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ᐅ Planung Einfamilienhaus - Bauvorschriften nicht eingehalten


Erstellt am: 24.09.13 11:07

J
Jontef
24.09.13 11:07
Hallo zusammen,
wir haben uns vor geraumer Zeit dazu entschlossen, ein Grundstück zu kaufen um ein Einfamilienhaus zu bauen.

Bei der Grundstückssuche sind wir schnell fündig geworden und haben das Grundstück unverbindlich für uns reservieren lassen.

Im nächsten Schritt haben wir uns an mehrere Architekten gewendet und uns schließlich für einen entschieden. Mit diesem Architekt haben wir dann unsere Wünsche und Vorstellungen (Anzahl Wohnräume, Landhausstil, Garage usw.) besprochen. In diesem Schritt wusste der Architekt bereits, um welches Grundstück es sich handelt und konnte somit auch die Bauvorschriften einsehen bzw. anfordern.

Jetzt sind wir bei einem Stand, bei dem wir nicht weiter wissen. Der Architekt hat mit uns ein Einfamilienhaus geplant, welches ohne Ausnahmeregelungen oder Bauvorschriftenänderung nicht der Bauvorschrift für das Grundstück entspricht (Traufhöhe nicht eingehalten). Einer Ausnahmegenehmigung gemäß Abweichung §66 Niedersächsische Bauordnung hat der zuständige Rat abgelehnt. Der Rat wäre bereit, dass wir die Änderung des Bebauungsplanes durchführen und die Kosten des Verfahrens tragen. Eine erhebliche zeitliche Verschiebung von evtl. 6 Monaten würde noch dazu kommen.

Unser Architekt scheint sehr euphorisch zu sein, und möchte diese Entscheidung des Rates immer noch abwenden. Wir sehen diese Abwendung aber mit großer Skepsis entgegen.

Wir haben unserem Architekten schon den Vorschlag unterbreitet, die Planung zu verwerfen und neu anzufangen, wofür wir aber keine Zustimmung bekommen haben.

Die Kosten für die Bebauungsplanänderung sowie den zeitlichen Aspekt wollen wir natürlich vermeiden.

Was können wir bzw. sollten wir eurer Meinung nach machen?

Danke
J
Jaydee
24.09.13 11:30
Hallo,

der Architekt ist verpflichtet, Euch einen genehmigungsfähigen Entwurf zu erstellen, wenn Ihr ihn damit betraut habt (kenne mich jetzt nicht so mit HOAI-Phasen aus).

Er ist Euer Dienstleister und hat nach Euren Wünschen zu agieren. Das würde ich auch noch mal ganz klar machen!
J
Jontef
24.09.13 11:51
Hallo,

danke für dein Antwort.
Mir ist schon klar, dass er nach unseren Wünschen agieren muss. Nur wenn wir jetzt ausdrücklich fordern, dass er die Planung verwerfen soll um neu anzufangen, wird er uns das ja wieder komplett in Rechnung stellen können oder?
B
Bauexperte
24.09.13 12:38
Hallo,
Jontef schrieb:

Mir ist schon klar, dass er nach unseren Wünschen agieren muss. Nur wenn wir jetzt ausdrücklich fordern, dass er die Planung verwerfen soll um neu anzufangen, wird er uns das ja wieder komplett in Rechnung stellen können oder?
Dein Architekt hat seinen Auftrag - eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen, verfehlt. Wenn er dafür, daß er seine Fehler korrigieren muß, erneut Geld verlangen "will", solltest Du nicht zögern und die zugehörige Architektenkammer informieren!

Der Fairness halber solltest Du Deinen Architekten jedoch darauf hinweisen, daß Du eine erneute Honorarforderung für die gleiche Leistung nicht akzeptieren wirst.
Jontef schrieb:

Unser Architekt scheint sehr euphorisch zu sein, und möchte diese Entscheidung des Rates immer noch abwenden. Wir sehen diese Abwendung aber mit großer Skepsis entgegen.
Dann soll er Dir schriftlich garantieren, daß er die Folgekosten trägt, wenn seine Euphorie in einem Desaster endet
Jontef schrieb:

Wir haben unserem Architekten schon den Vorschlag unterbreitet, die Planung zu verwerfen und neu anzufangen, wofür wir aber keine Zustimmung bekommen haben.
Nicht er muß Dir zustimmen - er muß Sorge dafür tragen, daß seine Entwürfe baubar sind. Diese Entwürfe müssen nicht nur auf geltendem Baurecht fußen, sondern in gleichem Maße Deinen Wünschen gerecht werden - immer vorausgesetzt, Deine Wünsche kollidieren nicht mit dem Baurecht.

Grüße, Bauexperte
J
Jontef
24.09.13 13:08
Bauexperte schrieb:

Dein Architekt hat seinen Auftrag - eine genehmigungsfähige Planung vorzulegen, verfehlt. Wenn er dafür, daß er seine Fehler korrigieren muß, erneut Geld verlangen "will", solltest Du nicht zögern und die zugehörige Architektenkammer informieren!

Der Fairness halber solltest Du Deinen Architekten jedoch darauf hinweisen, daß Du eine erneute Honorarforderung für die gleiche Leistung nicht akzeptieren wirst.
Bauexperte schrieb:

Dann soll er Dir schriftlich garantieren, daß er die Folgekosten trägt, wenn seine Euphorie in einem Desaster endet

Könnten wir unseren Architekten also jetzt dazu "zwingen", die Planung zu verwerfen und bei "Null" anzufangen?
So wie es nämlich aktuell aussieht, versucht er nämlich, mit allen möglichen Mitteln den derzeitigen Entwurf genehmigungsfähig zu bekommen, obwohl bereits eine Ablehnung durch den Rat stattgefunden hat.
D
Der Da
24.09.13 13:57
Klar versucht er zusätzliche Arbeit zu vermeiden. Ist doch normal. Aber ob er es darf, steht auf einem anderen Blatt.

Was ich tun würde: Ihn freundlich bitten, neu zu beginnen, mit dem Hinweis, dass Ihr keine zusätzlichen Kosten tragen werdet. Sollte er ablehnen, Meldung bei der Architektenkammer, und nen neuen Architekten suchen.
Wie das dann rechtlich aussieht, kann Euch sicher ein Baurechtsanwalt verraten.
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