ᐅ Defekte Hebeanlage, wer zahlt?
Erstellt am: 10.10.22 14:04
Hallo liebes Forum,
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
ich schreibe hier sonst nie und bin seit unserem Hausbau stiller Mitleser.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Ein Monteur hat heute festgestellt, dass die Pumpe unserer Hebeanlage defekt ist (machte seit paar Wochen laute Geräusche)
Er will jetzt eine neue bestellen, die Kosten sollen sich auf ca.500€ belaufen.
Wir sind vor knapp 3 Jahren in unser Haus eingezogen und hatten mit einem GU gebaut.
Meine Frage ist nun, fällt dieser Schaden auch unter die 5 Jahre Gewährleistung nach Hausbau? Vorausgesetzt natürlich, der Schaden ist nicht auf uns zurückzuführen. Der Monteur kann diese Frage erst nach Ausbau des Motors beantworten, da er noch immer läuft (sehr Laut) und er erst den neuen da haben will.
Ich danke Euch!
Martin
I
i_b_n_a_n10.10.22 14:09Problem bei Hebeanlagen ist häufig die mangelnde Reinigung (Deckel auf, Wände, Pumpe etc. vom "Schlamm" befreien Gegebenenfalls durchspülen. Dichtungen prüfen, Schlauchschellen prüfen (sofern vorhanden). In einer von mir "betreuten" Wohnung ist eine solche HA verbaut. Die Hebeanlage bzw. Pumpe musste innerhalb von 4 Jahren bereits 2x getauscht bzw. vom Monteur gereinigt werden. Hardware lief über Herstellergarantie, Arbeit war selber zu zahlen.
MEA müsste das (sofern kein Selbstverschulden vorliegt) vom GU getragen werden
MEA müsste das (sofern kein Selbstverschulden vorliegt) vom GU getragen werden
i_b_n_a_n schrieb:
Problem bei Hebeanlagen ist häufig die mangelnde Reinigung (Deckel auf, Wände, Pumpe etc. vom "Schlamm" befreien Gegebenenfalls durchspülen. Dichtungen prüfen, Schlauchschellen prüfen (sofern vorhanden). In einer von mir "betreuten" Wohnung ist eine solche HA verbaut. Die Hebeanlage bzw. Pumpe musste innerhalb von 4 Jahren bereits 2x getauscht bzw. vom Monteur gereinigt werden. Hardware lief über Herstellergarantie, Arbeit war selber zu zahlen.
MEA müsste das (sofern kein Selbstverschulden vorliegt) vom GU getragen werdenDie Anlage wurde jährlich gewartet seit Einzug. Also sollte da jetzt nicht rauskommen, dass irgendwas in der Anlage steckt, was da nicht hingehört (was ich nicht glaube, da wir da sehr darauf achten was da durch den Abfluss geht), sollte der GU zahlen, richtig?!X
xMisterDx12.10.22 22:31War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?
xMisterDx schrieb:
War die Hebeanlage Lieferumfang des GU?Sehr gute Frage!Meist bietet ja der GU einen Keller, wenn überhaupt, nackt an. Das weitere klärt man oft mit dem Sanitär direkt. Da gilt, sofern ich mich erinnere, die Gewährleistung von zwei Jahren.
X
xMisterDx12.10.22 23:16Ich kenne die Hebeanlage auch beim Schmutzwasser. Dafür ist in der Regel der Bauherr allein verantwortlich.
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