz viele Beteiligte und Gesetze rein. Nicht nur die Bauordnung.
Grundstück. ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und Bedarf einer Genehmigung (sofern der Bau ohne Genehmigung nicht möglich ist - verfahrensfreies Vorhaben).
Und wer etwas bauen möchte, bedarf eine Baugenehmigung.
NicoleW schrieb:

Darf der Löschwassertank gebaut werden, obwohl die Fläche als Grünland ausgewiesen ist?
Siehe oben zu Grünland.
NicoleW schrieb:

Verändert sich durch den Bau des Tanks der Status der Fläche?
Nein.
NicoleW schrieb:

Wird sie dadurch automatisch zu Bauland?
S.o.

Warum auch immer Du fragst. Der Löschwassertank ändert an Eurem Grundstück nichts.
N
NicoleW
14.07.24 17:08
nordanney schrieb:

Zunächst mal (leider) persönliches Pech.

Bauland im Bebauungsplan Bereich, 34er, Außenbereich? Die Kennzeichnung Gründland (wo steht das überhaupt) sagt zunächst gar nichts aus und auch erst einmal keine Bedeutung.
Nun mal die Frage: Wer baut den Löschwassertank? Da spielen ganz viele Beteiligte und Gesetze rein. Nicht nur die Bauordnung.
Grundstück. ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und Bedarf einer Genehmigung (sofern der Bau ohne Genehmigung nicht möglich ist - verfahrensfreies Vorhaben).
Und wer etwas bauen möchte, bedarf eine Baugenehmigung.

Siehe oben zu Grünland.

Nein.

S.o.

Warum auch immer Du fragst. Der Löschwassertank ändert an Eurem Grundstück nichts.
nordanney schrieb:

Zunächst mal (leider) persönliches Pech.

Bauland im Bebauungsplan Bereich, 34er, Außenbereich? Die Kennzeichnung Gründland (wo steht das überhaupt) sagt zunächst gar nichts aus und auch erst einmal keine Bedeutung.
Nun mal die Frage: Wer baut den Löschwassertank? Da spielen ganz viele Beteiligte und Gesetze rein. Nicht nur die Bauordnung.
Grundstück. ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und Bedarf einer Genehmigung (sofern der Bau ohne Genehmigung nicht möglich ist - verfahrensfreies Vorhaben).
Und wer etwas bauen möchte, bedarf eine Baugenehmigung.

Siehe oben zu Grünland.

Nein.

S.o.

Warum auch immer Du fragst. Der Löschwassertank ändert an Eurem Grundstück nichts.


Vielen Dank für die Antwort!
nordanney schrieb:

Zunächst mal (leider) persönliches Pech.

Bauland im Bebauungsplan Bereich, 34er, Außenbereich? Die Kennzeichnung Gründland (wo steht das überhaupt) sagt zunächst gar nichts aus und auch erst einmal keine Bedeutung.
Nun mal die Frage: Wer baut den Löschwassertank? Da spielen ganz viele Beteiligte und Gesetze rein. Nicht nur die Bauordnung.
Grundstück. ist ein Löschwassertank ein Bauwerk und Bedarf einer Genehmigung (sofern der Bau ohne Genehmigung nicht möglich ist - verfahrensfreies Vorhaben).
Und wer etwas bauen möchte, bedarf eine Baugenehmigung.

Siehe oben zu Grünland.

Nein.

S.o.

Warum auch immer Du fragst. Der Löschwassertank ändert an Eurem Grundstück nichts.


Vielen Dank für die Antwort!

Ich glaube der Hintergedanke meiner Fragen schwingt noch nicht so richtig mit.

Wir würden uns natürlich freuen, wenn unser Grundstück (irgendwann) doch noch Bauland wird... und vielleicht gibt es ja hier eine Kompromisslösung zwischen uns und Gemeinde. Vor schon 18 Jahren wurde bei der Gemeinde bemerkt, dass die Häuser rund um Grundstück nicht mit ausreichend Löschwasser versorgt sind. 18 Jahre lang ist nichts passiert. Nun baut die Gemeinde den Tank. Wir haben diese Info vom Wassermeister der Gemeinde.

Wir würden nun aber gerne wissen, welche Vorschriften hier für die Gemeinde gelten. Müssen sie auch die 3 Meter Grenzabstand einhalten? Das wird aufgrund der Form deren eigener Fläche kaum möglich sein. Sie werden also den Grenzabstand zu uns vermutlich unterschreiten. Müssen wir das dulden? Können wir die Baumaßnahme stoppen, falls das der Fall sein sollte?
Muss ein Vermesser die Fläche für den Tank einmessen?
Welche Pflichten hat die Gemeinde bei diesem Bau und welche Rechte haben wir?
Können wir auf unser Recht wohlwollend Verzichten, wenn die Gemeinde sich auf einen Deal einlässt?

Beide Flächen liegen im Außenbereich. Bei Tim Online ist die Fläche der Gemeinde laut Legende als Grünland gekennzeichnet.
N
nordanney
14.07.24 17:59
Kurze Antwort auf die Frage: Du wirst als erdulden müssen, ggf. mit Dienstbarkeiten o.ä.
Deal mit der Gemeinde, dass dein Land Bauland wird: 0 Chance
Y
ypg
14.07.24 18:02
NicoleW schrieb:

Sie werden also den Grenzabstand zu uns vermutlich unterschreiten. Müssen wir das dulden? Können wir die Baumaßnahme stoppen, falls das der Fall sein sollte?
NicoleW schrieb:

Welche Pflichten hat die Gemeinde bei diesem Bau und welche Rechte haben wir?
Erst einmal: Ich weiß es nicht.
Aber ich denke, da zählt öffentliche Interessen gegen private Interessen. In einigen Bundesländern kann ein Eigentümer in die Pflicht genommen werden, Land oder Grund abzugeben, wenn die öffentlichen Interessen höher angesiedelt sind.
Bei dieser Anlage geht es um wichtige Sicherheit. Insofern kann es gut möglich sein, dass Ihr, wenn die offiziellen Abstände nicht eingehalten werden, ihr mit einem Obolus abgespeist wird: Euch wird Land abgekauft. Da es sich noch nicht einmal um Bauland handelt, welches nicht zur Bereicherung des Wohnungsmarkt dient, habt Ihr in meinen Augen die ganz schlechten Karten.
N
NicoleW
14.07.24 18:19
Danke für eure Bemühungen bis hierhin

Ich weiß, dass die Chancen nicht gut stehen. Trotzdem möchte ich das möglichst rechtssicher recherchieren und wissen, wer hier welche Rechte und Pflichten hat.
Bei Google bin ich leider nicht fündig geworden, wie ich heraus finden kann, ob hier nun ein öffentliches Interesse vorliegt und dieses auch schwerer gewichtet, als das private. Ich weiß einfach nicht, wo ich anfangen soll zu suchen.

Ich hoffe auch, dass ich hier nicht falsch verstanden werde. Ich bin grundsätzlich gar nicht gegen diesen Tank. Das fehlende Löschwasser war der Hauptgrund Warum unsere Bauvorfrange abgelehnt wurde.
Und die Sicherheit der Bewohner ist mir natürlich auch nicht egal.
Aber trotzdem, so finde ich, muss jeder ubd nicht nur ich an die Regeln halten. So auch die Gemeinde.
Nur wo kann ich nachlesen, welche Regeln hier gelten?
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