ᐅ Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung
Erstellt am: 22.07.21 16:24
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Tortuga12322.07.21 19:47wenn wir die Variante mit der Garage rechts machen, würden wir ohne Keller bauen, da der ja dann nur dunkel bzw mit Lichtschächten ist. dann hätten wir aber das Problem mit der Gründung vom Haus, also das man das Fundament tiefer machen müsste, weil man das sonst für die Garagenbodenplatte seitlich abgräbt
wenn wir Variante mit der Garage links machen könnten, würden wir mit Keller bauen, der dann rechts freiliegt und dann könnte man Büro und Gästezimmer runter legen
wenn wir Variante mit der Garage links machen könnten, würden wir mit Keller bauen, der dann rechts freiliegt und dann könnte man Büro und Gästezimmer runter legen
Tortuga123 schrieb:
wenn wir Variante mit der Garage links machen könnten, würden wir mit Keller bauen, der dann rechts freiliegt und dann könnte man Büro und Gästezimmer runter legenSo oder so, Aufenthaltsräume wirst Du nicht unter die Grenzgarage legen dürfen, außer es ist eine Anbauverpflichtung.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Tortuga12322.07.21 22:46Ne, will ich ja nicht. So sollte das nicht rüber kommen ^^
Favorisierte Variante: Garage links, dann Haus mit Keller, ca 4m Platz zum Nachbarhaus
Andere Variante: 4m Platz links, Haus ohne Keller, Garage, Nachbarhaus
Favorisierte Variante: Garage links, dann Haus mit Keller, ca 4m Platz zum Nachbarhaus
Andere Variante: 4m Platz links, Haus ohne Keller, Garage, Nachbarhaus
Tortuga123 schrieb:
ca 4m Platz zumAuch das wären unter der Annahme der Abstandsflächenübernahme noch 2m zu wenig, und damit maximal für privilegierte Gebäude / Räume möglich.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Tortuga12322.07.21 23:56Ja genau und das ist ja die Frage, ob wir diese Abstandsfläche echt einhalten müssen, da wir im Grundbuch nix eingetragen haben. Und ob man sonst etwas mit dem Nachbarn regeln könnte, dass der das erlaubt, dass man den Abstand von 6m auf 4m oder so verringern könnte. Da er ja sonst seine Fenster verliert, weil uns nix anderes übrig bleibt, als entweder Garage oder Haus an seine Hauswand zu setzen.
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hanghaus200023.07.21 07:52Was sind das fuer komische Leitungen mitten durchs Grundstück? SInd die im GB eingetragen?
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