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ᐅ Hausbau Bebauungsplan Wochenendhausgebiet


Erstellt am: 31.07.23 12:39

Herrarchi31.07.23 12:39
Hallo Forumsgemeinde,

Ich habe einmal ein Frage an Euch und bitte scheut nicht vor der ungeklärten Wahrheit.

Wir haben von Bekannten ein Grundstück angeboten bekommen. Dies wissen halt, dass wir auf der Suche sind und uns ein Eigenheim schaffen wollen. Ich weiss, schlechte Zeit, aber unsere persönliche Lebenssituation lässt das nicht anders zu.

Das Grundstück ist sehr gross und wunderschön gelegen. Leider liegt auf diesem Grundstück und auch auf allen anderen bereits bebauten ein Bebauungsplan als Wochenendhausgebiet.

Wir haben eine Bauvoranfrage stellen lassen und diese wurde uns als Wochenendhaus positiv beschieden. Mit allen Rahmenbedingungen wie Eingeschossigkeit, nicht ausgebauter Dachboden, Grundfläche usw.

So könnten wir das umsetzen.

Nun umtreibt uns natürlich immer das Damoklesschwert „Wochenendhausgebiet“.

Zu den Rahmenbedingungen. Es gibt dort bereits ca. 20 Häuser, die alle zum dauerhaften wohnen genutzt werden. Einschl. Der dortigen Meldeadressen. Von der Gemeinde wird das dauerhafte Wohnen geduldet. Es existier kein einziges Wochenendhaus mehr im grundsätzlichen Sinne. Der B_Plan betrifft auch nur die eine Straßenseite. Auf der anderen ist normale Wohnbebauung und alles ist bereits voll erschlossene. Quasi ist die Bebauungsstrang von normaler Wohnbebauung eingefasst. Der Bebauungsplan stammt aus den Sechzigern und wurde in der maximal möglichen Grundfläche einmal aufgestockt. Teilweise sind die Gebäude dort auch schon größer und mehrgeschossig.

Wir können halt überhaupt nicht abschätzen, ob wir das Risiko eingehen sollten. Es gibt dort noch 2 - 3 weitere tendenzielle Baugrundstücke, danach wäre das Gebiet voll.

Was könnten denn für mögliche Szenarien auf uns zukommen, abgesehen vom Wertverfall des Gebäudes bei Veräußerung als Wochenendhaus, dem Entzug der Meldemöglichkeit und der aufgezwungen Nutzung als tatsächliches Wochenendhaus.

Könnte man vielleicht in diesem Fall versuche den Bebauungsplan zu ändern? Wir wollen auch den dort wohnenden Familien nicht zu nahe treten.

Hat dort jemand einschlägige Erfahrungen oder kennt sich mit Materie aus?

Oder einfach bauen und alles lassen wie es ist und mit dem Risiko leben.

Für Eure Eingaben bedanke ich mich im voraus.

Grüße
KarstenausNRW31.07.23 18:40
Meine Meinung: FINGER WEG!!!

Es gab schon genug Fälle, wo nach Jahren der Duldung ganze Siedlungen wieder ihrem korrekten Zweck zugeführt wurden.
Wenn du jetzt baust und NICHT als Wochenendhaus nutzt, handelst du mit Vorsatz (und hohem Investment) illegal. Mach dir zur Sicherheit schon mal Gedanken, was du machst, wenn du mit der Familie raus musst und das Haus nur noch euer Ferienhaus wird.

P.S. Ich hoffe, Du kannst alles bar bezahlen. Die Bank wird nicht unbedingt fürs Wochenendhaus ihre Schatulle weit öffnen.
Herrarchi31.07.23 19:24
KarstenausNRW schrieb:

Es gab schon genug Fälle, wo nach Jahren der Duldung ganze Siedlungen wieder ihrem korrekten Zweck zugeführt wurden.
Das bedeutet ja nur wohnen am Wochenende. Erstmal nicht mehr und nicht weniger oder?
KarstenausNRW schrieb:

Wenn du jetzt baust und NICHT als Wochenendhaus nutzt, handelst du mit Vorsatz (und hohem Investment) illegal. Mach dir zur Sicherheit schon mal Gedanken, was du machst, wenn du mit der Familie raus musst und das Haus nur noch euer Ferienhaus wird.
Das wird allerdings schon seit Jahrzehnten mit Erstwohnsitz dauerhaft geduldet.
KarstenausNRW schrieb:

P.S. Ich hoffe, Du kannst alles bar bezahlen. Die Bank wird nicht unbedingt fürs Wochenendhaus ihre Schatulle weit öffnen.
Das meiste schon.

Aber mir geht es in erster Linie um den Bebauungsplan und in wie fern in eine normale Wohnbebauung geändert werden könnte bzw. müsste. Dort existiert wie gesagt kein zu Wochenendwohnzwecken genutztes Gebäude mehr.
Auf der anderen Straßenseite und auch als seitliche Einfassung existiert Wohnbebauung. Ganz legal.
Dort ist alles voll erschlossen und Glasfaser wird auch noch gerade verlegt.

Muss dann die Gemeinde nicht den Bebauungsplan überarbeiten? Gerade nach so langer Duldung und Zweckentfremdung.
KarstenausNRW31.07.23 19:48
HerrRossi schrieb:

Das bedeutet ja nur wohnen am Wochenende. Erstmal nicht mehr und nicht weniger oder?
Korrekt.
HerrRossi schrieb:

Das wird allerdings schon seit Jahrzehnten mit Erstwohnsitz dauerhaft geduldet.
Egal. Sieht z.B. Heilerbachtal, Emkum u.a.
Da mussten die Bewohner nach Jahrzehnten raus und die Häuser waren nichts mehr wert. Dazu gibt es höchstrichterliche Entscheidungen. Bestenfalls Bestandsschutz für die Häuser, damit sie nicht abgerissen werden müssen.
HerrRossi schrieb:

Muss dann die Gemeinde nicht den Bebauungsplan überarbeiten? Gerade nach so langer Duldung und Zweckentfremdung.
Nein. Die Bewohner wohnen illegal. Also raus damit ;-)
Nur das ist rechtlich korrekt. Manchmal hat der Nabu oder ähnliche Organisationen solche Siedlungen schon zu Fall gebracht. Recht ist Recht.

Ich würde niemals auf den Gedanken kommen, dort zu bauen (dauerhaft wohnen). Neben der Illegalität ist mir der Wertverlust der eingesetzten Geldes zu hoch
Herrarchi31.07.23 20:00
Es gibt allerdings auch Urteile wo das genau anders gelaufen ist. Da musste der Bebauungsplan geändert werden.
11ant31.07.23 20:50
HerrRossi schrieb:

Es gibt dort bereits ca. 20 Häuser, die alle zum dauerhaften wohnen genutzt werden. Einschl. Der dortigen Meldeadressen. Von der Gemeinde wird das dauerhafte Wohnen geduldet. Es existier kein einziges Wochenendhaus mehr im grundsätzlichen Sinne. Der B_Plan betrifft auch nur die eine Straßenseite. Auf der anderen ist normale Wohnbebauung und alles ist bereits voll erschlossene. Quasi ist die Bebauungsstrang von normaler Wohnbebauung eingefasst. Der Bebauungsplan stammt aus den Sechzigern und wurde in der maximal möglichen Grundfläche einmal aufgestockt. Teilweise sind die Gebäude dort auch schon größer und mehrgeschossig.
Dann fragt sich, weshalb der Plan nicht längst geändert wurde. Für die Hauseigentümer wäre das eine Amnestie, mit geringer Gefahr der rückwirkenden Ahndung der Illegalität. So bleibt es für sie ein Damoklesschwert. Und für den Bürgermeister und den Baudezernenten sind fortgesetzte Rechtsbeugungen in zwanzig Fällen auch kein Pappenstiel und können die Pension kosten sowie zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen. Wenn die nicht restlos abgebrüht sind, wird es also Gründe geben. Die Kosten für die Planänderung allein wären umgelegt auf zwanzig Hauseigentümer und zwei Verantwortliche ein Taschengeld.
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