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ᐅ Bau auf fremdem Grundstück mit anschließendem Kauf


Erstellt am: 13.02.22 12:00

South13.02.22 15:59
Banken handeln das unterschiedlich, bei uns als Pfandbriefbank ist dies möglich - es wird schlicht das Münchener Verfahren gem. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bei der Berechnung des Beleihungswertes angewandt. Das Grundstück bleibt Grundstück. beleihbar. Es wird lediglich der Nachteil errechnet der sich daraus ergibt, dass die GND bzw. RND nicht voll ausgeschöpft wird, der kapitalisierte Erbbauzins wird natürlich abgezogen sowie ggf. ein Abschlag für allgemeine Nachteile aus dem Erbbauvertrag. Es stimmt auf jeden Fall, dass es gerne gesehen wird, wenn die Tilgung 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts vollständig erfolgt ist. Aber m.E.n. wird dies sehr unterschiedlich von Bank zu Bank gehandhabt (auch wenn dies gem. MaRisk, SolVa, BelWertV, ImmowertV etc. eigentlich nicht so sein sollte).

Ob sich das ganze lohnt ist sicherlich eine andere Sache. Das zu beurteilen bleibt bei Verkäufer und Käufer 🙂
Aber ja, deine Lösung wäre sicherlich am einfachsten und unkompliziertesten.
Benutzer20013.02.22 16:18
South schrieb:

Banken handeln das unterschiedlich, bei uns als Pfandbriefbank ist dies möglich
Wow, dann seid Ihr aber entspannt. Bei uns ist es ein Muss, vor Ablauf getilgt zu haben. Ansonsten ist mir die Beleihungssystematik bekannt.
South schrieb:

Das Grundstück bleibt Grundstück. beleihbar.
Du meinst das Erbbaurecht 😉. Das Grundstück hat einen Wert von 0€ 😱
AlexAmy13.02.22 16:42
i_b_n_a_n schrieb:

Nur zufällig habe ich eine sehr ähnliche Konstellation und habe mich natürlich anwaltlich schlau gemacht warum, wieso und mit welchen Folgen. Hinweis: Ich habe ein Erbbaupachtgrundstück mit niedrigem Erbpachtzins und ein einseitig notariell beglaubigten Vertrag (Kaufangebot). Wenn der nach Ablauf von 10 Jahren angenommen wird seitens des Verkäufers, wird der vorher vereinbarte Kaufpreis fällig. Wenn nicht, zahle ich weiter Erbpacht (auch kein Problem für mich da günstiger als die Finanzierung des Grundstücks und 99 Jahre sind so lang das auch ein Verkauf der Immobilie problemlos möglich ist)

Das klingt nach einem interessanten Weg, wie lange man dann die Vertragszeit macht, müsste man dann genauer eruieren.

Bzgl. der Variante des direkten Kaufs: Wie könnte man die Spekulationssteuer am besten "erstatten"? Legt man sie einfach auf den Kaufpreis, erhöht sich die zu zahlende Spekulationssteuer ja nochmals deutlich. (bei z.B. 12.000 Euro Steuer wären das dann nochmal knapp 5.000 Euro mehr) Habt ihr hier Ideen? Die beiden Grundstücke (der Besitzerin sowie das von uns favorisierte) sind aktuell noch sehr ungünstig miteinander verzahnt in puncto Grenzlinie, da will sie vorher noch eine Begradigung der Grenzlinie (Also Vermessung, ...) vornehmen lassen. Ist das irgendwie mit einbindbar in die Gedankengänge?
RomeoZwo13.02.22 17:31
AlexAmy schrieb:

Bzgl. der Variante des direkten Kaufs: Wie könnte man die Spekulationssteuer am besten "erstatten"?

Beträge bis 20.000€ sind auch unter nicht Verwandten Schenkungssteuerfrei.
Das hat aber natürlich nichts mit eurem Fall zu tun, denn das wäre ja steuerrechtlich eine Umgehung...
RomeoZwo13.02.22 17:42
Ich werfe mal noch das Modell "Mietkauf" in den Raum. Hier müssen m.W.n. nur die bis zum Eintreten des Kaufes (dann nach 2027) erfolgte Mietzahlungen mit dem jeweiligen Eigenkapital Steuersatz besteuert werden.

Alternativ, das Haus war ja nicht bewohnt und auch nicht vermietet, oder? Eigennutzung gilt z.B. auch für Wochenend- oder Ferienhäuser die selbst "genutzt" werden. Sobald hier der Garten zur Erholung "eigengenutzt" wurde, ist es wohl nicht zwingend, dass das Haus auch bewohnt war.
Pinkiponk13.02.22 18:05
AlexAmy schrieb:

Wie geschrieben: Grundsätzlich würden wir auch die Differenz oben drauflegen, aber bisher hat sich unsere Bekannte diesbezüglich quergestellt.
"Quergestellt" klingt für mich nicht gut. Gibt es Sachgründe, weswegen sie nicht gleich an Euch verkaufen kann, wenn Ihr die Spekulationssteuer an sie bezahlt? Was passiert, wenn ihr etwas zustößt oder sie dement/krank wird oder das Sozialamt Geld von ihr möchte etc.? Hat sie Erben?
grundstückspekulationssteuergrenzlinie