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ᐅ Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf


Erstellt am: 13.02.22 12:00

Benutzer20013.02.22 14:49
AlexAmy schrieb:

Uns wäre - falls sie sich nicht dazu überreden lässt - wichtig, dass das zu erbauende Haus unser Eigentum
Das geht NUR dann, wenn Euch das Grundstück gehört. Also Kauf vor Bau. Anders geht es nicht. Grundstück und Gebäude sind untrennbar verbunden. Die Bank versteigert immer das Grundstück (mit dem, was drauf steht) und nicht das Haus.
SoL13.02.22 14:50
Benutzer200 schrieb:

Falsch!
Es geht nicht um einen Kaufvertrag, sondern um ein notarielles Kaufangebot. Das ist rechtlich nicht schädlich und es fällt keine Spekulationssteuer an (sofern die 10 Jahre beim tatsächlichen Kauf bzw. der Annahme des Angebotes eingehalten werden).
Bringt aber doch nix, dann hat die Themenstarterin doch keinerlei Sicherheit. Sie braucht doch eine Annahme, bevor der Bau starten kann...
i_b_n_a_n13.02.22 14:57
Benutzer200 schrieb:

Falsch!
Es geht nicht um einen Kaufvertrag, sondern um ein notarielles Kaufangebot. Das ist rechtlich nicht schädlich und es fällt keine Spekulationssteuer an (sofern die 10 Jahre beim tatsächlichen Kauf bzw. der Annahme des Angebotes eingehalten werden).
Das Kaufangebot kann nur einseitig sein (seitens des Käufers) wobei dennoch der Kaufpreis jetzt festgehalten werden kann. Alles andere wurde bereits oben beschrieben, würde einer genaueren Betrachtung durch das FA nicht standhalten und die Spekulationssteuer wäre fällig. Ich bin kein Steuer oder (Erb)Pacht-Experte. Nur zufällig habe ich eine sehr ähnliche Konstellation und habe mich natürlich anwaltlich schlau gemacht warum, wieso und mit welchen Folgen. Hinweis: Ich habe ein Erbbaupachtgrundstück mit niedrigem Erbpachtzins und ein einseitig notariell beglaubigten Vertrag (Kaufangebot). Wenn der nach Ablauf von 10 Jahren angenommen wird seitens des Verkäufers, wird der vorher vereinbarte Kaufpreis fällig. Wenn nicht, zahle ich weiter Erbpacht (auch kein Problem für mich da günstiger als die Finanzierung des Grundstücks und 99 Jahre sind so lang das auch ein Verkauf der Immobilie problemlos möglich ist)
South13.02.22 15:12
Ich bin keine Steuerberaterin, aber was wäre denn mit einem Erbbaurecht? Ihr könntet als Erbbaurechtnehmer darauf bauen und der Bau ist auch so möglich zu finanzieren, die Verkäuferin erhält Summe X jährlich, monatlich, was auch immer. Die Laufzeit des Erbbaurechts sollte so lange sein, wie die Finanzierung läuft. So könntet ihr den (Teil-)Kaufpreis in Raten zahlen und im Erbbauvertrag sollte vereinbart sein, dass dem Erbbaurechtsnehmer zusteht das Grundstück nach Ablauf zu kaufen für Summe x zu erwerben (z.B. euer gedachter Kaufpreis - gezahlter Erbbauzins + Summe x damit die Verkäuferin sich darauf einlässt). Gibt sicher auch andere Konstruktionen mit einem Erbbauvertrag.

Ist aber nur eine spontane Idee, sollte sich ein Steuer/Rechtsberater genau ansehen. Ggf. ist auch eine Rücksprache mit der Bank notwendig, ob denen die Laufzeit des Erbbaurechts ausreicht (bewerten diese immer noch unterschiedlich). Kostet natürlich etwas zusätzlich die Verträge aufzusetzen, aber auch nicht die Welt.
South13.02.22 15:34
Ich möchte mich hier noch mal korrigieren: Der Erbbauzins sollte möglichst gering sein, denn dieser muss ja auch versteuer werden 😉 Dann die Kaufsumme am Ende erhöhen.
Benutzer20013.02.22 15:42
South schrieb:

Ich bin keine Steuerberaterin, aber was wäre denn mit einem Erbbaurecht?
Was hat dann der Verkäufer davon, wenn er verkaufen möchte? Muss Geld für das Erbbaurecht in die Hand nehmen später dann das Grundstück verkaufen. Kostet alles nur Geld und hilft nicht wirklich.
South schrieb:

Die Laufzeit des Erbbaurechts sollte so lange sein, wie die Finanzierung läuft.
Das reicht nicht. Das Erbbaurecht muss länger laufen, sonst gibt es Probleme in der Beleihung. Die von Dir genannte Kongruenz wäre für uns auch ein KO-Kriterium.

Am Ende bleibt als Konstrukt nur die Variante: Kaufen und Spekulationssteuer erstatten. Alles andere ist (teurer) Murks. Wir reden hier über "Peanuts", bei den Grundstückspreisen.
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