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ᐅ Grundriss Vorteile und Nachteile auf Basis von Satteldach 229m²


Erstellt am: 02.12.22 12:55

ypg09.12.22 14:50
Teilzeitplaner schrieb:

Satteldach E+D und E+1.
Süd und West Seite werden nicht bebaut und bleiben Acker.
Daraus lese ich Eingeschossigkeit.
Teilzeitplaner schrieb:

Wie findet ihr den Grundriss?
Das sieht nach einem Zweigeschosser aus.
Teilzeitplaner schrieb:

gibt es Nachteile die man bei einem Eckfenster in Kauf nehmen müsste
Erhöhte statischer Aufwand, aber keine immensen Zusatzkosten.

Ich kann mich auch bei allem irren.
11ant09.12.22 15:50
Teilzeitplaner schrieb:

Ich habe leider noch kein Haus gebaut
Mir scheint eher, Du habest auch noch keines geplant, und Dich hier besser "Planungsanfänger" genannt; "Teilzeitplaner" klingt irreführend, als habest Du zumindest nebenberuflich - dann aber offenbar nicht mit Eigenheimen - mit Planung zu tun.
Für einen Anfänger verhebst Du Dich aber ganz schön an einer anspruchsvollen Inspirationsgrundlage. Am besten nennst Du mal den Bebauungsplan (ohne Link !!!, im Format "Posemuckel Nr. 258 Am Stoppelacker"), und auch den "Spenderentwurf" Deiner Tuningversuche.

Du hast ein Grundstück, für das allein von der Größe her so einige Bauwillige "morden würden" - das sollte Dir eigentlich die kluge Investition in einen professionellen Planer wert sein. Selbst wenn die Hanglage wirklich schwach ist (und bleiben sollte) - was dann allerdings in der Keller-Frage ein starkes "eher Luxus" Votum wäre - sehe ich hier großkalibrige Tretminen für einen Laien liegen. Ich würde selbst als "Millionär" (ich weiß ja nicht, wie galaktisch Deine Reserven performen) kein Geld für das Weglassen eines Architekten verschwenden.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Teilzeitplaner10.12.22 10:18
11ant schrieb:

Mir scheint eher, Du habest auch noch keines geplant,
Doch, geplant habe ich schon mehrere, angefangen habe ich mit einem gekritzel auf einem DIN A4 Blatt mittels Kugelschreiber.
Gebaut noch keines 😉.
11ant schrieb:

und Dich hier besser "Planungsanfänger" genannt; "Teilzeitplaner" klingt irreführend, als habest Du zumindest nebenberuflich - dann aber offenbar nicht mit Eigenheimen - mit Planung zu tun.
Und wenn es so wäre? :p
11ant schrieb:

Für einen Anfänger verhebst Du Dich aber ganz schön an einer anspruchsvollen Inspirationsgrundlage.
Was darf ich zwischen den Zeilen lesen?
11ant schrieb:

Am besten nennst Du mal den Bebauungsplan (ohne Link !!!, im Format "Posemuckel Nr. 258 Am Stoppelacker"), und auch den "Spenderentwurf" Deiner Tuningversuche.
"Spenderentwurf" = Satteldachhaus 229m² vom Hausblogger.
11ant schrieb:

Du hast ein Grundstück, für das allein von der Größe her so einige Bauwillige "morden würden"
Ist uns bewusst, welches Kaliber kannst du empfehlen 🙂.
11ant schrieb:

- das sollte Dir eigentlich die kluge Investition in einen professionellen Planer wert sein. Selbst wenn die Hanglage wirklich schwach ist (und bleiben sollte) - was dann allerdings in der Keller-Frage ein starkes "eher Luxus" Votum wäre - sehe ich hier großkalibrige Tretminen für einen Laien liegen. Ich würde selbst als "Millionär" (ich weiß ja nicht, wie galaktisch Deine Reserven performen) kein Geld für das Weglassen eines Architekten verschwenden.
Danke für die Frage, selbstverständlich ziehen wir einen Architekten heran, entweder von einem GU oder freiem Architekten.
Wie bereits gesagt, wir stehen ganz am Anfang und uns gefällt ein Statteldach.
Vorbereitetend für weitere Gespräche mit einem Architekten / Baufirma sind wir dankbar für Input zum Grundriss.
Und würden im ersten Schritt den Architekten mit unseren Wünschen freie Hand lassen.
ypg schrieb:

Daraus lese ich Eingeschossigkeit.
Du würdest einen Bunglow darauf bauen?
ypg10.12.22 10:45
Teilzeitplaner schrieb:

Du würdest einen Bunglow darauf bauen?
Wie kommst Du immer auf Bungalow? Es gibt baurechtlich keinen Bungalow.
E + D oder 1 + D bedeutet Eins plus Dachgeschoss.
Bevor Du Dich mit Deinem Grundstück beschäftigst, solltest Du Dich mit den Begrifflichkeiten in einem Bebauungsplan bzw Eurer Landesbauordnung auseinandersetzen, sodass Du zumindest weißt, was Vollgeschoss bedeutet. Damit steht und fällt von Grundstücksseite aus, was darauf gebaut werden darf.

Und nein, ich würde mit Kindern keinen Bungalow bauen.
Und nochmal darauf hingewiesen 😀
28 x 28 sind keine 850qm…. Also irgendetwas solltest Du dort mal korrigieren.
ypg10.12.22 11:04
Teilzeitplaner schrieb:

Das Budget rechnen wir nächste Woche durch 🙂.
Die nächste Woche ist jetzt durch. Was kommt denn jetzt von wem bei der Rechnung raus?
Teilzeitplaner10.12.22 11:30
ypg schrieb:

Wie kommst Du immer auf Bungalow? Es gibt baurechtlich keinen Bungalow.
E + D oder 1 + D bedeutet Eins plus Dachgeschoss.
Bevor Du Dich mit Deinem Grundstück beschäftigst, solltest Du Dich mit den Begrifflichkeiten in einem Bebauungsplan bzw Eurer Landesbauordnung auseinandersetzen, sodass Du zumindest weißt, was Vollgeschoss bedeutet. Damit steht und fällt von Grundstücksseite aus, was darauf gebaut werden darf.
Mir ist bewusst was E + D bzw. E + 1 bedeutet, ich verstehe nur nicht was du mit "daraus lese ich Eingeschossigkeit" sagen möchtest. 🙂
ypg schrieb:

28 x 28 sind keine 850qm…. Also irgendetwas solltest Du dort mal korrigieren.
Das ist richtig, die 850m² sind unsere Angabe an die Gemeinde / Architekten, wie groß das Grundstück ca. werden soll.
Für einen schematischen Aufriss habe ich in AutoCAD ein Quadrat mit 28x28m eingefügt um mir grob die Größe des Hauses auf dem Grundstück vorzustellen.
Die Breite (in Bezug zur Hausbreite) wird vsl. bei 28m bleiben, lediglich die Tiefe wird ggf. noch angepasst.
ypg schrieb:

Die nächste Woche ist jetzt durch. Was kommt denn jetzt von wem bei der Rechnung raus?
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Zinsbindung von 10 Jahren.
Der Grund und noch etwas Eigenkapital ist vorhanden.
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