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ᐅ Planung 130 qm Einfamilienhaus auf 500 qm Grundstück


Erstellt am: 01.05.21 10:47

ypg02.05.21 10:41
Meine Ratgeber müssten eigentlich noch oben angepinnt sein zum Thema Platzierung Haus oder Rangehen an die Planung. Bei solch Mittelgrundstück würde ich alles drumherum einzeichnen. Alles. Und schön mit Bleistift, damit man auch später sieht, was man schon vorher ausprobiert und radiert hat!
danielohondo02.05.21 11:33
Zum Thema Stellplätze hintereinander. Ich habe weder im Paragraph 12 Baunutzungsverordnung noch bei uns im Bebauungsplan einen Verbot die Stellplätze hintereinander zu platzieren gefunden. Im anderen Neubaugebiet sind die Stellplätze auch so genehmigt worden. Gut, wir sind in Rheinland-Pfalz, vielleicht ist es bei uns anders.

Wir planen es nämlich auch so.
motorradsilke02.05.21 11:56
Zum Thema Stellplätze würde ich einfach mal bei der Stadt oder Gemeinde nachfragen. Die entscheiden das ja am Ende. Hat auch nichts mit dem Bundesland zu tun, kann in jedem Ort anders sein. Hier bei uns im Ort gibt es ganz viele Stellplätze, von denen man rückwärts wieder auf die Straße muss. Wurde uns auch gerade so bewilligt.
ypg02.05.21 11:57
danielohondo schrieb:

Zum Thema Stellplätze hintereinander. Ich habe weder im Paragraph 12 Baunutzungsverordnung noch bei uns im Bebauungsplan einen Verbot die Stellplätze hintereinander zu platzieren gefunden. Im anderen Neubaugebiet sind die Stellplätze auch so genehmigt worden. Gut, wir sind in Rheinland-Pfalz, vielleicht ist es bei uns anders.

Wir planen es nämlich auch so.
Ja, wäre meines Wissens Landesrecht.
Ein eingeparkter Stellplatz ist kein vollwertiger Stellplatz. Wenn man nur einen vorweisen muss, dann bleibt es einem überlassen, weitere 5 hintereinander zu bauen, denn der eine, der nötig ist, ist genehmigt.
Es gibt aber meiner Meinung viele Freiheiten, die man bauen darf, aber völlig sinnbefreit sind, und ein eingeparkter Stellplatz mit einem nötigen Fahrzeug ist nun mal ein Ärgernis, wenn man Tetris nicht beherrscht.
Ruska02.05.21 20:01
driver55 schrieb:

Klar falsches Vorgehen. Wenn man schon ein kniffliges Grundstück hat, muss das Haus zum Grundstück geplant werden und nicht, man kauft ein Haus und pfriemelt das nun irgendwie hin. Auch das Wände schieben bringt so gut wie nichts.

130 qm ohne Keller für vier sind schon relativ knapp. 0815-Grundriss darfs dann nicht sein.
Beim nächsten Mal würde ich es anders machen, jetzt ist es nicht zu ändern. So schlecht finde ich das Grundstück und das Haus aber nicht.
ypg schrieb:

Keine 10 in der Breite.

Ich muss aber ehrlich gesagt auch sagen, dass ich mit der Strichzeichnung und scheinbar Pi mal Daumen genommenen Maßen am Haus (9,51 sind nicht 10) nicht zurecht komme, um Tipps oder Ratschläge zu geben. Differenz für Außenwände kann ich bei 49cm auch nicht sehen.
Gerade wenn man nicht viel zur Verfügung hat bzw das Grundstück für ein normales Einfamilienhaus seine Endlichkeit erklärt, muss man sehr genau den Entwurf auf 10cm feilen, für Möglichkeiten offen sein, aber auch Pufferäume einplanen: Putzstärke bis Gartenzaun, Gänge im Schlafzimmer und Ankleide ... nach den/Deinen Angaben würde für mich hier noch nicht einmal Ankleide und Schlafzimmer funktionieren...

Dann sag doch mal, um welches Haus, welcher Anbieter es sich handelt.
Flair134, die Maße sind quasi 1:1 vom Originalgrundriss abgepaust. Es können minimale Abweichungen vorliegen. Innenmaß sind 9,52 m bei 10 m Außenmaß. 1 cm Fehler auf 10 m sind 0,1 %, das kriegen weder Lasermessgerät noch Zollstock besser hin 😉
ypg schrieb:

Dann solltest Du erstmal 10cm für einen Zaun und einen weiteren Meter für eine Hecke einplanen... mit Deiner Computer-Strichzeichnung lässt sich nichts genau planen, noch bekommt der Betrachter ein Gefühl für die Grundstücksgröße. Das gilt auch für den Besitzer und Planer.
Auch ein Fahrzeug misst nicht die gleiche Breite wie ein Carport, dann sollte man auch einen Weg zw Auto und Haus planen...
Der Lageplan ist pixelgenau auf Maß gezeichnet, Stellplatz jeweils 3x5 m was üblichen Dimensionen eines Einzelcarport entspricht.
ypg schrieb:

Natürlich bleibt da Garten!
Im letzten Lageplan bleiben 13x18,8 m Garten ab Hauskante bei 5 m Vorgarten.
Wie weit nach Norden würdest du zurückgehen und warum?
ypg schrieb:

Zur Zeit sehe ich nur ein großes Ärgernis und Fehlplanung hinsichtlich des Fuhrparks, was aufgrund Häufigkeit, Dauer und somit eingeschränkter Nutzung des Grundstücks zu viel Misslaune führen wird. Der Wiederverkaufswert sinkt dadurch auch...
Lageplan_neu2 ist maßstabsgerecht. Für einen geschickteren Vorschlag bedanke ich mich im Voraus.

Grüße,
Ernst
11ant02.05.21 20:13
Ruska schrieb:

Der Lageplan ist pixelgenau auf Maß gezeichnet,
Pixelgenau mag sein, aber ein Lageplan ist es nicht: man sieht nur das Layout von Haus, Stellplätzen etcetera auf dem Grundstück, aber NICHTS von der Lage des Grundstückes in der Flur. Also null Erkennbarkeit eines Bezuges zur Straße, zu Nachbargrundstücken, zu GFL-Korridoren und so weiter. Damit kann man nicht arbeiten.
stellplätzestellplatzlageplangrundstück