ᐅ Planung Mehrfamilienhaus 1200 €/m²
Erstellt am: 06.02.21 11:51
hanghaus200031.05.21 15:53
Es gibt doch eh Gefaelle auf dem Grundstück. Wie gleichst das aus? Da sollte doch eh ein Teilkeller Sinn machen.
hegi___31.05.21 16:04
11ant schrieb:
Wennze mich fraachss, ökonomisch Eulenspiegelskram. Nutz-Teilkeller können vom Quadratmeterpreis leicht über Voll-Wohnkellern zu liegen kommen. Also von den Gestehungskosten würde das m.E. ein Renditetöter, da fährst Du wohl effizienter wenn Du die hier schweizerisch oben anordnest.Wenn ich aber die Überirdische Fläche maximal mit Wohnraum ausnutze macht es ja Sinn die nicht Wohnfläche nach unten zu bauen.hanghaus2000 schrieb:
Es gibt doch eh Gefaelle auf dem Grundstück. Wie gleichst das aus? Da sollte doch eh ein Teilkeller Sinn machen.Das beläuft sich vlt auf 20-30cm über die gesamte Grundstücksbreite. Das bringt nicht sonderlich viel-
11ant31.05.21 17:43
hegi___ schrieb:
Wenn ich aber die Überirdische Fläche maximal mit Wohnraum ausnutze macht es ja Sinn die nicht Wohnfläche nach unten zu bauen.Nein, wie Du ja selbst sagst:hegi___ schrieb:
Das beläuft sich vlt auf 20-30cm über die gesamte Grundstücksbreite. Das bringt nicht sonderlich viel-Nach meiner Kellerformel sind hier also 90 % der Kellerkosten Luxus. Das per Saldo Mehr an umbautem Raum würde also ein Pyrrhussieg.https://www.instagram.com/11antgmxde/
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hegi___31.05.21 20:53
Hä?
Ich verstehe nicht was das mit dem Gefälle zu tun hat. Mit dem Keller fällt zwar die prozentuale Rendite aber mehr Wohnfläche im DG gibt auch mehr Mieteinnahmen?
Mal was anderes : nach Landesbauordnung muss ich ja gar nicht die 2,3m im DG einhalten. Es muss nur weniger als 3/4 vom Geschoss darunter größer gleich 2,3m sein oder?
Ich verstehe nicht was das mit dem Gefälle zu tun hat. Mit dem Keller fällt zwar die prozentuale Rendite aber mehr Wohnfläche im DG gibt auch mehr Mieteinnahmen?
Mal was anderes : nach Landesbauordnung muss ich ja gar nicht die 2,3m im DG einhalten. Es muss nur weniger als 3/4 vom Geschoss darunter größer gleich 2,3m sein oder?
hanghaus200001.06.21 07:41
hegi___ schrieb:
Mal was anderes : nach Landesbauordnung muss ich ja gar nicht die 2,3m im DG einhalten. Es muss nur weniger als 3/4 vom Geschoss darunter größer gleich 2,3m sein oder?MMn wird es dann eben zum Vollgeschoss. Du kannst aber mit der Zuruecksetzung argumentieren, dass das Bauwerk eben nicht mehr so klobig wirkt und niedriger als mit einem Satteldach ist und weniger Schatten wirft. Ich frag noch mal. Wie gross ist das bestehende Haus? Laenge , Breite, Hoehe?11ant01.06.21 15:00
hegi___ schrieb:
nach Landesbauordnung muss ich ja gar nicht die 2,3m im DG einhalten. Es muss nur weniger als 3/4 vom Geschoss darunter größer gleich 2,3m sein oder?Diese Interpretation ist m.W. korrekt - wie ich im übrigen heute morgen um 00:40 Uhr bereits anmerkte. Vermutlich wurde moderativ Anstoß daran genommen, daß ich zur Erfüllung der Mindestlängen"regel" noch blabla dahinterschreiben mußte :-(https://www.instagram.com/11antgmxde/
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