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ᐅ Grundstück im Außenbereich - Lohnt sich Widerspruch?


Erstellt am: 29.06.21 17:52

hanse98729.06.21 20:51
Mal meine bescheidene Laienmeinung. Im Bebauungsplan des Gewerbegebiets wird ja im Punkt Immissionsschutz das am nächsten gelegene Wohnhaus (Flurstück 220) erwähnt. Um Konflikte zu vermeiden wird man keine noch nähre Bebauung am Gewerbegebiet wollen. Deshalb könnte auch der Bebauungsplan des Wohngebiets geändert worden sein.
apokolok29.06.21 20:51
Wenn du keine engen Kontakte zum Gemeinderat / Bürgermeister und Jahre Zeit hast wird das nichts.
Wenn ich mir die Grundstückspreise in der Gegend anschaue, sehe ich aber das Problem nicht wirklich. Kauf doch einfach ein Grundstück das im Innenbereich liegt.
Nagučki29.06.21 20:59
Danke für euer Feedback.

Der Preis ist nicht das Problem: Wir möchten aus gesundheitlichen Gründen recht nahe an der restlichen Familie wohnen. Dort im Umkreis gibt es aber keine Grundstücke in der Art und Größe, die für uns dienlich wären.
hanghaus200030.06.21 10:13
Ich wuerde mit der Gemeinde eine Deal machen. Verkaufe oder verschnenke die Haelte an die Gemeinde als Gruenland. Mit der Bedingung, dass zumindest Dein Anteil zum Innenbereich zugeschlagen wird. Das kann etwas dauern, aber Du hast weniger Gegner zu Deinem Antrag. Eventuell will die Gemeinde ja die Andere Haelfte dann auch zu Bau;land umwidmen?
11ant30.06.21 12:55
Nagučki schrieb:

vor allem war das Grundstück vor einigen Jahren noch im Bebauungsplan drin.
Daß Geltungsbereiche umgeschnitten werden, um bestimmte Flächen auszuschneiden (typische Anwendung: Brachen ehemaliger Betriebe in Ortskernen) oder umzugliedern (typische Anwendung: Nachvollzug faktischer "Grenzänderungen" zwischen MI- und WA-Bereichen), kommt schon relativ selten vor. Daß Geltungsbereiche umgeschnitten werden, um einzelne Flurstücke "offshore" zu legen, ist sogar sehr selten, und der (hier natürlich nur: relativ) typischste Anwendungsfall wird Dir nicht schmecken: Natur- und Immissionsschutzbelange. Ein GE erwähntest Du ja, also wird es hier wohl letzteres sein. Dein Grundstück sollte wohl dem Bannstreifen zugeschlagen werden. Wie dem auch sei, die Änderungsbegründung wird man 1:1 in Dein Ablehnungsschreiben übernehmen können.
Nagučki schrieb:

Einen Bebauungsplan und einen detaillierten Flächennutzungsplan kann ich leider nicht vorlegen, da ich keinen finden kann. Warum es rausgeflogen ist, konnte oder wollte man mir nicht sagen.
Flächennutzungsplan sind für Politik-Endverbraucher uninteressant, ein Blick dort hinein lohnt nur für kommunalpolitisch Ambitionierte und Naturschützer. Als Bauherr wirst Du keinen Nektar daraus saugen. Interessanter ist der Bebauungsplan, der selbst - und ebenso sein Änderungsverfahren - öffentlich sind, wenn auch leider nicht zu verwechseln mit Informationstransparenz (der Digitalisierungsrückstau in Rathäusern ist teilweise unterirdisch). Grundlos rausgeflogen sein wird es nicht, allein schon wegen des Angemessenheitsgrundsatzes macht man das nicht nur aus Jux. Und es wird eine Offenlage des Änderungsverfahrens gegeben haben, sofern damals schon Grundeigentümer wärest Du zumindest öffentlich daran auch beteiligt gewesen. Wenn ein Käseblatt zugleich der offizielle Gemeindeanzeiger ist, darf man nicht nur die Todesanzeigen lesen ;-)
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11ant30.06.21 13:08
P.S.: dies war übrigens mein letzter hilfreicher Beitrag gegenüber Fragestellern, die sich extra mit kindischen Weißungen o.ä. die Mühe machen, Anhaltspunkte die beim Helfen helfen aus ihren Abbildungen zu entfernen !!!
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