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ᐅ Zwei "Lagepläne": Bodengutachter, Vermessungsbüro, Interpretation?


Erstellt am: 29.10.21 10:46

Pinkiponk29.10.21 10:46
Ich hoffe, ich bin im richtigen Unterforum. Wenn nicht, bitte ich um Information.

Diesem Beitrag sind zwei Dokumente, die ich "Lageplan" nenne beigefügt. Dem Lageplan des Bodengutachters, meinten mein Mann und ich entnehmen zu können, dass es von der rechten Ecke (auf der Straße stehend, in Richtung Grundstück blickend) bis zur linken Ecke (auf der Straße stehend, in Richtung Grundstück blickend) einen Höhenunterschied von ca. 1,44m gibt.

Der Lageplan des Vermessungsbüros scheint etwas anderes auszusagen. Wisst Ihr, wie es dazu kommt bzw. was gilt? Ich habe die ca. 1,44m Höhenunterschied auf dem Grundstück real nicht gesehen, aber das heißt ja nicht, dass der Höhenunterschied nicht doch besteht.

Es geht für uns u.a. darum, ob wir das Grundstück "einebnen" wollen und dafür L-Steine setzen müssen. Diese Entscheidung ist noch nicht getroffen.

Das eine Dokument muss leider vergrößert werden, um die Zahlen lesen zu können. Mir ist nicht bekannt, wie ich das vor dem Hochladen des Dokumentes hätte ändern können. Bitte gerne um Tipps. Ebenso war es mir nicht möglich, beide JPEG-Dateien in die Vorschau zu laden. Auch hier freue ich mich über hilfreiche Tipps.

Danke an Euch alle, dass Ihr Euch Zeit nehmt und hoffe, mich hin und wieder revanchieren zu können.


Lageplan mit Geländekonturen und Höhenwerten (10,38–11,44), Garage, Kompassrose rechts oben.


Lageplan eines Grundstücks mit Parzellen, Gebäuden und Grenzlinien.
Jann St29.10.21 12:39
Hallo,

Ich fasse kurz zusammen:
Der Lageplan Baugrundgutachten basiert auf Höhenlinien, die vsl. einer früheren Einmessung entstammen.
Der Lageplan des Vermessungsbüros wurde auf Basis mind. eines festen Höhenpunktes in dem dort aufgeführten Raster erstellt und zeigt die Höhenangaben, von denen ihr ausgehen solltet.

Aber ich sehe eigentlich keinen großen Unterschied.

Bodengutachten: 11,44 - 10,00 m = 1,44 m
Vermesser: 140,73+NN - 139,30+ NN = 1,43 m bzw. mit der 140,82 +NN - 139,30+NN = 1,52 m
Es geht hier also um nur geringe Abweichungen der Aussagen für das Baufeld in sich.
Die Höhenangabe in der Garage bei 142,95+ NN ist vsl. OK Carport oder ähnliches.


Ich hoffe das hilf,

LG Jann
hanghaus200029.10.21 12:41
Die Pläne haben beide das gleiche Gefaelle.

Also hast Du ca. 3% Gefaelle. Das sind bei einem Haus von 10 m 30 cm Hoehenunterschied. Das kann leicht planiert werden. Wo soll denn das Haus hin?
Pinkiponk29.10.21 14:38
hanghaus2000 schrieb:

Die Pläne haben beide das gleiche Gefaelle.

Also hast Du ca. 3% Gefaelle. Das sind bei einem Haus von 10 m 30 cm Hoehenunterschied. Das kann leicht planiert werden. Wo soll denn das Haus hin?

Nachfolgend der Plan, wo das Haus voraussichtlich stehen wird. Wir überlegen gerade, ob wir das gesamt Grundstück "einebnen" werden, aber es scheint so, als müssten wir dann L-Steine setzen. Über die Außenanlage haben wir uns noch keine Gedanken gemacht.
Das sind vermutlich Themen für einen neuen Thread. 🙂


Grundrissplan eines Hauses mit Terrasse, Carport, Gartenfläche und Grenzlinien.
11ant29.10.21 17:15
Pinkiponk schrieb:

Es geht für uns u.a. darum, ob wir das Grundstück "einebnen" wollen und dafür L-Steine setzen müssen.
Ich sehe nicht für fünf Pfennig eine Indikation dafür.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
hanghaus200030.10.21 10:28
Mir ist nicht ganz klar, warum man das Haus 1 m ueber Gelaende stellt.

Der Eingang ist 1 m hoeher als die Strasse?

Dann geht es vermutlich nicht ganz ohne L Steine!

Hier mal zur Veranschaulichung.


Topografischer Lageplan: Hausgrundriss, Garage unten, Wohnen/Essen, Küche, Höhenlinien.
lageplangrundstückhöhenunterschiedsteinevermessungsbüroseinebnen