ᐅ Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend?
Erstellt am: 08.07.24 19:21
M
MaxBauerBW09.07.24 17:00haydee schrieb:
Sind die Einschränkungen überhaupt welche? Was wollt ihr bauen bzw was benötigt ihr?Eine konkrete Hausplanung gibt es noch nicht, da wir das immer auch am Grundstück ausrichten wollten... So wäre es hier wohl auch nötig.
Wir sind 2 Erwachsene 2 Kinder. Dazu noch work-from-home, und ein Gästezimmer sollte auch sein. Platz braucht es also. Ich hatte mir eigentlich immer eher die typische Stadtvilla mit 2 Vollgeschossen und Walmdach vorgestellt, Bungalow, eigentlich nicht. Aber wie gesagt nichts konkretes geplant, daher nichts fix.
MaxBauerBW schrieb:
da wir das immer auch am Grundstück ausrichten wollten...Das empfinde ich als sehr positiv und bereit, sich auf das Grundstück einzulassen und nicht gleich zu verfluchen.MaxBauerBW schrieb:
Dazu noch work-from-home, und ein Gästezimmer sollte auch sein. Platz braucht es also.Dann braucht Ihr klassischer Weise mehr im EG oder DG als im OG, der beliebten Schlaf-Etage.Das schreit nach einem klassischen Satteldachhaus. Meiner Meinung nach kann man das EG ruhig etwas größer gestalten, um dann das DG etwas kleiner (für 4 Personen) zu planen.
Die neuen Nachbarn haben schon mit Keller geplant. Wo haben sie ihre Stellplätze?
H
hanghaus202309.07.24 21:56Das orangene Haus rechts hat doch mindestens 45 Gard Dachneigung. Da geht vermutlich so einiges.
Baufenster 10x16m ist auch recht reichlich.
Baufenster 10x16m ist auch recht reichlich.
Liegt dir der aktuelle Bauplan mit sämtlichen Änderungen vor. Ich habe mal bei unserer Gemeinde nachgeschaut da sind zum Teil seit den 80ern 5-7 Änderungen dazugekommen?
Ich würde beim Bauamt einfach mal anrufen und nachfragen. Auch was geht. Entweder du bekommst eine Auskunft oder den Hinweis auf eine Bauvoranfrage.
Zu verlieren hast du nichts
Übrigens gut das ihr offen seit. Ich würde das Grundstück nicht abschreiben, wenn sonst alles passt
Ich würde beim Bauamt einfach mal anrufen und nachfragen. Auch was geht. Entweder du bekommst eine Auskunft oder den Hinweis auf eine Bauvoranfrage.
Zu verlieren hast du nichts
Übrigens gut das ihr offen seit. Ich würde das Grundstück nicht abschreiben, wenn sonst alles passt
M
MaxBauerBW11.07.24 17:08Das Bauamt hat geantwortet: In den 80er wurden die Vorgaben auf Kniestock 80 cm und 40 Grad Dachneigung geändert…
MaxBauerBW schrieb:
Das Bauamt hat geantwortet: In den 80er wurden die Vorgaben auf Kniestock 80 cm und 40 Grad Dachneigung geändert…Das ist doch prima! Und? Wie sieht es aus?Ähnliche Themen