ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?
Erstellt am: 26.02.20 12:52
Tassimat28.02.20 12:43
Pianist schrieb:
Gesucht wird die Lösung, die uns am wenigstens belastet.Wer ist "uns"? Deine Eltern belastet aktuell garede garnichts, jede Änderung ist nachteilig für deinen Eltern und führt immer zu Kosten. Wahrscheinlich wird die schon belasten, wenn du das Thema offen anspricht.Pianist schrieb:
Teilung und Schenkung kann auch nachteilig sein, denn falls mir etwas zustößt, wären meine Eltern die Erben. Und in diesem Fall gibt es, wenn ich richtig informiert bin, gar keinen Freibetrag.Falls dir was zustößt ist es doch auch egal. Dann endet die Familienline halt ohne Erben. Wozu dann Steuern sparen?11ant28.02.20 13:08
kaho674 schrieb:
Aber warum sollte Dich jemand vorm "Steuernzahlen" schützen?Das wäre mal ein toller Warnhinweis: "Steuern zahlen schadet Ihrer persönlichen Vermögensakkumulation" - nur: wo klebt man diesen Hinweis darauf ? - auf Cayenne-Kennzeichenrahmen ? *LOL*Sparfuchs7728.02.20 13:09
11ant schrieb:
Das wäre mal ein toller Warnhinweis: "Steuern zahlen schadet Ihrer persönlichen Vermögensakkumulation" - nur: wo klebt man diesen Hinweis darauf ? *LOL*den hängt man sich an der Angel vor die Nase :P
RomeoZwo29.02.20 11:16
So, hab gestern bei einem Glas Wein, deinen Fall mal mit dem Notar in der Familie erörtert.
(Da ich KEIN Jurist bin und Infos evtl. auch nicht vollständig wiedergeben kann ist das hier KEINE Rechtsberatung)
1) Nießbrauchsrechte auf Häuser ohne Grundstück sind sehr schwierig - weil im Falle eine Vermietung du einen Teil (wie hoch, wie gehen Wertsteigerungen ein) der Miete an den Grundstückseigentümer abtreten müsstest.
2) Ein Wohnrecht für dich ginge wohl, man könnte vertraglich regeln welchen Teil des Grundstücks du nutzen darfst und, dass das Wohnrecht auch im Falle des "nicht bewohnens" bestehen bleibt (du kannst also ausziehen und das Haus steht dann leer, kann nicht anderweitig genutzt werden).
3) Im Erbfall würde der Hauswert von der Erbmasse abgezogen, wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass du das Haus bezahlt hast. Aber es würde immer nur der wirtschaftliche Zeitwert des Hauses abgezogen ( -2% pro Jahr). D.h. wenn du 20 Jahre nach dem Hausbau erben würdest, würden dir 60% deiner damaligen Baukosten von der Erbmasse abgezogen. In einer Zeit mit steigenden Immobilienpreisen also eher nachteilig für dich.
Sinnvoll wäre, jetzt teilen und dir deinen Teil von den Eltern schenken lassen. Der Hauswert wird dann auch, wie im Erbfall zum Zeitwert abgezogen. Kostet ein paar T€ aber es sind dann klare Verhältnisse.
Bei der Neuvermessung kannst du ja vielleicht sogar erreichen, dass das angrenzende Grundstück (welches wohl die Gemeinde haben will) mit den anderen Grundstücken vereint wird (Sprich aus 2 mach 2 mit anderen Abmessungen).
(Da ich KEIN Jurist bin und Infos evtl. auch nicht vollständig wiedergeben kann ist das hier KEINE Rechtsberatung)
1) Nießbrauchsrechte auf Häuser ohne Grundstück sind sehr schwierig - weil im Falle eine Vermietung du einen Teil (wie hoch, wie gehen Wertsteigerungen ein) der Miete an den Grundstückseigentümer abtreten müsstest.
2) Ein Wohnrecht für dich ginge wohl, man könnte vertraglich regeln welchen Teil des Grundstücks du nutzen darfst und, dass das Wohnrecht auch im Falle des "nicht bewohnens" bestehen bleibt (du kannst also ausziehen und das Haus steht dann leer, kann nicht anderweitig genutzt werden).
3) Im Erbfall würde der Hauswert von der Erbmasse abgezogen, wenn du zweifelsfrei nachweisen kannst, dass du das Haus bezahlt hast. Aber es würde immer nur der wirtschaftliche Zeitwert des Hauses abgezogen ( -2% pro Jahr). D.h. wenn du 20 Jahre nach dem Hausbau erben würdest, würden dir 60% deiner damaligen Baukosten von der Erbmasse abgezogen. In einer Zeit mit steigenden Immobilienpreisen also eher nachteilig für dich.
Sinnvoll wäre, jetzt teilen und dir deinen Teil von den Eltern schenken lassen. Der Hauswert wird dann auch, wie im Erbfall zum Zeitwert abgezogen. Kostet ein paar T€ aber es sind dann klare Verhältnisse.
Bei der Neuvermessung kannst du ja vielleicht sogar erreichen, dass das angrenzende Grundstück (welches wohl die Gemeinde haben will) mit den anderen Grundstücken vereint wird (Sprich aus 2 mach 2 mit anderen Abmessungen).
RomeoZwo29.02.20 11:23
Pianist schrieb:
Gesucht wird die Lösung, die uns am wenigstens belastet. Teilung und Schenkung kann auch nachteilig sein, denn falls mir etwas zustößt, wären meine Eltern die Erben. Und in diesem Fall gibt es, wenn ich richtig informiert bin, gar keinen Freibetrag.Doch gibt es, 100 T€ und zusätzl. steuerfreie Güter (Hausrat) bis 41 T€ pro Elternteil.11ant29.02.20 11:40
RomeoZwo schrieb:
1) Nießbrauchsrechte auf Häuser ohne Grundstück [...] 2) Ein Wohnrecht für dich ginge wohl,Schade, daß man nur ein "Like" pro Beitrag anpinnen kann Ich würde auch noch den Gedanken der Erbpacht bzw. des Erbbaurechts prüfen, um dem Haus ein juristisches Fundament zu geben.
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