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ᐅ Rückstauklappe mit Pumpe oder ohne


Erstellt am: 06.07.20 17:17

Kuota8808.07.20 07:33
Das Hauptargument unserer Projektleitung für eine Klappe mit Pumpfunktion ist unsere im Keller aufgestellte Luftwasserwärmepumpe mit integrierter Lüftung. Hierbei soll mitunter einiges an Kondenswasser zustandekommen, was im Falle eines Rückstaus nicht abfließen könnte.

Ändert das für euch nochmal etwas an der Entscheidung oder seid ihr immer noch "Anti-Pumpe" und Pro "Standard-Klappe"?
erazorlll08.07.20 11:55
Ich würde mich gerne der Frage anschließen bzw. eine weitere Frage zum gleichen Thema stellen:
Wenn ich im UG ein WC habe (fäkalhaltiges Wasser), dann benötige ich laut DIN Vorschrift eine elektrische Rückstauklappe. Ist das korrekt oder tut es auch eine mechanische Klappe?

Zum Hintergrund:
Die Straße vor unserem Haus hat Hanglage. Der Kanalverlauf für Abwasser ist von Osten nach Westen an unserem Haus vorbei. Der Höhenunterschied zwischen dem Schacht im Osten und dem Schacht vor unserem Haus beträgt ca. 1,50m und ist dann weiter abfallend. Die Straßenhöhe vor unserem Haus ist ca. 30cm tiefer als das geplante Haus. Die genaue Lage und Höhe der Rohre ist noch nicht bekannt.
Kuota8814.07.20 06:14
Heute kam per Mail eine zu unterschreibende Haftungsfreistellung von unserem Hausbauer, falls wir uns gegen diese elektrische Pumpfix Klappe entscheiden. Klar, die müssen das tun, aber so bekommt das Ganze nochmal einen etwas anderen Beigeschmack.
pagoni202014.07.20 10:03
Kuota88 schrieb:

Heute kam per Mail eine zu unterschreibende Haftungsfreistellung von unserem Hausbauer, falls wir uns gegen diese elektrische Pumpfix Klappe entscheiden. Klar, die müssen das tun, aber so bekommt das Ganze nochmal einen etwas anderen Beigeschmack.
Haftungsfreistellung für mögliche Konsequenzen i.S. Pumpe? Ja, aber damit ändert sich das das vorher Besprochene nicht und die Risikoabschätzung. Es liest sich wohl anders, nun so auf den Punkt geschubst. Aber so gesehen ist Dein ganzes Haus voller Haftungsfreistellungen, da Du ja überall irgendewelche Dinge aus Kosten-/Gestaltungsgründen nicht machst. Damit werden auch Versicherungen verkauft.....mit der geschulderten Vorstellung, dass etwas passieren könnte. Das kann man dann versichern oder mit dem vorher abgeschätzten Risiko leben, falls es tatsächlich überhaupt ein Nennenswertes sein sollte. Ich verstehe Dich aber....wenn man das nun so direkt liest-
Kuota8814.07.20 11:17
pagoni2020 schrieb:

Haftungsfreistellung für mögliche Konsequenzen i.S. Pumpe?

ja genau, also im Sinne von „im Rückstaufall kann das Kondensat der Wärmepumpe und das Abwasser der Enthärtungsanlage nicht mehr abfließen und den Keller fluten“

ich weiß ja nicht, wie viele Badewannen da täglich aus beiden Geräten rauskommen
pagoni202014.07.20 13:05
Das "Risiko" ist nicht größer geworden, es liest sich jetzt eben nur Wahrscheinlicher, wenn man den Text vor sich sieht. Ich würde mich auf das hier Beschriebene stützen.
kellerpumpeabwasserschachthaftungsfreistellung