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ᐅ Wir planen im Jahr 2022 zu bauen; die Planung beginnt


Erstellt am: 06.06.20 09:33

Y
Ybias78
21.08.20 13:50
Was man nicht so alles erfährt
Also unser Flurstück ist seit 2018 Wasserschutzgebiet. Somit kommt eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wohl nicht in Frage :-(

Da ich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht besonders finde, wird es wohl dann eine Gastherme mit Solarthermie.
T
Tolentino
21.08.20 14:07
Ybias78 schrieb:

Was man nicht so alles erfährt
Also unser Flurstück ist seit 2018 Wasserschutzgebiet. Somit kommt eine Sole-Wasser-Wärmepumpe wohl nicht in Frage :-(

Da ich eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nicht besonders finde, wird es wohl dann eine Gastherme mit Solarthermie.

Schade war bei mir auch so.
Ich habe mich dennoch für Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden.
Wenn es bei dir nicht so zeitkritisch ist kannst du dich nochmal nach Ausnahmegenehmigungen erkundigen. Das wurde mir gesteckt. Aber braucht halt Zeit, weil es im Falle von Berlin im Senat besprochen werden müsste.
Wie es in Brandenburg ist, kann ich leider nicht sagen.
Aber es gibt ja Chancen, dass wegen Umweltschutz etc. unter bestimmten Auflagen eine Sondergenehmigung möglich wäre.
Y
Ybias78
21.08.20 14:09
Tolentino schrieb:

Schade war bei mir auch so.
Ich habe mich dennoch für Luft-Wasser-Wärmepumpe entschieden.
Wenn es bei dir nicht so zeitkritisch ist kannst du dich nochmal nach Ausnahmegenehmigungen erkundigen. Das wurde mir gesteckt. Aber braucht halt Zeit, weil es im Falle von Berlin im Senat besprochen werden müsste.
Wie es in Brandenburg ist, kann ich leider nicht sagen.
Aber es gibt ja Chancen, dass wegen Umweltschutz etc. unter bestimmten Auflagen eine Sondergenehmigung möglich wäre.

Kann es gerne nachfragen. Bauantrag dauert ja bei uns ca. 6 Monate. Habe also etwas Zeit

Da wir aber keine Luft-Wasser-Wärmepumpe haben wollten und vor dem Grundstück ein Gasanachluss liegt, wird es; falls Sole-Wasser-Wärmepumpe ausgeschlossen; eine Gastherme
1
11ant
22.08.20 16:03
- sorry, mein Provider ist "Kabel Entwicklungsland", da ging mein Beitrag von Do. 13:35 wohl nicht mehr raus -
Ybias78 schrieb:

Wie es so häufig hiess wird die Küche nicht mitfinanziert.
Ja, sachlich mag das schon sein, daß Dein Finanzierer die Küche - da erheblich leichter herauszunehmen als bspw. die Badewanne - nicht in den Bau einrechnet, sondern eben zum Konsum. Aber geschenkt bekommst Du sie dennoch nicht und mußt sie kalkulatorisch eben doch mit einrechnen - notfalls, in dem Du sie "umlegst", also auf alle anderen Positionen verteilst. Etwa das Äquivalent der Küchenkosten als Pufferaufschlag zu nehmen, wird kaum am Schluss zu der Notwendigkeit führen, einen Überschuss zu verprassen. Was Du aber gar nicht brauchen kannst, ist: Dir die Belastung mit einem zu knappen Budget schönzurechnen.
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Y
Ybias78
24.08.20 15:56
Eine andere Frage zu der Finanzierung. Mir wurde heute gesagt das ich die Küche über die KFW-Finanzierung finanzieren kann. Und laut dem Merkblatt kann man bei kfw jederzeit Sondertilgung durchführen. Ist das korrekt?
N
nordanney
24.08.20 16:11
Ybias78 schrieb:

Mir wurde heute gesagt das ich die Küche über die kfw-Finanzierung finanzieren kann. Und laut dem Merkblatt kann man bei kfw jederzeit Sondertilgung durchführen. Ist das korrekt?
In welchem Programm? 153 zumindest mit einem klaren NEIN zu beantworten.

Wer hat Dir denn die Auskunft und das Merkblatt gegeben? So steht es online für 153.

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