ᐅ Baukindergeld - Kauf vom Onkel, davor Erbengemeinschaft
Erstellt am: 01.07.19 12:06
Tassimat02.07.19 20:06
Och die Diskussion hatten wir doch x mal...
Stellt doch einfach den Antrag und gut. Mit Glück geht es durch, wenn nicht ist es doch auch nicht schlimm.
Zu diesem Fall könnte man folgenden Paragraphen heranziehen:
Technisch gesehen war ein Haushaltmitglied Teil der Erbengemeinschaft. So... und wie regelt man sowas nun? Natürlich nicht nach "Nasenfaktor" sondern durch eine Ergänzung der Ausführungsbestimmungen. Wie die aktuell sind? Unbekannt, da diese ganzen Fälle in der Schwebe zu sein scheinen. Ansonsten gäbe es schöne Erfahrungsberichte, das es geklappt hätte.
Stellt doch einfach den Antrag und gut. Mit Glück geht es durch, wenn nicht ist es doch auch nicht schlimm.
aero2016 schrieb:
Und wo steht da, dass man nicht gefördert wird, wenn man vom Onkel kauft?
Zu diesem Fall könnte man folgenden Paragraphen heranziehen:
KfW Merkblatt schrieb:
Nicht gefördert werden
- der Erwerb von Wohneigentum, dasbereits früher im Eigentum eines Haushaltsmitgliedes stand.
Technisch gesehen war ein Haushaltmitglied Teil der Erbengemeinschaft. So... und wie regelt man sowas nun? Natürlich nicht nach "Nasenfaktor" sondern durch eine Ergänzung der Ausführungsbestimmungen. Wie die aktuell sind? Unbekannt, da diese ganzen Fälle in der Schwebe zu sein scheinen. Ansonsten gäbe es schöne Erfahrungsberichte, das es geklappt hätte.
aero201602.07.19 20:12
ich habe das nicht so verstanden, dass ein Haushaltsmitglied Teil der Erbengemeinschaft war. Wo steht das?
User081502.07.19 21:39
Hamsterrad schrieb:
Hallo zusammen,
wir wollen ein Haus vom meinem Onkel kaufen und Baukindergeld beantragen (nicht verheiratet, zwei Kinder). Verkäufer und Käufer (bzw. Haushaltsmitglieder) hätten also keine direkte Verwandtschaftslinie. Das Haus gehörte davor aber der Erbengemeinschaft, die aus meinem Onkel, Vater und Großmutter bestand. Sind wir damit immer noch förderfähig oder ist jemandem bekannt, dass irgendwelche Fristen eingehalten werden müssen (zB der Onkel das Haus mindestens 10 Jahre besessen haben)?
Herzlichen Dank in die Runde!
Bernieaero201603.07.19 07:25
Und was denkst du welche Person davon derzeit Haushaltsmitglied des TE ist? Ich war ehrlich gesagt davon ausgegangen, dass der TE mit Partner/in + Kind/er zusammenlebt und nicht mit Vater und Oma. Aber vielleicht ist diese Annahme auch verkehrt ?