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ᐅ Auslegung Bebauungsplan Hanglage (für Anfänger)


Erstellt am: 30.01.22 12:12

MaSeBau30.01.22 12:12
Hallo zusammen,

wir sind Neulinge und kurz vor dem Kauf eines Hanggrundstücks, Südhang (Höhenunterschied Nord-Süd ca. 5 Meter). Das Grundstück liegt in Bayern.

Die Ergänzung zum Bebauungsplan sieht 2 Vollgeschosse vor, allerdings muss es bergseitig eingeschossig aussehen, talseitig dürfen 2 Geschosse sichtbar sein.

Für diese Parzelle gelten folgende Anmerkungen:
1. Traufseitige WH Bergseite 3.50 m ab OK Fertigfußboden OG
2. OK Fertigfußboden OG max. 516.03 m üNN
3. Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.

Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.

[IMG alt="SChnitt.PNG"]https://www.hausbau-forum.de/data/attachments/68/68660-6985244365f74d16227805dd8e906317.jpg[/IMG]
Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?

Viele Grüße von den Bau-Neulingen
Manuela und Sepp

Lageplan eines Baugrundstücks mit Straße, Bäumen und Gebäudestrukturen


Querschnitt eines Hauses mit Garage, Hangkante, Grundstücksgrenze und EG/OG.
11ant30.01.22 20:10
MaSeBau schrieb:

Das Gebäude darf nicht unterkellert werden.
Was ist darüber in der Begründung geschrieben ?
MaSeBau schrieb:

Der Bebauungsplan bzw. Schnitt sieht wie folgt aus, nur leider können wir uns das Erdgeschoss nicht ganz erklären.
Ohne Legende kann ich das auch nicht.
Nennt ´mal (ohne Verlinkung !) den Bebauungsplan.
MaSeBau13.02.22 10:35
11ant schrieb:

Was ist darüber in der Begründung geschrieben ?

Ohne Legende kann ich das auch nicht.
Nennt ´mal (ohne Verlinkung !) den Bebauungsplan.

Hallo,

zur Legende:
die rot gestrichelte Linie ist die aktuelle Hanglage. der Gelbe Bereich ist die Hangauffüllung.

zur Auffüllung steht im Bebauungsplan:
Das Gelände muss bis mindestens 40 cm unter der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt werden. Als Stützmauern sind hierfür ausschließlich Natursteinmauern zulässig. 50 cm Höhe bei einer Breite von mindestens 100 cm zulässig. Geländemodellierungen sind als Böschung bis zu einer Neigung von max. 25° oder in Stufen von max. Das neu modellierte Gelände muss innerhalb dieses Bereiches liegen. Der Bereich der zulässigen Auffüllungen ist im Systemschnitt für jeden Parzelle dargestellt und gelb markiert.

Hier geht für uns schon die Frage los... Von wo werden die 25 Grad angesetzt?
Wenn das Gelände bis 40cm unter der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt werden MUSS, das ist ja unter dem Boden und widerspricht damit der Neigung von 25 Grad? Was ist denn nun ein MUSS, was ist Minimum, was ist Maximum der Auffüllung...

Unser Ziel wäre, so wenig Auffüllung wie möglich, damit man im EG möglichst viele Fenster setzen kann und somit "Normalen Wohnraum" schafft.

Vielen herzlichen Dank vorab für Rückmeldungen!

Beste Grüße aus dem Chiemgau
M & S
askforafriend13.02.22 11:18
Da widerspricht sich in meinen Augen nix. Beim Kumpel von mir ist das ähnlich, der darf auch nur 2 Geschosse bauen und hat das Südseite EG und Westseite EG frei. Ostseite schließt direkt die Garage an, die ebenfalls ein EG besitzt. Seh da keine Einschränkung im Bebauungsplan
K a t j a13.02.22 12:41
MaSeBau schrieb:


Muss das Erdgeschoss somit komplett in der Erde liegen, ist das mit dem "gelben" Bereich gemeint, oder wie ist das zu interpretieren?
Könnte man bspw. den gelben Bereich auch freilegen, damit das "Erdgeschoss" von drei Seiten lichtdurchflutet ist?
MaSeBau schrieb:


Hier geht für uns schon die Frage los... Von wo werden die 25 Grad angesetzt?
Wenn das Gelände bis 40cm unter der OK Fertigfußboden EG aufgefüllt werden MUSS, das ist ja unter dem Boden und widerspricht damit der Neigung von 25 Grad? Was ist denn nun ein MUSS, was ist Minimum, was ist Maximum der Auffüllung...

Erstmal hier noch die Legende zur Schnittzeichnung:


Legend des Geländes mit geplantem Gelände, Urgelände und Abgrabung im Bauplan.

und damit man alles zusammen hat, gleich noch mal den Schnitt:

Schnitt durch Haus mit Garage, Fundament und schrägem Gelände

und den Text:

Dokument mit Text zu Geländeaufüllungen und Baugrundstücksplanung


Ich lese das so: Innerhalb des gelben Bereiches dürft Ihr das Gelände modellieren. Das ist bei Euch nahezu das gesamte Grundstück - erst am unteren Hangende endet der gelbe Bereich und der natürliche Verlauf ist einzuhalten.
Das Haus selbst ist zunächst mit mindestens 40cm Auffüllung bis OK Fertigfußboden zu errichten. Die Modellierung bezieht sich eher auf das restliche Gelände drumherum.
Wo Du mit der Modellierung beginnst oder ob Du überhaupt modellierst, bleibt Dir überlassen. Du darfst dabei nur nicht die 25° Neigung überschreiten oder höhere Stützmauern als 50cm setzen (und die in Naturstein - das kostet). Mit der Breite haben Sie sich hier m.E. ungenau ausgedrückt. Ich vermute, gemeint ist die Tiefe der Stufe von 1m (Könnte aber auch tatsächlich die Breite sein -> nachfragen)
Entsprechend kannst Du Dir ausrechnen, wie stark Du mit Stützmauern oder 25° Neigung innerhalb Deines Baufensters modellieren kannst.

Mit 25° überwindet man eine Höhe von 3m (entspricht etwa einer Geschosshöhe) nach etwa 6,4m. Mit den Stufen käme man etwas schneller schon nach 5m an (sofern die Sache mit der Breite stimmt). Nun kommt es aber noch drauf an, wo Dein UG anfängt. Setzt Du es hangseits komplett in die Erde oder hebst Du es vielleicht noch ein Stück an. Deine Traufe darf 3,50m hoch sein (Ausgangspunkt ist die Höhenlinie 516 was in etwa der Straßenkante entsprechen dürfte). Je nach Haustiefe und Schotter (im übertragenen und wahren Sinne) liegt Dein UG auch an den Seiten zu mehr als der Hälfte frei. (Die Tiefe des Baufensters kann ich leider jetzt nirgends raus lesen)

Mal von der Theorie abgesehen ist das ein sehr schönes Grundstück aber auch ein sehr teuer zu Bebauendes. Ihr solltet hier mit über 100K Erdbewegung und Hangabstützung - ich würde eher 130K schätzen - rechnen. Die Natursteinmauern sind teuer.
11ant13.02.22 12:42
Nennt ´mal ohne Verlinkung ! den Bebauungsplan, also im Format "Hintertupfing Nr. 815 Am Hopfengarten 7. Änderung".
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