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ᐅ Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf


Erstellt am: 13.02.22 12:00

Benutzer20017.02.22 10:34
AlexAmy schrieb:

Wir haben nun bereits recherchiert und folgende Punkte sind wohl als zusätzliche Kosten (für die Verkäuferin, zusätzlich zur alten Kaufsumme) beim Verkauf an uns vom Gewinn abziehbar:
  • Notar (ursprüngliche Kosten für Kauf und für Verkauf?)
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundbucheintrag
  • Sachverständige (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden)
  • Wertgutachten (ggf. gab es da damals etwas, muss noch geklärt werden - zählen hier auch Bodengutachten dazu?)
- Notar ==> ja, aber nur beim Kauf. Die Notarkosten des Verkaufs (= Euer Kauf) tragt nämlich Ihr und nicht die Bekannte.
- Grunderwerbsteuer nebst Grundbuchkosten ==> ja
- Sachverständige / Gutachten ==> ja

Sollten in den ersten drei Jahren nach Erwerb noch Reparatur-/Modernisierungskosten für die alte Hütte angefallen sein, so kann man diese auch ansetzen. Ebenfalls Werbungskosten wie Inserate für den Verkauf.
Vermessung und Teilung sind ebenfalls anrechenbare Kosten.

Ob die Abrisskosten berücksichtigt werden können (diese fallen ja erst jetzt an), kann ich nicht sagen. Ich würde eher den Kaufpreis um diese Kosten mindern.

P.S. Die AfA über die Jahre nicht vergessen. Diese erhöht den Gewinn.
pagoni202017.02.22 10:38
Ich befürchte irgendwie, dass vor lauter Steuersparen man sich andere, schlimmere Probleme schafft, die man ansonsten nicht gehabt hätte.
Ich weiß, dass solch Denken verbreitet ist aber die Dame schenkt dem Staat ja Nichts und auch nicht unnötig, sondern würde nur geltende Steuerregeln befolgen. Wenn es simple Möglichkeiten gibt, Steuern zu reduzieren kann man das ja machen aber sobald es in Kontsurktre abdriftet bekomme ich Bauchweh, auch weil sich dadurch eben meiste andere Fallstricke auftun.
Mit dem geplanten Abriss auf Eurem Grundstück durch die jetzige Besitzterin könnte der Spass schon beginnen. Ich würde das lieber komplett in Eigenregie verantworten.
Wir sind mit einem, wenn auch völlig anders gelagerten Krampf-Steuersparmodell eines Besitzes ordentlich auf die Nase gefallen, ohne dadurch einen Vorteil gehabt zu nhaben; ein zweites Ehepaar dazu auch noch.
Das kann bei Euch ja anders sein und prima klappen, ich würde Euch aber dennoch zu absoluter Klarheit und keinerlei Verstrickungen mit der Verkäuferin raten, insbesondere weil die Summe offenbar ja nicht so hoch ist. Wenn Jemand derart knausrig ist bzw. schoin fast widersinnig argumentiert sehe ich die Gefahr, dass dies auch an anderer Stelle noch passieren kann.
AlexAmy17.02.22 11:42
Benutzer200 schrieb:

Vermessung und Teilung sind ebenfalls anrechenbare Kosten.

Hast du da ggf. irgendeine Quelle zu? Konnte da bisher nichts finden.
Benutzer20017.02.22 11:52
AlexAmy schrieb:

Hast du da ggf. irgendeine Quelle zu? Konnte da bisher nichts finden.
Habe ich ad hoc nicht. Aber macht Euch das Leben wegen ein paar € (um mehr geht es hier nicht) doch nicht so schwer.

Kauft das Grundstück, reduziert den Kaufpreis um die Abrisskosten und die Vermessungskosten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Verstehe so langsam nicht mehr das Problem. Und wenn Ihr am Ende aus dem Notartermin geht, drückt Ihr der Bekannten nen Hunni in die Hand, denn über was reden wir denn hier? Einfach mal machen, wenn Ihr das Grundstück wollt.
11ant17.02.22 11:53
AlexAmy schrieb:

Nun steht auf dem Grundstück ja ein alter ziemlich maroder Bungalow, welcher auf jeden Fall weg müsste. Wenn unsere Bekannte diesen noch vor dem Verkauf an uns abreißen und den Schutt/Müll entsorgen lassen würde, wären dies ebenfalls Kosten, welche vom Gewinn abzuziehen sind? Hier konnten wir leider nichts stichhaltiges finden. Das Gleiche gilt z.B. für neue Zäune, welche sie erworben und aufgestellt hatte.
Ein in den Augen der Erwerber nicht sanierungswürdiger Bungalow muß noch lange nicht automatisch auch eine Abrissgenehmigung erhalten, ich denke da beispielsweise an die Berliner Vorschriften gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum.
AlexAmy schrieb:

Ein weiterer Punkt wäre die angesprochene Vermessung und Teilung, um die verzahnte Grundstücksgrenze zu begradigen. Wäre die Vermessung sowie Teilung vom Gewinn abziehbar? (Wird explizit für den Verkauf gemacht, da ansonsten auf der verzahnten Grundstücksgrenze ein kleiner Schuppen stehen würde.)
Soll das hier ein möglichst spannender Fortsetzungsroman werden, oder weshalb kommst Du mit solchen spannenden Details wie dem Altbestand (Preisgestaltungspotential) oder dem Schuppen (Pacht / Überbaurente) tröpfchenweise um die Ecke ?
AlexAmy schrieb:

Hast du da ggf. irgendeine Quelle zu? Konnte da bisher nichts finden.
Ich würde in der Vermessung zur Grenzbegradigung und Teilung quasi "Werbungskosten" sehen.
Pinkiponk17.02.22 13:08
Benutzer200 schrieb:

Habe ich ad hoc nicht. Aber macht Euch das Leben wegen ein paar € (um mehr geht es hier nicht) doch nicht so schwer.

Kauft das Grundstück, reduziert den Kaufpreis um die Abrisskosten und die Vermessungskosten, um auf der sicheren Seite zu sein.

Verstehe so langsam nicht mehr das Problem. Und wenn Ihr am Ende aus dem Notartermin geht, drückt Ihr der Bekannten nen Hunni in die Hand, denn über was reden wir denn hier? Einfach mal machen, wenn Ihr das Grundstück wollt.
Das "Problem" scheint die Verkäuferin zu sein, der es wohl wichtig ist, die Zahlung an den Staat (nicht nur ihre sondern auch die des Käufers) zu reduzieren. Ich bin gespannt, wie lange es sich hinzieht, ob es zu einem Kaufabschluss kommt und hoffe auf ein "Ende gut, alles gut." 🙂
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