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ᐅ Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen


Erstellt am: 28.01.21 15:42

Mike2901.02.21 21:39
Ich kann beide Seiten verstehen. Der BU sieht es halt so, dass der TE einen Entwurf plus Änderungen und Anpassungen der Baubeschreibung forderte und möchte dafür ( Planungsleistungen auf Kundenwunsch) entlohnt werden. Sicherlich hätte er auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen sollen, allerdings hätte sich der TE bei Änderungen am Erstentwurf auch selbstständig sich über eventuelle Kosten Informieren können.
T_im_Norden01.02.21 22:03
Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
nordanney01.02.21 22:07
T_im_Norden schrieb:

Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
Es wurde doch nichts beauftragt. Der GU wurde in der Angebotsphase gebeten, sein Angebot zu überarbeiten. Da kann man sich ruhig als Kunde zurücklehnen und den GU arbeiten lassen - außer er meldet an, dass es etwas kostet. Egal, ob es ein GU ist oder der Autoverkäufer. Nur weil ich die Konfiguration geändert haben möchte, bezahle ich doch nicht die Umplanung des Autos.

Das ist einfach lächerlich, wie hier wild diskutiert wird. Die rechtliche Situation ist klar. Der GU ist der "Verlierer" - er muss vorher kommunizieren, dass sein Angebot Geld kosten soll.
T_im_Norden01.02.21 22:49
Wenn er Zeichnungen anfertigt ist das was anderes :

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
11ant01.02.21 23:35
T_im_Norden schrieb:

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
Genau da kommt es m.E. darauf an, ob das als "ohne Änderung kommen wir nicht zusammen" oder als "nach der Änderung sind wir im Geschäft" kommuniziert wurde. Ich bin kein Richter - wäre ich es, liefe es auf einen Vergleich bzw. eine Schlichtung hinaus.
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Zaba1202.02.21 07:56
Wir hatten diese Art von Threads in Bezug auf Architektenleistungen zu genüge.
Und ich kann mich nicht erinnern, dass das Ergebnis war „wir müssen nix zahlen“ es ist fast immer auf einen reduzierten Betrag unterhalb der HOAI hinausgelaufen.
Mal so am Rande, ich habe die Planungsleistungen meines Architekten auch nicht direkt in Auftrag gegeben. Er kam zu Besuch, hat alles aufgenommen und hab einen ersten handgezeichneten Entwurf bei 2. Besuch mitgebracht. Beim 3. Besuch inkl. der Entwurfsplanung hat er gefragt ob wir weitermachen wollen, wenn nicht hätte er gerne die investierte Zeit honoriert gehabt.

Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.
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