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ᐅ Bauabnahme und Fälligkeit der Schlussrate


Erstellt am: 03.04.20 23:08

Valery0703.04.20 23:08
Hallo Liebe Forum-Gemeinde,

Vielleicht hat jemand von euch Erfahrung / Rat zum folgenden Sachverhalt?

Wir haben eine Doppelhaushälfte vom Bauträger erworben.
Der vereinbarte Fertigstellungstermin für das Haus, laut Kaufvertrag, ist der 30.04.2020, für die Außenanlagen - 30.07.2020.
Es stehen zwei Raten aus (aus dem Vertrag):
  • Nach Fertigstellung gemäß Baubeschreibung Zug um Zug gegen Besitzübergabe (Schlüsselübergabe) 8,4 %
  • Nach vollständiger fristgemäßer Fertigstellung einschließlich der Beseitigung etwaiger Mängel wird der Sicherungseinbehalt von 5% vom Gesamtbetrag entsprechend Ziffer 1 sowie die Schlussrate nach vollständiger Fertigstellung von 3,5 % somit insgesamt 8,5 %
Meine erste Frage:
  • Ist die letzte (also die 8,5 % Rate) erst nach der Fertigstellung der Außenanlagen fällig oder bereits nachdem das Haus bezugsfertig ist und die Mängel beseitigt sind?
…und die zweite:
  • Hörte sich für mich komisch an, habe aber von dem Bauleiter die Aussage (und von ähnlichen Fällen in Foren gelesen), dass die Schlüsselübergabe erst nachdem die komplette Schlussrate überwiesen und eingegangen ist erfolgt. Dann müssten wir praktisch die Außenanlagen im Voraus bezahlen.
Wir sind immer davon ausgegangen, dass es bereits nach dem Zahlen der vorletzten Rate der Schlüssel zu bekommen ist.


Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Ratschläge!
Valery
Vicky Pedia03.04.20 23:33
Halo Valery,
ich fange mal hinten an: Die Abnahme ist ein ganz entscheidender Punkt: Ihr bekommt Euer Haus (mit Mängeln und Restleistungen) und eben auch die Schlüsselgewalt. Das ist so! Davon nicht betroffen sind Einbehalte wegen Mängeln und Restleistungen.
Enifacher gesagt: es gibt ne Abnahme mit Protokoll und darin sind Mängel und Restleistungen formuliert. Ab dann ist der Schlüssel Euch!
Diese Übergabeprotokoll regelt dann auch das weitere Vorgehen: Frristen der Beseitigung usw.
Valery0703.04.20 23:51
Vicky Pedia schrieb:

Halo Valery,
ich fange mal hinten an: Die Abnahme ist ein ganz entscheidender Punkt: Ihr bekommt Euer Haus (mit Mängeln und Restleistungen) und eben auch die Schlüsselgewalt. Das ist so! Davon nicht betroffen sind Einbehalte wegen Mängeln und Restleistungen.
Enifacher gesagt: es gibt ne Abnahme mit Protokoll und darin sind Mängel und Restleistungen formuliert. Ab dann ist der Schlüssel Euch!
Diese Übergabeprotokoll regelt dann auch das weitere Vorgehen: Frristen der Beseitigung usw.
Hallo Vicky Pedia,
vielen Dank für die Deine Antwort! Nur zu meinem Verständnis: Müssen wir bei der Übergabe (hoffentlich am 30.04!) im Protokoll vermerken, dass die letzte Rate erst nach der Fertigstellung der Außenanlagen fällig ist? Hat der spätere Zeitpunkt der Fertigstellung dieser keinen Einfluss auf die Schlussrate? Für die Beseitigung der Mängel (steht ebenfalls im Vertrag) wird eine Frist von 3 Monaten eingeräumt. Muss es auch in dem Abnahmeprotokoll "betont" werden?
Viele Grüße,
Valery
Vicky Pedia04.04.20 10:52
Ich kenne ja jetzt eure Vertragsgestaltung nicht. Aber sicherheitshalber alles ind Protokoll schreiben, was Euch wichtig ist. Eine Frist zur Mangelbeseitigung würde ich in jedem Falle rein schreiben. 3 Monate sind hier schon sehr lange!
Schlussrate: steckt ja schon im Wort. Wenn alles fertig ist. Dh. wenn die Außenanlagen noch fehlen, ist dies eine noch zu erbringende Restleistung. Somit kann auch erst alles ausbezahlt werden, wenn alles erledigt ist. Das Geld, was ihr bis zum Schluss einbehaltet, muss Euch ja in die Lage versetzen, zur Not selber mit anderen Firmen fertig zu bauen.
Tolentino04.04.20 11:04
Also bei meiner ETW vom Bauträger damals, war das so geregelt, dass die "Schlussrate" doch zur Schlüsselübergabe geleistet werden musste (ohne die gab's keinen Schlüssel), aber beim Notar lag eine Bankbürgschaft über die letzten 5% die bis zur wirklich kompletten Fertigstellung dort lag. Wären also Mängel nicht beseitigt gewesen, hätte ich dem Notar Bescheid geben müssen, dass er die Bürgschaft nicht zurückgeben darf.
Leider habe ich das trotz ausstehender Mängel nicht getan (Termine zur Nachbesserung waren schon vereinbart, das meiste wurde auch erledigt, aber meine Wohnungstür mit leichten Feuchtigkeitsschäden in drei Jahren nicht mehr getauscht).

Aber das mit der Bürgschaft steht dann auch so im Vertrag drin. Also wenn bei dir davonnichts drin steht, würde ich auch die letzte Schlussrate nicht vor Fertigstellung zahlen.

Viel Glück

Tolentino
HilfeHilfe04.04.20 11:21
Hallo war bei uns auch so . Schlussrate vor Fertigstellung Außenanlage . Haben dann eine gesonderte Abnahme gemacht
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