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ᐅ Abstand vom Nachbargrundstück/Höhe?? Was darf sein? Ratlos


Erstellt am: 28.04.20 21:31

11ant28.04.20 23:48
Raspudin schrieb:

Im Bebauungsplan wird von einer mittleren Wandhöhe von 6,5m und 5,5m geschrieben
Die 5,5 m gelten für E+D, also einen Eingeschosser aus Erd- und Dachgeschoss.
Raspudin schrieb:

Stadtvilla mit mindestens 8m Höhe
Aber nicht Wandhöhe (= praktisch Traufhöhe).
Du hast das ja schon alles ganz prima erklärt bekommen. Die BayBO lesen kannst Du ja allein, da steht alles drin.
Raspudin schrieb:

Möchte auf jeden Fall nach dem Kauf nicht ärger haben wegen so etwas.
Sicherheitshalber kannst Du ja eine Bauvoranfrage stellen.
ypg29.04.20 00:46
Raspudin schrieb:

Dann könnte ich ja theoretisch auch einen vollgeschosser mit Walmdach bauen mit dieser 16m Regel? Oder gibts dann Ärger mit dem anderen Nachbarn wenn ich da so einen grossen Klotz in die Sonne stelle?

Das sollte Dir ein von Dir beauftragter Architekt beantworten. Es muss nicht Deine Aufgabe sein.
RomeoZwo29.04.20 09:32
Den Bebauungsplan interpretiere ich so:


Diagramm zeigt Walmdach und Satteldach auf Gebäudeteilen mit Maßangaben 6,5m und 5,5m


D.h. Ziel scheint eine ungefähr einheitliche Gebäudehöhe zu sein. Warum man das dann nicht so schreibt?

Für die Variante Walmdach beträgt die Abstandsfläche dann normal 6,5m und auf 2 Seiten mit Max. 16m 3,25m.
Da aber normalerweise 6m als Wandhöhe für 2 Vollgeschosse ausreichend sind, kann es sein, dass der Nachbar auf 3m an die Grenze baut. Die 3m sind übrigens Mindestabstand, also auch der E+D und nicht die rechnerischen 2,75m.
RomeoZwo29.04.20 14:44
Raspudin schrieb:

Dann könnte ich ja theoretisch auch einen vollgeschosser mit Walmdach bauen mit dieser 16m Regel? Oder gibts dann Ärger mit dem anderen Nachbarn wenn ich da so einen grossen Klotz in die Sonne stelle?


Luftbild eines Hauses mit rotem Overlay: zentrales Dunkelrot, umliegende Zonen Hellrot.


Auf dem Bild siehst du grob, was du nach Abstandsflächen bauen könntest. Die Abstandsfläche an der Straße darf nämlich auch noch bis zur Mitte auf selbiger liegen. Also der Klotz vor den Nachbarn wäre schon möglich. Zusätzlich gelten aber noch Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl und das schränkt den Klotz wieder etwas ein.

Grundsätzlich finde ich für den Bauplatz die Lösung des Nachbarn im Süden ziemlich gut. Garage in den Nordosten, Wohnraum und Terrasse nach Süden und Westen.
11ant29.04.20 14:58
RomeoZwo schrieb:

Grundsätzlich finde ich für den Bauplatz die Lösung des Nachbarn im Süden ziemlich gut.
Ich erkenne auf jeden Fall weder einen Hinweis darauf, daß dieses Grundstück besonders kompliziert oder eingeschränkt zu bebauen sei, noch auf Rahmenübertretungen des Nachbargebäudes. Wer nicht gerade vier Kinder oder eine große Autosammlung hat, wird da wohl etwas hinzubauen schaffen.
wandhöheabstandsfläche