ᐅ Unsere Gartenmauer steht auf Nachbargrundstück - Notarvertrag nötig?
Erstellt am: 25.06.20 17:48
Grüß euch!
Vor gut 30 Jahren haben wir zusammen mit dem südlichen Nachbarn eine Natursteinmauer zwischen den beiden Grundstücken aufgestellt. Da auf seiner Seite schon ein Fundament vorhanden war, erlaubte er uns darauf aufzubauen und anschließend wurde unser Grundstück aufgeschüttet.
Der Nachbar geht auf 90 zu und er würde uns die ca 20 m2 schenken, denn sein Haus geht nach seinem Tod sowieso an eine größere Erbengemeinschaft und wird dann wahrscheinlich verkauft.
Wie können wir eine rechtlich einwandfreie Lösung finden?
Brauchen wir einen Geometer und einen Notarvertrag oder genügt ein Vertrag zwischen uns Nachbarn mit Zeugen?
Vor gut 30 Jahren haben wir zusammen mit dem südlichen Nachbarn eine Natursteinmauer zwischen den beiden Grundstücken aufgestellt. Da auf seiner Seite schon ein Fundament vorhanden war, erlaubte er uns darauf aufzubauen und anschließend wurde unser Grundstück aufgeschüttet.
Der Nachbar geht auf 90 zu und er würde uns die ca 20 m2 schenken, denn sein Haus geht nach seinem Tod sowieso an eine größere Erbengemeinschaft und wird dann wahrscheinlich verkauft.
Wie können wir eine rechtlich einwandfreie Lösung finden?
Brauchen wir einen Geometer und einen Notarvertrag oder genügt ein Vertrag zwischen uns Nachbarn mit Zeugen?
N
nordanney25.06.20 18:39Grundstücksangelegenheiten immer mit Notar. Anders kann man Grundstücke nicht übertragen.
nordanney schrieb:
Grundstücksangelegenheiten immer mit Notar. Anders kann man Grundstücke nicht übertragen.Danke, das werden wir also beim Notar erledigen.
Und wie ist es mit Vermessung? Muss das auch geschehen oder genügt der Notar?
Garten2 schrieb:
Der Nachbar geht auf 90 zu und er würde uns die ca 20 m2 schenken, denn sein Haus geht nach seinem Tod sowieso an eine größere ErbengemeinschaftVorsicht mit Schenkungen. Ich würde die 20m² offziell zum Bodenrichtwert abkaufen.Auf jedenfall schriftlich mit Notar! Hier in der Straße ist ein Herr, der wohnt seit 15 Jahren in dem Haus und hatte mit dem Eigentümer schriftlich festgehalten, dass er dort auf Ewig wohnen bleiben darf.
Älterer Herr ist verstorben und Erbengemeinschaft klagt den Bewohner jetzt raus. Vor Gericht wurde ihm schon mitgeteilt, dass das schriftliche NULL Wirkung hat
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