ᐅ Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020
Erstellt am: 03.06.20 22:46
Tarnari12.06.20 15:57
Nerven aus Drahtseil gibt es wohl leider nicht zu kaufen...
face2612.06.20 16:07
Tarnari schrieb:
Nerven aus Drahtseil gibt es wohl leider nicht zu kaufen... ...und wenn würde ich warten bis zum ersten Juli...sparst Dir 3% MwSt!
"duckundweg"
Musketier12.06.20 16:25
Nummer12 schrieb:
Das tut mir leid! Profitierst Du wenigstens durch eine eh geplante, größere Anschaffung?Irgendwann müsste meiner Meinung nach unser 14 Jahre Zweitwagen durch was neueres ersetzt werden und das Geld liegt auch bereit, aber meine Frau will noch nicht so recht.
Bekommen tun wir für das Auto nichts mehr, TÜV hat er Ende letzten Jahr auch erst problemlos bekommen.
Und wenn mal Reparaturen anfallen (was immer noch überschaubar ist), bekomme ich die auch recht günstig.
So richtig dringend ist das auch nicht.
Da die anderen größeren Ausgaben alle schon durch sind und keine weiter anstehen, wollte ich eher nochmal eine zusätzliche Sondertilgung durchführen.
Mittlerweile ist da etwas Ehrgeiz geweckt, dieses Jahr noch die ersten 50% Tilgung vollzubekommen. (7 Jahren nach Darlehensbeginn bzw. 6 Jahre nach Fertigstellung). Da spare ich zwar keine Mehrwertsteuer aber dafür Zinsen.
Jup ich weiß, ich bin der böse, der die Konjunktur nicht ankurbelt.
Tarnari12.06.20 18:51
Bein Haufe kann man sich übrigens sehr viel zum Thema anlesen. Da ist ein ganzer Block der sich ums Bauen dreht.
Was ich aber noch nicht ganz verstehe, es gilt der Zeitpunkt an dem die Leistung erfüllt wurde. Leistung erfüllt heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, wenn die Leistung mängelfrei übergeben wurde. Das ist so weit auch unabhängig vom Bau. Simples Beispiel: MM -> notebookkauf = Übergabe Kaufdatum -> Leistung erfüllt.
Wie aber ist das beim Bau? Wann ist mängelfrei übergeben? Bei Abschluss der Durchführung oder bei Abnahme?
Was ich aber noch nicht ganz verstehe, es gilt der Zeitpunkt an dem die Leistung erfüllt wurde. Leistung erfüllt heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, wenn die Leistung mängelfrei übergeben wurde. Das ist so weit auch unabhängig vom Bau. Simples Beispiel: MM -> notebookkauf = Übergabe Kaufdatum -> Leistung erfüllt.
Wie aber ist das beim Bau? Wann ist mängelfrei übergeben? Bei Abschluss der Durchführung oder bei Abnahme?
schroedinxer12.06.20 19:15
Tarnari schrieb:
Bein Haufe kann man sich übrigens sehr viel zum Thema anlesen. Da ist ein ganzer Block der sich ums Bauen dreht.
Was ich aber noch nicht ganz verstehe, es gilt der Zeitpunkt an dem die Leistung erfüllt wurde. Leistung erfüllt heißt, wenn ich es richtig verstanden habe, wenn die Leistung mängelfrei übergeben wurde. Das ist so weit auch unabhängig vom Bau. Simples Beispiel: MM -> notebookkauf = Übergabe Kaufdatum -> Leistung erfüllt.
Wie aber ist das beim Bau? Wann ist mängelfrei übergeben? Bei Abschluss der Durchführung oder bei Abnahme?Beim GU und Werkliefervertrag ist maßgeblicher Zeitpunkt die Abnahme.
Nummer1212.06.20 19:15
Ach, so viele werden den Konsum nicht durch Extra-Ausgaben ankurbeln. Die meisten werden höchstens vorziehen - und Haustilgung vorantreiben ist ein hehres Ziel.
Ich bin auch unsicher, was das bringen soll - bei uns könnten aber mit etwas Glück einige größere Rechnungen drunter fallen. Ist schon krass, wie beliebig dann einzelne Haushalte profitieren und andere nur wenig bekommen.
Nach meinem Verständnis ist die Abnahme entscheidend - Auslösung der letzten Rate, Beginn Garantiefrist.
Ich bin auch unsicher, was das bringen soll - bei uns könnten aber mit etwas Glück einige größere Rechnungen drunter fallen. Ist schon krass, wie beliebig dann einzelne Haushalte profitieren und andere nur wenig bekommen.
Nach meinem Verständnis ist die Abnahme entscheidend - Auslösung der letzten Rate, Beginn Garantiefrist.