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ᐅ Überbau Carport und zu lange Grenzbebauung


Erstellt am: 08.06.22 21:55

holm66714.06.22 12:24
RomeoZwo schrieb:

Man könnte sich vorstellen, die Überdachung als Carport gelten zu lassen (vorne und hinten offen). Dann sind aber immer noch die 9m überschritten und damit werden wieder Abstandsflächen ausgelöst. Ob man das frei definieren kann, und dann für die hintere Garage/Schuppen eine Abstandsflächenübernahme arrangiert, ist sicher eine spannende Frage.


Ja es ist durchfahrbar und könnte daher als Carport gelten. Als Abstandsflächen im Lageplan sind nur die Flächen A4 und A5 eingezeichnet (siehe Bild im ersten Beitrag). Das sind dann wahrscheinlich die Abstandsflächen der Nachbarshauswand. Unsere Garage ist 3.02m von der Grundstücksgrenze geplant. Das Vordach würde mit den erwähnten 36cm in die dazugehörige Abstandsfläche hineinragen (siehe auch Bild aus Beitrag 1). Da bin ich ja auch gespannt was dabei herauskommt.
sergutsh14.06.22 14:19
K a t j a schrieb:

Wenn es ein Schwarzbau ist, würde das vermutlich zunächst gar nicht auffallen.
...
Spätestens bei der Abnahme wird es auffallen. Dann könnte unter Umständen die Baugenehmigung rückwirkend erlischen, da auf der Grundlage von falschen Bauvorlagen erteilt.
RomeoZwo14.06.22 14:22
holm667 schrieb:

(siehe auch Bild aus Beitrag 1)

Meine Meinung nach ist dieser Plan falsch, da entweder der Carport oder die Garage/Schuppen eine eigene Abstandsfläche auslösen müsste, da die 9m überschritten sind. Es wundert mich, dass der Vermesser auf die Überschreitung hingewiesen hat, aber es trotzdem so eingezeichnet hat.
sergutsh14.06.22 14:28
Was für mich nicht nachvollziehbar ist - ist die Aufteilung der Abstandsfläche in A4 und A5, wohingegen an Stelle der Überdachung keine (Abstandsfläche) dargestellt ist. Die Hauswand müsste eigentlich an der Stelle eine durchgehende Abstandsfläche erzeugen.
Pinkiponk14.06.22 18:27
sergutsh schrieb:

Spätestens bei der Abnahme wird es auffallen. Dann könnte unter Umständen die Baugenehmigung rückwirkend erlischen, da auf der Grundlage von falschen Bauvorlagen erteilt.
Müsste dann nicht eher der Schwarzbau entfernt werden, statt die Baugenehmigung zu löschen?
sergutsh14.06.22 19:53
Pinkiponk schrieb:

Müsste dann nicht eher der Schwarzbau entfernt werden, statt die Baugenehmigung zu löschen?
Nun ja, es wird wohl auf die Frage mit dem Huhn oder Ei hinaus laufen und möglicherweise auf ein Anrecht auf nachträgliche Legalisierung, ist aber nur eine Vermutung. Ändert aber nichts daran dass für die Beurteilung des Bauvorhabens nicht zutreffende Bauvorlagen eingereicht wurden - ERGO ist die Genehmigung pfutsch...

Ist es sicher dass da keine Baulasten oder irgendwelche Vereinbarungen vorliegen? Denn es ist seltsam dass für eine gerade Wand unterschiedliche Abstandsflächen ausgewiesen werden.
abstandsflächencarportgaragebaugenehmigungbauvorlagen