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ᐅ Rohbaufirma baut Keller kleiner als im Werksplan


Erstellt am: 28.01.23 21:18

H
hanghaus2023
29.01.23 23:10
Wer hat denn das Schnurgerüst erstellt?
D
domino55
29.01.23 23:11
hanghaus2023 schrieb:

Ich frage mal ob Du denn schon den Kellerbauer zur Mangelbeseitigung mit Fristsetzung schriftlich aufgefordert hast. Du scheinst ja die Bauleitung selber zu machen. Denn sonst würde sich ja der Bauleiter drum kümmern.
Habe ich schriftlich gemacht, mit der Frist bis 31.03.2023
hanghaus2023 schrieb:

Wegen der mangelhaften Betondeckung einen Sanierungsvorschlag beim Kellerbauer anfordern der eine Gleichwertigkeit der Bauteile sicher stellt. Ich frag noch mal nach. Was schuldet der Unternehmer laut Vertrag (Weiße Wanne?)
Im Vertrag selber steht der Begriff "weiße Wanne" nicht, dafür aber in den Ausführungsplänen/Statischen Berechnungen, die dem Kellerbauer vor dem Vertragabschluss vorgelegt wurden.
hanghaus2023 schrieb:
Im Falle der Abweichung der Abmessung die nicht den Toleranzen der DIN entsprechen hast Du oder Dein Bauleiter die Kontrollpflicht verletzt.
Eine gewisse Mitschuld trifft Dich als Bauherr.
Ist es Deine persönliche Meinung oder ist es irgendwo gesetzlich geregelt?
hanghaus2023 schrieb:

Trotzdem würde ich den Unternehmer ebenfalls um einen Vorschlag zur Mangelbeseitigung auffordern. Mit der Empfehlung den Schaden bei Seiner Versicherung zu melden.
Die Empfehlung über die Versicherung werde ich ergänzen.
D
domino55
29.01.23 23:13
hanghaus2023 schrieb:

Wer hat denn das Schnurgerüst erstellt?
Der Kellerbauer hat es selber gemacht.
H
hanghaus2023
29.01.23 23:38
domino55 schrieb:

Habe ich schriftlich gemacht, mit der Frist bis 31.03.2023
OK
domino55 schrieb:

Im Vertrag selber steht der Begriff "weiße Wanne" nicht, dafür aber in den Ausführungsplänen/Statischen Berechnungen, die dem Kellerbauer vor dem Vertragabschluss vorgelegt wurden.
Steht das auch so im Vertrag, dass die Pläne Vertragsbestandteil sind.
domino55 schrieb:

Ist es Deine persönliche Meinung oder ist es irgendwo gesetzlich geregelt?
Der Bauherr ist für Sein Bauvorhaben verantwortlich. Falls Er die Qualifikation nicht besitzt, gibt es Architekten oder Ingenieure, die die Bauüberwachung im Auftrag ausführen. Die haben dann eine Haftpflichversicherung, falls denen so ein Lapsus passiert.

Im Übrigen wer hat denn die Bewehrung / Schalung abgenommen vor dem betonieren?

Wie sagt man so schön "Vertrauen ist GUT, Kontrolle ist BESSER".
domino55 schrieb:

Die Empfehlung über die Versicherung werde ich ergänzen.
Der Tipp mit dem Sachverständigen / Anwalt ist ernst gemeint. Was meinst Du was der Unternehmer macht?
H
hanghaus2023
29.01.23 23:43
domino55 schrieb:

Der Kellerbauer hat es selber gemacht.
Das ist dann auch sein Fehler.
D
domino55
30.01.23 00:05
hanghaus2023 schrieb:
Im Übrigen wer hat denn die Bewehrung / Schalung abgenommen vor dem betonieren?
Der Statiker des Kellerbauers (sein hauseigener, gleicher, der das Schreiben über die mit einer weißen Wanne gleichwertige Sanierung verfasst hat)
vertragwannekellerbauer