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ᐅ Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen


Erstellt am: 28.01.21 15:42

nordanney02.02.21 08:28
T_im_Norden schrieb:

Wenn er Zeichnungen anfertigt ist das was anderes :
„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
Nein, der GU ist in der Angebotsphase. Ist schon vom BGH entschieden, dass ihm nichts, absolut nichts, genau 0€ zustehen.
Zaba12 schrieb:

Wir hatten diese Art von Threads in Bezug auf Architektenleistungen zu genüge.
Das stimmt - aber Du musst ganz klar zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmen trennen (auch wenn beim GU ein Architekt arbeitet, ist er Mitarbeiter und kein freier Architekt).
Zaba12 schrieb:

Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.
Das ist ja gerade die Feinheit, dass es zwei komplett unterschiedliche Berufsgruppen sind, die unterschiedlich arbeiten und entlohnt werden. Ist de facto so, als würdest Du den Metzer mit dem Arzt vergleichen. Genauso unterschiedlich sind die Arbeiten vom GU und dem Architekten zu betrachte. Hört sich seltsam an, ist aber so.
Schelli02.02.21 08:31
Zaba12 schrieb:


Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.
Das Anfertigen von Entwürfen ist bei einem Architekten originärer Bestandteil der Hauptleistung. Lasse ich so eine Dame oder Herren antanzen und eine Grundlagenermittlung durchführen, kann (und wird wohl) dies bereits als konkludenter Vertragsabschluss gewertet werden. Das ist ein himmelweiter Unterschied.
T_im_Norden02.02.21 09:06
Auf welches BGH Urteil beziehst du dich hier ?
Zaba1202.02.21 09:50
nordanney schrieb:

Nein, der GU ist in der Angebotsphase. Ist schon vom BGH entschieden, dass ihm nichts, absolut nichts, genau 0€ zustehen.

Das stimmt - aber Du musst ganz klar zwischen dem Architekten und dem Bauunternehmen trennen (auch wenn beim GU ein Architekt arbeitet, ist er Mitarbeiter und kein freier Architekt).

Das ist ja gerade die Feinheit, dass es zwei komplett unterschiedliche Berufsgruppen sind, die unterschiedlich arbeiten und entlohnt werden. Ist de facto so, als würdest Du den Metzer mit dem Arzt vergleichen. Genauso unterschiedlich sind die Arbeiten vom GU und dem Architekten zu betrachte. Hört sich seltsam an, ist aber so.
Hört sich auch wirklich seltsam an, denn ich bezahle die erbrachte Leistung und nicht Qualifikation.
Wir haben uns ja mit beiden beachäftigt, wir hatten also auch einen GU im Haus bzw. seinen Vertriebler.
Das Vorgehen und der Aufwand bis zum 2. Entwurf war bei beiden identisch.

Ich hoffe sehr das der TE hier das Endergebnis postet.
nordanney02.02.21 10:00
T_im_Norden schrieb:

Auf welches BGH Urteil beziehst du dich hier ?
Hab eine schöne Stelle aus dem Netz gefunden, der den Sachverhalt gut darstellt mit den passenden Urteilen (bin zu faul zum selber schreiben 😉 )

Zitat: "Regelmäßig wird sich in Fällen wie dem hier beschriebenen (Hinweis von mir: Fälle = Kunde geht zum GU und lässt sich eine Planung, ggf. mit Anpassungen erstellen) der geschäftliche Kontakt der Beteiligten auf die Akquise eines Bauunternehmers beschränken, welcher bei dem angehenden Bauherrn um einen Bauvertrag über die Errichtung eines Eigenheimes wirbt. In diesem Fall ist der Bauunternehmer mit Honoraransprüchen für erbrachte Vorleistungen, unabhängig von deren Art und Umfang, ausgeschlossen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 13.07.2000, 8 U 57/00; BGH, Beschluss vom 06.12.2001, VII ZR 304/00). Allein die Erbringung von Planungsleistungen durch den Bauunternehmer führt – anders als die Bauingenieure gern meinen – gerade nicht zu einem Architektenvertrag, auch nicht konkludent. Die Leistungen des Bauunternehmers werden vielmehr lediglich zur Abgabe eines Angebotes, also zur Vorbereitung des eigentlichen Bauvertrages, erbracht und haben keinen eigenständigen Charakter (vgl. BGH, IBE 1999,482 – Lauer; Werner/Pastor, 10. Aufl., Rn. 618)."
OWLer02.02.21 10:04
Also allen GUs, mit denen wir gesprochen haben, war das sehr wohl bewusst, dass deren Eigenleistungen bezüglich Grundrisserstellung unter dem Stichwort Kundenakquise läuft.

Wir haben mit allen GUs diverse Grundrissänderungen durchgeführt und fast alle Themen in meinem Thread laufen unter unverbindlichen Angeboten. Auch kompletter Neuanfang etc. Irgendwann wurde ich allerdings darauf hingewiesen, dass wir jetzt schon 10 Monate rumrödeln und wir langsam ein Ende finden sollten, ob wir bei ihm auch unterschreiben.

Der andere GU hat klar gesagt, dass er gerne für uns plant, aber aufgrund seines Riskos keine komplette Entwürfe anfertigt. Wir könnten ja jederzeit das Gespräch abbrechen und zu einem anderen GU gehen und er würde auf seinen Kosten sitzenbleiben. Allerdings kann man bei dem alternativem GU auch die Entwürfe zu HOAI kaufen und 1:1 bei einem anderen GU bauen - hat ein Arbeitskollege von mir sogar so gemacht.

Also bei unseren GUs wird das Thema Kosten transparent gehandhabt. Es gibt keine, bis irgendwann der GU meint, bis hierhin arbeite ich für dich aufs eigene Risiko und nicht weiter. Wurde aber stets sehr offen kommuniziert.
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