ᐅ Gehrechte und Fahrtrechte vorhanden?
Erstellt am: 28.01.23 22:47
Admi030229.01.23 15:43
Meine Frage hier ist: Darf FL 2 die Bebauung verhindern? Weil das FL 3 hat ja alle erforderlichen Wegerechte und nur hier soll ja gebaut werden. FL 1 ist ja nur die Straße zum FL 3. FL 2 nimmt momentan das FL 1 als Vorwand um das Verfahren zu stoppen. Übersehe ich hier etwas bzw. verstehe ich hier etwas nicht korrekt?
K a t j a29.01.23 16:39
Admi0302 schrieb:
- Flurstück Nr. 3 hat Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 1 und über Teilstück des Flurstück Nr. 2.
Admi0302 schrieb:
Eigentümer von FL 2 versucht das Verfahren zu stoppen, da er der Ansicht ist, dass FL 3 Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 braucht. Was denn nun? Hat FL3 die Rechte oder nicht?Admi030229.01.23 16:49
Hallo Katja,
da habe ich wohl ein Patzer drin bzw. etwas falsch formuliert.
Das hier ist korrekt:
Flurstück Nr. 3 hat Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 1 und über Teilstück des Flurstück Nr. 2 laut dem Grundbuch.
Das war nicht genau formuliert:
Eigentümer von FL 2 versucht das Verfahren zu stoppen, da er der Ansicht ist, dass die Wegerechte für FL 3 nicht gesichert sind weil das FL 1 keine Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 hat.
Wie ich zuvor geschrieben habe, weis ich nicht warum er die Änderung des Bebauungsplan und die hiermit ergehende Bebauung behindern kann weil in meinen Augen sind ja alle notwendigen Recht auf den Grundstück FL 3 vorhanden. Oder hängt er sich gerade auf dem FL 1 auf und nimmt das als Anlass das Verfahren zu stoppen?
da habe ich wohl ein Patzer drin bzw. etwas falsch formuliert.
Das hier ist korrekt:
Flurstück Nr. 3 hat Geh- und Fahrtrechte über Flurstück Nr. 1 und über Teilstück des Flurstück Nr. 2 laut dem Grundbuch.
Das war nicht genau formuliert:
Eigentümer von FL 2 versucht das Verfahren zu stoppen, da er der Ansicht ist, dass die Wegerechte für FL 3 nicht gesichert sind weil das FL 1 keine Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 hat.
Wie ich zuvor geschrieben habe, weis ich nicht warum er die Änderung des Bebauungsplan und die hiermit ergehende Bebauung behindern kann weil in meinen Augen sind ja alle notwendigen Recht auf den Grundstück FL 3 vorhanden. Oder hängt er sich gerade auf dem FL 1 auf und nimmt das als Anlass das Verfahren zu stoppen?
ypg29.01.23 17:01
Meines Wissens gibt es auch nur Wege- und Leitungsrechte, und das betrifft nur Grundstücke, die Hintergrundstücke die Rechte einräumen. Für öffentliche Wege braucht man das nicht, das ist ja da, also „vorhanden“
ypg29.01.23 17:04
Admi0302 schrieb:
sind weil das FL 1 keine Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 hat.Es geht nicht um den Eigentümer, sondern um das Grundstück. Wenn das Grundstück zu Flurstück 3 das Wege- und Leitungsrecht (von 1 und 2) hat, dann gibt es keine Probleme.K a t j a29.01.23 17:06
Admi0302 schrieb:
...Wegerechte für FL 3 nicht gesichert sind weil das FL 1 keine Geh- und Fahrtrecht über sein "Teilstück" FL 2 hat.
Firlefanz. Was FL1 für Rechte hat, ist völlig uninteressant für die Bebauung von FL3. Einfach Bauantrag stellen wäre meine Devise.Ähnliche Themen