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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?


Erstellt am: 08.01.21 10:10

WilderSueden08.01.21 14:36
Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen Neubaugebieten mittlerweile oft außen vor sind. Dazu kann er gleich 10 Grundstücke mit Doppelhäusern bebauen und das alles direkt nebeneinander. Ihm entstehen also keine Nachteile. Und die meisten Käufer bemerken den Unterschied entweder nicht oder verstehen die Tragweite erst nach dem Einzug 😉
HeißerWai08.01.21 14:49
Wow, hier ist ja was los! Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge, ich versuche mal etwas zu sortieren (da jetzt ja auch einige Punkte hervorgehoben wurden, die nicht unbedingt mit der eigentlichen Frage zusammenhängen, aber natürlich trotzdem wertvolles Feedback für mich sind im Sinne des "Projekt Hausbau")...
nordanney schrieb:

Risiko tendiert gegen 0, da ja tatsächlich keine Bindung an Baufirma. Lass in den Kaufvertrag aufnehmen, dass das Grundstück ohne Bindung verkauft wird und das war es auch schon.
Ok, darauf werde ich auf jeden Fall versuchen zu achten.
Tolentino schrieb:

Vorvertrag vor Planung riecht gut.
Vorvertrag vor Grundstückskaufvertrag müffelt.
Vielleicht ist der Begriff "Vorvertrag" anders belegt als ich es gemeint habe. Einen konkreten Vertrag habe ich auch noch nicht vorliegen, es wurde nur mündlich "angekündigt". Meinem Verständnis nach, und das würde ich so auch generell akzeptieren, geht es lediglich darum, dass Fertighausfirma/Architekt sich absichern wollen, falls wir uns am Ende entscheiden sollten, doch mit einer anderen Firma zu bauen. Es stand hier eine Entschädigungssumme von max. 3-4000€ im Raum. Ich würde das als legitim sehen, sofern uns die Planungsleistung dann auch zusteht, d.h. wir würden mit einer anderen Baufirma nicht wieder bei Null anfangen müssen mit der Planung.
Auf keinen Fall würde ich einen Vertrag unterschreiben wollen, der mich in irgendeiner Weise generell verpflichtet, mit dieser Firma zu bauen (beispielsweise wenn es mit diesem Grundstück am Ende doch nicht klappen sollte). Letzteres meinte ich mit
HeißerWai schrieb:

Einen Bauvertrag würden wir natürlich erst nach Grundstückskauf unterschreiben,

11ant schrieb:

Der Verkäufer soll das Grundstück gefälligst selber parzellieren, bevor er es verkauft (wann er es vermessungsmäßig abmarkt, ist eine andere Frage). Die GbR-Lösung ist nicht nur abwicklungstechnisch eine m.E. hier unnötige Komplikation.
So wie ich es verstehe, will der Verkäufer aus steuerrechtlichen Gründen das Grundstück erst nach dem Verkauf teilen. Ich meine, die Argumentation war, dass es so als Privatverkauf durchgeht und sonst als gewerbliches Geschäft anzusehen wäre?
11ant schrieb:

Das befürchtete Koppelgeschäft sehe ich also wie bisher beschrieben nicht, wohl aber einen kleinen Sack gelber Lämpchen ob des Procederes, und Dich noch entmythisierungsbedürftig. Wer naiv ist, wird gefressen.
Vielleicht bin ich hier tatsächlich naiv? Zumindest wurde es uns bisher immer so verkauft, dass der Kauf über GbR eine reine Formalie sei, und für uns keine Nachteile mit sich bringt...
11ant schrieb:

Ich würde mir auch meine Bonität nicht damit verderben wollen, eine gemeinsame Personengesellschaft mit meinen künftigen Nachbarn einzugehen (selbst wenn das alles meine Klassenkameraden und Mitkonfirmanden gewesen wären und jetzt noch mit mir bei der Feuerwehr sind nicht). Die Teufelspakte, zu denen manche Leute bereit sind wenn eine Chance auf einen Baugrunderwerb winkt, haben teils ziemlich bedenkliche Formen. Bauwunsch frißt Hirn. Ich würde übrigens auch nicht als Auseinandersetzungsguthaben aus einer Grundstücksgesellschaft das längs liegende hinten links zugelost bekommen wollen, wenn mir das quer liegende vorne rechts gefiele.
Könntest du den Punkt mit der Bonität bitte nochmal etwas genauer erläutern? Mein Verständnis war bisher so, dass die GbR eigentlich nur für den Verkauf an sich existiert, im GbR Vertrag genau festgehalten ist, wer welches Grundstück zu welchem Preis erhält, und nach der Aufteilung die GbR
WilderSueden schrieb:

Es gibt auch die Möglichkeit einer Privaterschließung, gerne genommen von Bauträgern die ein größeres Grundstück in die Hand bekommen. Das bedeutet der Bauträger baut eine Straße die die einzelnen Grundstücke erschließt und macht seine Kunden zu Eigentümern der Erschließungstraße. Diese sind dann für alles zuständig was sonst in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fällt, z.B. Winterdienst, Verkehrssicherungspflicht, Sanierung
Es ist tatsächlich so geplant, dass eine Stichstraße privat errichtet wird, die Kosten und "Besitzanteile" an dieser Straße werden unter den Käufern aufgeteilt. Bzgl. Winterdienst etc. hatte ich mir auch schon überlegt, hier werde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen wie das gedacht ist.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?

Danke!
Wolkensieben08.01.21 15:39
WilderSueden schrieb:

Für den Bauträger ist das sehr klug. Er kommt an Grundstücke obwohl Bauträger bei kommunalen Neubaugebieten mittlerweile oft außen vor sind.
Wenn ein Bauträger keine Grundstücke kaufen kann, kann ein Bauträger auch keine Häuser bauen und komplett mit Grundstück verkaufen. Denn vom Bauträger kauft man ein fertiges Haus inkl. Grundstück. Bis zur Übergabe ist Bauträger Eigentümer. Wenn Bauträger hopps geht, dann steht TE ohne alles da und darf den Kredit abzahlen bis alles geklärt ist.

Ich würde im Leben nicht vom einem Bauträger kaufen, wenn ich vor Abnahme einen Cent bezahlen müsste.

Grundstück kaufen kann aber der Fragesteller und von einer Fertighausfirma seiner Wahl bebauen lassen.

Schwierigkeiten mit der Bauausführung könnte es aber geben, wenn 4 von der einen Firma das Haus kaufen und bauen lassen und WEG Weg = Privatstraße ebenfalls mit Leitungen anlegen lassen von dem gleichen GÜ erbracht wird und er als 5. mit eigenem Maurerbetrieb einen Keller stellen will und von Schwörerhaus ein Fertighaus bringen lässt .

Kann dann zu "Baubehinderungen" kommen.

Hier gibt es einen Thread wo ein REH ohne Keller gebaut wurde, ein REH mit Keller und das Sahnestückchen Reihenmittelhaus dazwischen irgendwie Probleme macht. Ist zwar nicht dieselbe Konstallation, kein Privatweg, aber man hatte Probleme Kräne zu stellen usw
11ant08.01.21 15:41
HeißerWai schrieb:

So wie ich es verstehe, will der Verkäufer aus steuerrechtlichen Gründen das Grundstück erst nach dem Verkauf teilen. Ich meine, die Argumentation war, dass es so als Privatverkauf durchgeht und sonst als gewerbliches Geschäft anzusehen wäre?
Da gibt es zwar Mittel und Wege, aber ja, mit drei oder mehr Grundstücksverkäufen im selben Jahr wird das als gewerblich gelten und mit nur einem nicht.
HeißerWai schrieb:

dass der Kauf über GbR eine reine Formalie sei, und für uns keine Nachteile mit sich bringt...
HeißerWai schrieb:

Mein Verständnis war bisher so, dass die GbR eigentlich nur für den Verkauf an sich existiert, im GbR Vertrag genau festgehalten ist, wer welches Grundstück zu welchem Preis erhält, und nach der Aufteilung die GbR
Das mag schon sein, daß im Gesellschaftsvertrag der GbR ihr Zweck nur auf die Grundstücksentwicklung bezogen wird und sogar festgehalten wird, daß die Gesellschaft sich mit dem Vollzug der Grundstücksteilung auflöst (wer soll dann eigentlich als Liquidator fungieren ?). Aber so lange die GbR besteht, wird in Deiner Schufa / Crefo etcetera der Hinweis auftauchen, daß Du Gesellschafter dieser GbR bist (und ob einer Deiner GbR-Buddies im Schuldnerverzeichnis bekannt ist). Darauf einen Dujardin.
HeißerWai schrieb:

Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Nein, aber mit dem ganzen Popanz der da dranhängt, vermeidungswürdig.
Ihr seid dann praktisch ewig ein Nachbarnverein, der Besorgungen stemmt, die eigentlich dem Verkäufer bzw. der Gemeinde obliegen.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Wolkensieben08.01.21 15:47

Ausschnitt eines Formulartexts mit den Abschnitten (2)–(5) zu Bauträgern, Bewerbern und Finanzierung.

Vorgaben aus meiner Heimatstadt für städtische Neubaugrundstücke
Wolkensieben08.01.21 16:01
HeißerWai schrieb:

Wow, hier ist ja was los! Vielen Dank für die zahlreichen Beiträge
Gern geschehen, musst nicht wie ich viel Lehrgeld bezahlen. Hier bekommst Du gratis tolle Tipps.
HeißerWai schrieb:

Es ist tatsächlich so geplant, dass eine Stichstraße privat errichtet wird, die Kosten und "Besitzanteile" an dieser Straße werden unter den Käufern aufgeteilt. Bzgl. Winterdienst etc. hatte ich mir auch schon überlegt, hier werde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen wie das gedacht ist.
Ist die Erschließung per Privatstraße wirklich so ein Tabu?
Wenn all sich einig sind dass z.B. geteert wird, damit die Kiddies Bobbycar fahren und mit Strassenkreide malen können und der GÜ auch bis zum Schluss durchhält, ist das eine tolle Sache.

Anders sieht es aus, wenn einer einen Schotterweg will, da der leichter zu pflegen ist, dann wird es schwierig.
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