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ᐅ Haus auf Grundstück ausrichten: Nord-Süd / Ost-West, was beachten?


Erstellt am: 19.03.22 21:27

K a t j a22.03.22 11:06
WilderSueden schrieb:

"für den Fall dass vielleicht in 30 Jahren..."
Wer weiß ob die Kinder wirklich in der Gegend bleiben wollen, ob die überhaupt bauen wollen, ob man dann noch selbst dort lebt,...
... oder ob überhaupt noch jemand lebt... derzeit ja alles fraglich. 😱
gutentag22.03.22 11:13
K a t j a schrieb:

Ist das so eine Art Masochismus?
Des Kunden Wille ist sein Himmelreich.

Eventuell kann man ja auch so planen, dass man später nur einen großen Anbau für die Enkel verwirklichen kann.
11ant22.03.22 11:44
gutentag schrieb:

Man kann auch gleich so planen.
Aber bitte nicht so, daß man die Garage auf gekröpfter Spur (rot gepunktet) ansteuert - das abgeteilte Grundstück wäre m.E. besser mit einer Pfeifenkopfzufahrt (grüner Grenzzaun).
Aber das nur als Kritik zu diesem konkreten Vorschlag - zur Einschätzung der Ausgangsfrage fehlt mir immer noch die Umgebungseinordnung :-(

Lageplan eines Baugrundstücks mit zwei blauen Gebäudeflächen und Grundstücksgrenzen

https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
motorradsilke22.03.22 12:08
WilderSueden schrieb:

Wenn es wirklich gewollt ist, dann ist das so. Ich würde trotzdem genau hinschauen welche Kompromisse man eingehen muss "für den Fall dass vielleicht in 30 Jahren..."
Wer weiß ob die Kinder wirklich in der Gegend bleiben wollen, ob die überhaupt bauen wollen, ob man dann noch selbst dort lebt,...

Bei dem Grundstück würde ich das Haus eh nicht in die Mitte stellen, um einen schönen großen Garten zu bekommen. Also warum nicht überlegen, wie es am besten geht?
ypg22.03.22 20:58
K a t j a schrieb:

Im Gegenteil. Es gibt gar keinen Anlass für zwei Häuser zu planen. Also wozu sollte man sich sein Grundstück + Haus vermurksen?
Ich bin wahrlich kein Freund der Unterwerfung von Träumereien, die 2 oder noch mehr Generationen entfernt liegen. Aber man kann es einplanen, sofern man sich nicht horrenden Kompromissen unterordnen muss. Ich sag es mal in der Zockersprache, die Du anscheinend verstehst: 59 darfst Du abgeben, dann hast Du immer noch gewonnen.
mein Vorschlag:

Zwei Baukörper auf Plan; Abstand 35 m, 30 m; Haus 1 beschriftet.


Es sei dann auch noch gesagt: 30,40 oder 50 Jahre später hat man an seinem Haus einen anderen Abspruch. Das gilt auch für die Abendterrasse.
K a t j a22.03.22 23:28
ypg schrieb:

Ich sag es mal in der Zockersprache, die Du anscheinend verstehst:
Ich würde verstehen, dass man einen Teil des Grundstück verkaufen muss, um finanziell das Projekt überhaupt stemmen zu können. Aber Kompromisse für ein Luftschloss, was es höchstwahrscheinlich nie geben wird? Nö.
grundstück