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ᐅ Bauabnahme und Fälligkeit der Schlussrate


Erstellt am: 03.04.20 23:08

Valery0704.04.20 14:30
Vicky Pedia schrieb:

Ich kenne ja jetzt eure Vertragsgestaltung nicht. Aber sicherheitshalber alles ind Protokoll schreiben, was Euch wichtig ist. Eine Frist zur Mangelbeseitigung würde ich in jedem Falle rein schreiben. 3 Monate sind hier schon sehr lange!
Schlussrate: steckt ja schon im Wort. Wenn alles fertig ist. Dh. wenn die Außenanlagen noch fehlen, ist dies eine noch zu erbringende Restleistung. Somit kann auch erst alles ausbezahlt werden, wenn alles erledigt ist. Das Geld, was ihr bis zum Schluss einbehaltet, muss Euch ja in die Lage versetzen, zur Not selber mit anderen Firmen fertig zu bauen.
Hallo Vicky Pedia,
vielen Dank für die hilfreichen Tipps, diese haben meine Einstellung bekräftigt. Dass es trotz der Formulierung im KV (s.o., habe die abgetippt) die Schlüsselübergabe von der Zahlung der Schlussrate abhängig gemacht werden kann - ist schon starker Tobak.
3 Monate sind für die Fehlerbeseitigung wirklich lange Zeit, wurde aber so im Vertrag aufgenommen :-( da wird es schwierig was zu ändern.
Viel Glück und bleibt gesund!
Valery0704.04.20 14:38
Tolentino schrieb:

Also bei meiner ETW vom Bauträger damals, war das so geregelt, dass die "Schlussrate" doch zur Schlüsselübergabe geleistet werden musste (ohne die gab's keinen Schlüssel), aber beim Notar lag eine Bankbürgschaft über die letzten 5% die bis zur wirklich kompletten Fertigstellung dort lag. Wären also Mängel nicht beseitigt gewesen, hätte ich dem Notar Bescheid geben müssen, dass er die Bürgschaft nicht zurückgeben darf.
Leider habe ich das trotz ausstehender Mängel nicht getan (Termine zur Nachbesserung waren schon vereinbart, das meiste wurde auch erledigt, aber meine Wohnungstür mit leichten Feuchtigkeitsschäden in drei Jahren nicht mehr getauscht).

Aber das mit der Bürgschaft steht dann auch so im Vertrag drin. Also wenn bei dir davonnichts drin steht, würde ich auch die letzte Schlussrate nicht vor Fertigstellung zahlen.

Viel Glück

Tolentino
Hallo Tolentino,
vielen Dank für Deine Antwort. Das mit der Bürgschaft war mit Sicherheit eine sichere Sache Wenn ich unser Vertrag / Zahlungsplan mir anschaue, ist der Sicherungseinbehalt in der Schlussrate drin. Also sollte auch der, laut der Bauleiter-Aussage, bis zur Schlüsselübergabe an den BT überwiesen werden. Es wird bestimmt versucht die Situation auszunutzen (Wohnung ist schon gekündigt). Bleibt nur eins - hart zu bleiben
Viel Glück und schönen Samstag + bleibt gesund!
Valery0704.04.20 14:45
HilfeHilfe schrieb:

Hallo war bei uns auch so . Schlussrate vor Fertigstellung Außenanlage . Haben dann eine gesonderte Abnahme gemacht
Hallo HilfeHilfe,
vielen dank für Deine Hilfe - Sonderabnahme ist ein gutes Stichwort.
Weißt Du noch, ob die Fertigstellung der Außenanlage zu einem späteren Zeitpunkt, bei der Bauabnahme in den Protokoll aufgenommen wurde oder bereits im Kaufvertrag vereinbart war?
Viel Glück+schöne Zeit +bleibt gesund!
HilfeHilfe04.04.20 16:21
Valery07 schrieb:

Hallo HilfeHilfe,
vielen dank für Deine Hilfe - Sonderabnahme ist ein gutes Stichwort.
Weißt Du noch, ob die Fertigstellung der Außenanlage zu einem späteren Zeitpunkt, bei der Bauabnahme in den Protokoll aufgenommen wurde oder bereits im Kaufvertrag vereinbart war?
Viel Glück+schöne Zeit +bleibt gesund!
Nein nachträglich . Wir waren im Mai fertig der damals verregnet war . Außenanlage konnte erst im Juli fertiggestellt werden.
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