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ᐅ Abstand vom Nachbargrundstück/Höhe?? Was darf sein? Ratlos


Erstellt am: 28.04.20 21:31

Raspudin28.04.20 21:31
Hallo, bin neu hier und bautechnisch absolut unerfahren. Habe nach langem überlegen aber nun den Beschluss gefasst zu bauen. Jetzt hat sich nach der Grundstücksbesichtigung mir eine Frage aufgetan. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Im Bebauungsplan wird von einer mittleren Wandhöhe von 6,5m und 5,5m geschrieben und das die Abstandsflächen gemäß BayBo eingehalten werden sollen. Siehe auch Anhang.
Das Nachbargrundstück ist aber mit einer Stadtvilla mit mindestens 8m Höhe bebaut und 3m von der Grundstücksgrenze entfernt.
Gibt es da Sonderregelungen? Kann mir da wer ne Info geben? Bezgl. der Zulässigkeit oder soll ich ein anderes Grundstück kaufen? Möchte auf jeden Fall nach dem Kauf nicht ärger haben wegen so etwas.
Schon mal danke für die Hilfe

Baurechtliches Dokument: Abschnitt 4.3 Gebäude und 4.4 Garagen und Nebengebäude
saralina8728.04.20 21:43
Grundsätzlich muss in Bayern die Abstandsfläche so viele Meter betragen, wie das Haus hoch ist, wobei die Giebelfläche nur zu einem Drittel zählt (solange das Dach unter 70 Grad Neigung hat) - mindestens 3m.
Das ist besonders für eine Nachverdichtung eher kontraproduktiv, aber anderes Thema. Wird sich auch im Laufe dieses Jahres ändern.
Es gibt aber auch jetzt schon eine Regelung, die besagt dass die Höhe auf zwei Seiten des Hauses, welche nicht länger als 16m lang sind, halbiert werden darf.

Wenn die Stadtvilla also 8m hoch ist dann hat man hier vermutlich entweder das 16m - Privileg angewandt oder es wurde eine Baulast auf dem angrenzenden Grundstück eingetragen. Oder aber sie ist doch 4m von der Grenze entfernt, man verschätzt sich ja doch auch gerne mal bei solchen Größen.
Raspudin28.04.20 22:02
Danke für die Antwort.
Nein sind 3m, haben Online im Bayernatlas geschaut und habe eine Bemessung unseres Grundstücks bekommen, wo man die 3m vom Nachbar ablesen kann.
Eine Baulast ist laut Bauamt auch nicht eingetragen.
Aber auch bei dieser 16m Regel darf der Abstand ja keine 3m betragen oder? Das Nachbarhaus hat eine Länge von 11m und ist über einen 4mWindfang mit einer 6,50m Garage verbunden, alles gemauert. Was ja dann auch mehr als 16m wären, oder zählt da nur durchgängig gleich hohes Mauerwerk?

Kartenausschnitt einer Karte: roter Messkreis, Messlinie und Maßangabe 21.50 m über Parzellen und Gebäuden.


Luftbild eines Wohngebiets mit Häusern, Gärten und einer Straße rechts.
saralina8728.04.20 22:16
Puh, nagel mich nicht darauf fest, aber ich würde jetzt behaupten dass eine Garage da nicht mit reinfällt. Die dürfte man ja theoretisch auch direkt auf die Grenze bauen.
Abgesehen davon:
Das Haus ist 8m hoch ---> 16m-Privileg, somit 3m Abstand okay.
Der Windfang ist ja vermutlich keine 8m hoch, oder? Mal angenommen er hat 3m Höhe --> braucht gar kein 16m Privileg, weil passt ja dann eh schon.
Raspudin28.04.20 22:25
Dann könnte ich ja theoretisch auch einen vollgeschosser mit Walmdach bauen mit dieser 16m Regel? Oder gibts dann Ärger mit dem anderen Nachbarn wenn ich da so einen grossen Klotz in die Sonne stelle?
saralina8728.04.20 22:29
Wegen der Sonne kann es da keinen Ärger geben. Du musst halt aufpassen, weil es das 16m-Privileg nur für zwei Seiten des Hauses gibt.
stadtvillagrundstückbaulastgarage