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ᐅ Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen


Erstellt am: 28.01.21 15:42

Spiegel9928.01.21 18:30
Er (BU) muss halt Vergütungsberechtigung nachweisen und nicht bloße Akquisetätigkeit
mandarine28.01.21 20:50
Wenn sich jemand die Angebotserstellung bezahlen lassen möchte, da diese verständlicherweise Aufwand verursacht, ist das völlig in Ordnung. Aber dann muss man das dem Kunden gegenüber vorher kommunizieren, und auch, welcher Preis angesetzt wird. Uns gegenüber wurde nie etwas derartiges geäußert.

Ich danke euch für eure Meinungen!
nordanney28.01.21 21:01
Zaba12 schrieb:

Im der aktuellen Auftragslage finde ich es mehr als frech dies als kostenlos anzusehen.
Es ist frech vom GU, eine Leistung als kostenlos zu suggerieren und anschließend einen Preis dafür zu verlangen.
Zaba12 schrieb:

Sollte es kostenlos angeboten werden dann ist es was anderes.
Er hat seine Leistung ohne Preis angeboten. Für mich ist das kostenlos.
Zaba1228.01.21 21:05
Eine Angebotserstellung ist aus meiner Sicht die Auflistung der Leistung und Überreichung der Standard-Bauleistungsbeschreibung, dazu gehört nicht zwingendermaßen eine Grundrisserstellung und schon gar nicht die Aufforderung die Bauleistungsbeschreibung zu customizen. Ihr habe halt zu viel verlangt und Aufwand generiert und er hat es mit sich machen lassen, was er nun ohne Geschäftsabschluss honoriert haben will. Nochmal, wäre es ein Architekt gewesen hättet ihr es auch ohne schriftliche Vereinbarung nur aufgrund der mündlichen Aufforderung zur Grundrisserstellung , also mit dem Wortlaut „können Sie uns einen Entwurf erstellen“ (auch, wenn ihr es nicht verwenden könnt) ohne wenn und aber bezahlen müssen.
Zaba1228.01.21 21:08
nordanney schrieb:

Es ist frech vom GU, eine Leistung als kostenlos zu suggerieren und anschließend einen Preis dafür zu verlangen.

Er hat seine Leistung ohne Preis angeboten. Für mich ist das kostenlos.
Hat er das wirklich? Weißt Du, ob der GU gesagt hat, ich erstelle Ihnen kostenlos einen Entwurf? Oder nimmt der TE es aufgrund seiner anderen Erfahrungen mit anderen GUS nur an, das er es hätte kostenlos machen sollen/müssen.

Ich sag aber auch nicht, das Ihr es ohne Gegenwehr bezahlen sollt, man kann es auch versuchen auszusitzen und wegzudiskutieren.
WilderSueden28.01.21 21:53
Also Bauleistungsbeschreibung diskutieren und anpassen ist Teil der Preisverhandlung. Der Autohändler verlangt ja auch nicht 50€ extra dafür dass er den Konfigurator anwirft um nach dem Preis zu schauen.

Die Entwürfe sind etwas schwieriger, aber wir haben auch 2 Entwürfe bekommen damit man nicht frei schwebend Preise diskutiert. Die erste richtige Anpassung haben wir gemacht als für uns klar war dass wir da unterschreiben wollen. Aber ich bin trotzdem der Meinung, wenn er für den Entwurf Geld will sollte er das vorher sagen. In der Regel sind solche Entwürfe ja auch nicht individuell sondern einfach aus der Schublade bzw Katalog falls der Hersteller groß genug ist. Ist auch bei uns in der Firma so ähnlich. Wenn ein Kunde eine normale Demo will ist das normaler Vertriebsaufwand. Will er eine auf sich zugeschnittene Demo wird ein Preis für einen PoC ausgehandelt
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