ᐅ Ermittlung Beleihungswert bei günstigem Grundstück
Erstellt am: 30.10.19 07:04
HilfeHilfe02.11.19 21:09
Fuchur schrieb:
Wir haben es über die Gemeinde gekauft. Bodenrichtwert lag etwa 15% über dem Kaufpreis, Marktwert (nachweislich, da wir ein Stück weiterverkauft haben) beim gut doppelten Kaufpreis.
Es ging uns vor allem um die Eigenkapital-Quote, aber keine Chance.
Wir haben den Banken gesagt, wir haben ein Grundstück bereits in Eigentum, unbelastet, das wir als Eigenkapital einbringen. Alle wollten nur den Kaufpreis wissen (Erwerbsdatum ist über das Grundbuch ja ersichtlich). Unsere vorgelegte Kostenauftstellung basierend auf BRW wurde von jeder Bank sofort korrigiert.Quark auch eine Gemeinde hat nichts zu verschenken . Die verkauft doch nicht ein Grundstück was angeblich das doppelte wert wäre .Fuchur02.11.19 22:49
Was willst du denn jetzt hören? Der Kaufpreis steht im Vertrag, der BRW ist veröffentlicht und der Verkaufspreis 1 Jahr später steht auch im Notarvertrag.
guckuck202.11.19 23:09
Das nennt sich Einheimischenmodell. Gibt es tatsächlich noch.
Ist aber streitbar.
Ist aber streitbar.
Fuchur02.11.19 23:16
Nein, war freier Verkauf. Wir sind keine Einheimischen dort.
Vielleicht liegt es einfach an der Tatsache, dass bei einem größeren Angebot durch Erschließung eines Neubaugebietes nicht der selbe Preis zu erzielen ist wie später, als unser Angebot das einzige freie Baugrundstück der Stadt war.
Quark ist schnell dahergesagt.
Vielleicht liegt es einfach an der Tatsache, dass bei einem größeren Angebot durch Erschließung eines Neubaugebietes nicht der selbe Preis zu erzielen ist wie später, als unser Angebot das einzige freie Baugrundstück der Stadt war.
Quark ist schnell dahergesagt.
nordanney02.11.19 23:36
Ihr habt das Grundstück also ca. zum Bodenrichtwert gekauft. 15% Abweichung zu einem Richtwert ist quasi keine Abweichung. Ist der Richtwert heute höher? Hat vielleicht einfach der Käufer, der den Teil von Euch abgekauft hat, nicht einfach zu viel bezahlt? Ist für mich plausibel, dass die Bank sich am Richtwert bzw. Eurem Kaufpreis orientiert. Ihr könnt keinen Nachweis erbringen, dass der Grundstückswert generell ein anderer ist.
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