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ᐅ Grundstückskauf - Risiko eines „verbundenen Geschäfts“?


Erstellt am: 08.01.21 10:10

Tolentino08.01.21 20:47
FA schickt irgendwann einen Fragebogen. Den gilt es wahrheitsgemäß auszufüllen. Daraufhin entscheidet es ob Koppelgeschäft oder nicht. angeblich reichte in manchen Fällen gar ein zu geringer zeitlicher Abstand zwischen Kauf- und Bauvertrag für die unvorteilhaftev Entscheidung.
Was ich schlimm finde: Der Käufer trägt das ganze Risiko.
Eigentlich ist die ganze Grunderwerbsteuer ungerecht. Es müsste eine Grundveräußerungssteuer geben.
HeißerWai08.01.21 21:04
Soweit ich gehört habe wird die Grundschuld grundsätzlich entweder vom Käufer oder vom Verkäufer geschuldet?
Könnte man theoretisch den Kaufvertrag so gestalten, dass einfach der Verkäufer die Grundschuld begleicht oder müsste der Käufer dann ggf. trotzdem noch seinen Anteil auf den Hauspreis entrichten?
Tolentino08.01.21 21:10
Grundschuld ist was anderes. Das ist der Eintrag im Grundbuch den du verpfänden kannst als Sicherheit für ein Darlehen, meist um den Grunderwerb und Hausbau auf dem Grund zu finanzieren.
Nee die Grunderwerbsteuer muß immer der Erwerber tragen. Leider.
Ob der vormals erwähnte Satz dazu im Notarvertrag bzgl. ohne Bauträgerzwang einen vor der diesen Entscheidung des FA schützt, weiß ich nicht.
11ant08.01.21 21:38
HeißerWai schrieb:

Wie gesagt, ich gehe davon aus (und werde das nochmal abklären), dass die GbR wirklich nur kurze Zeit besteht. Und zumindest zum Kaufzeitpunkt müssen ja alle Käufer eine Finanzierungsbestätigung nachweisen?
Man scheint Dir da wohl irgend so etwas in der Richtung wie die Tageszulassung beim Neuwagen weismachen zu wollen. Wer soll einer frischen GbR als Kakophonieorchester aus einander bislang unbekannten und insofern unsicheren Kantonisten eine Finanzierung stellen wollen ? - die wären ja wohl kaum alle schon lange derselben Hausbank bekannt ...
HeißerWai08.01.21 22:12
Tolentino schrieb:

Grundschuld ist was anderes. Das ist der Eintrag im Grundbuch den du verpfänden kannst als Sicherheit für ein Darlehen, meist um den Grunderwerb und Hausbau auf dem Grund zu finanzieren.
Nee die Grunderwerbsteuer muß immer der Erwerber tragen. Leider.
Ob der vormals erwähnte Satz dazu im Notarvertrag bzgl. ohne Bauträgerzwang einen vor der diesen Entscheidung des FA schützt, weiß ich nicht.
Sorry, ich meinte natürlich Grunderwerbsteuer. Ich habe nochmal gegoogelt und es scheint tatsächlich so zu sein, dass grundsätzlich erstmal beide Beteiligten zur Zahlung verpflichtet werden können (§ 13 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz laut Wikipedia).
11ant schrieb:

Man scheint Dir da wohl irgend so etwas in der Richtung wie die Tageszulassung beim Neuwagen weismachen zu wollen. Wer soll einer frischen GbR als Kakophonieorchester aus einander bislang unbekannten und insofern unsicheren Kantonisten eine Finanzierung stellen wollen ? - die wären ja wohl kaum alle schon lange derselben Hausbank bekannt ...
Vielleicht bin ich hier komplett auf dem Holzweg oder wir reden irgendwie einander vorbei... mein Verständnis vom Ablauf: Jeder Käufer holt separat eine Finanzierungsbestätigung für seinen Grundstücksanteil ein (wird auch vom Verkäufer so verlangt). Auch mein Finanzberater meinte dazu, dass er in der Abwicklung über GbR keine Nachteile für uns sieht. Aber vielleicht war ihm nicht klar, dass das Grundstück erst nachträglich geteilt wird? Werde nochmal nachhaken...
Wolkensieben08.01.21 22:31
HeißerWai schrieb:

mein Finanzberater
Der will dir was verkaufen, natürlich sieht er keine Probleme.

Vielleicht sehe ich ständig weiße Mäuse, aber ich extrem vorsichtig geworden.

Will Dein Grundstücksverkäufer jetzt einen guten Eindruck machen, indem er eine ominöse "Finanzierungsbestätigung" von Dir verlangt ?
Ich glaube, Du solltest eher was von ihm verlangen.

Dass in der heutigen Zeit ein Grundstückseigentümer Käufer sucht finde ich merkwürdig. Wo liegt da der sprichwörtliche Hund begraben ?

Und ich habe das ungute Gefühl, wegen der Aussage, erschlossene Grundstücke seinen so teuer.

Über welche Beträge reden wir denn hier ? 80 Euro pro qm bei ihm und 360 Euro auf dem freien Markt ? Sag mal bitte Zahlen.

Bei mir schrillen alle Alarmglocken.

Natürlich sind erschlossene Grundstücke teuer, aber wenn Du auf dem freien Markt eines günstiger findest als das der Gemeinde oder Stadt, dann ist vielleicht etwas faul. Die der Stadt sind sogar oft subventioniert.

Bevor man sich Gedanken macht über das Traumhaus: ab zum Bauamt, sich selbst darum kümmern ob bebaubar oder nicht.
Verlass Dich bloss nicht auf die Aussagen von anderen.
Es gibt Menschen die nur Dein Bestes wollen: dein Geld.
Egal mit welchen Mitteln.

Mich beschleicht das Gefühl, dass auf Du auf den "Leerverkauf" hereinfallen könntest, von dem 11ant geschrieben hat.

Schon mal daran gedacht, dass es sein könnte, dass die beiden tatsächlich zusammenarbeiten ?
ala Bring Du mir Kunde für Hausbauvertrag und ich bringe Dir Koffer Geld für Grundstück ?
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