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ᐅ Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

Erstellt am: 28.01.21 15:42
M
mandarine
Werte Forengemeinde,

Wir haben ein Problem mit einem Bauunternehmer. Vielleicht kennt sich jemand hier im rechtlichen Bereich aus, oder jemand hat Ähnliches erlebt und kann uns Tipps geben. Mir ist bewusst, dass eure Meinung keine rechtliche Einschätzung ersetzen kann. Dies nur so am Rande, aber nun zum Problem:

Wir haben im Dezember 2019 Kontakt zu einem örtlichen Bauunternehmer aufgenommen, von dem wir ein Angebot zum Bau unseres Hauses einholen wollten. Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten. Er stellte uns zudem seine Bau-/Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Diese war dermaßen unvollständig und unkonkret, dass wir um Anpassung in vielen Punkten baten. Er überarbeitete die Bau-/Leistungsbeschreibung und setzte dabei lediglich ca. 10 % unserer Wünsche um. Er übergab uns die Entwürfe, die Beschreibung, einen Vertragsentwurf und ein Angebot (als Komplettpreis für das Haus inkl. Bauantragsunterlagen und statischer Nachweise) in einem persönlichen Termin. Das schreibt sich jetzt so schnell dahin, aber der ganze Prozess lief zäh, bedurfte vieler Nachfragen und dauerte 9 Monate. Nach dem besagten Termin verschwand er auf eine Kur, sagte aber er ist telefonisch und per Mail erreichbar. Wir versuchten mehrfach ihn telefonisch und per Mail zu erreichen, auch über seine Sekretärin in seinem Büro, nicht einmal von dort erhielten wir eine Antwort. Wir hörten seit September 2020 nichts mehr von ihm und ließen es demnach auch bleiben, zumal wir mit dem Angebot ohnehin unzufrieden waren.

Nun hat er sich per Mail gemeldet und fragt, ob wir noch Interesse am gemeinsamen Bau hätten. Wenn nicht, würde er die Zusammenarbeit als beendet ansehen und uns - wie vereinbart - eine Abschlussrechnung für die entstandenen Planungsleistungen stellen.

Es wurde allerdings nie etwas schriftlich oder mündlich in dieser Richtung vereinbart. Eine Abrechnung nach HOAI war zudem nie die Rede, er erstellte uns ein Komplettangebot/Festpreis für den Hausbau.

Ist sein Vorgehen zulässig?

Ich danke für eure Tipps.
M
Mike29
01.02.21 21:39
Ich kann beide Seiten verstehen. Der BU sieht es halt so, dass der TE einen Entwurf plus Änderungen und Anpassungen der Baubeschreibung forderte und möchte dafür ( Planungsleistungen auf Kundenwunsch) entlohnt werden. Sicherlich hätte er auf die Kostenpflichtigkeit hinweisen sollen, allerdings hätte sich der TE bei Änderungen am Erstentwurf auch selbstständig sich über eventuelle Kosten Informieren können.
T
T_im_Norden
01.02.21 22:03
Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
N
nordanney
01.02.21 22:07
T_im_Norden schrieb:

Wenn jemand etwas beauftragt ohne nach Kosten zu fragen sollte man sich nicht über die Rechnung wundern.
Es wurde doch nichts beauftragt. Der GU wurde in der Angebotsphase gebeten, sein Angebot zu überarbeiten. Da kann man sich ruhig als Kunde zurücklehnen und den GU arbeiten lassen - außer er meldet an, dass es etwas kostet. Egal, ob es ein GU ist oder der Autoverkäufer. Nur weil ich die Konfiguration geändert haben möchte, bezahle ich doch nicht die Umplanung des Autos.

Das ist einfach lächerlich, wie hier wild diskutiert wird. Die rechtliche Situation ist klar. Der GU ist der "Verlierer" - er muss vorher kommunizieren, dass sein Angebot Geld kosten soll.
T
T_im_Norden
01.02.21 22:49
Wenn er Zeichnungen anfertigt ist das was anderes :

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
11ant01.02.21 23:35
T_im_Norden schrieb:

„Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten.“
Genau da kommt es m.E. darauf an, ob das als "ohne Änderung kommen wir nicht zusammen" oder als "nach der Änderung sind wir im Geschäft" kommuniziert wurde. Ich bin kein Richter - wäre ich es, liefe es auf einen Vergleich bzw. eine Schlichtung hinaus.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
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Z
Zaba12
02.02.21 07:56
Wir hatten diese Art von Threads in Bezug auf Architektenleistungen zu genüge.
Und ich kann mich nicht erinnern, dass das Ergebnis war „wir müssen nix zahlen“ es ist fast immer auf einen reduzierten Betrag unterhalb der HOAI hinausgelaufen.
Mal so am Rande, ich habe die Planungsleistungen meines Architekten auch nicht direkt in Auftrag gegeben. Er kam zu Besuch, hat alles aufgenommen und hab einen ersten handgezeichneten Entwurf bei 2. Besuch mitgebracht. Beim 3. Besuch inkl. der Entwurfsplanung hat er gefragt ob wir weitermachen wollen, wenn nicht hätte er gerne die investierte Zeit honoriert gehabt.

Und wo ist nun der Unterschied? Ich sehe keinen großen Unterschied, außer dass die Honorarverordnung den Architekten ein wenig mehr Leitplanken bietet und damit teilweise schützt.
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