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ᐅ Haus auf Grundstück der Eltern - Erbschaftsprobleme?


Erstellt am: 26.02.20 12:52

OWLer27.02.20 09:13
Pianist schrieb:

Naja, das Finanzamt wird doch wohl sagen können, wie es im Erbfall die Erbschaftssteuer zu berechnen gedenkt. Ich ging bisher davon aus, dass es reicht, denen einfach noch mal in Erinnerung zu rufen, dass ich das Haus selbst gebaut und bezahlt habe. Ich werde eh sehr viel Erbschaftssteuer zahlen müssen, von daher wäre es gut, wenn mein Haus nicht mitzählt.

Diese Auffassung finde ich eigenartig. Warum sollte das Finanzamt dir beim Steuersparen helfen?
Du hast damals das Finanzamt um die Grunderwerbsteuer "betrogen" und willst jetzt mit dem Verweis, dass du im Falle der Erbschaft eh soviel Steuern zahlen musst (=reich bist) noch einen Rabatt?
saralina8727.02.20 09:43
OWLer schrieb:

Diese Auffassung finde ich eigenartig. Warum sollte das Finanzamt dir beim Steuersparen helfen?
Du hast damals das Finanzamt um die Grunderwerbsteuer "betrogen" und willst jetzt mit dem Verweis, dass du im Falle der Erbschaft eh soviel Steuern zahlen musst (=reich bist) noch einen Rabatt?

Er hätte auch damals schon keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen, bei geradliniger Verwandtschaft ist man davon befreit.
Maximal hätte der Vater einen Gewinn versteuern müssen (wenn das Grundstück irgendwie in der Landwirtschaft oder im BV ist) oder der Sohn Schenkungssteuer zahlen müssen, allerdings ist das aufgrund der Freibeträge unwahrscheinlich.
Pianist27.02.20 10:13
Es ging uns damals eigentlich nur darum, die Teilungskosten (Vermessung und Notar) zu sparen. Niemand hat uns gesagt, dass dann das Haus nicht mir gehört. Außerdem hätte es im Falle einer Teilung, wenn ich mich richtig erinnere, Probleme mit den Abstandsflächen gegeben.

Das wird später eh noch schwierig genug, wenn ich mal alles verkaufen will, weil dann ja der Erwerber auch das alte Haus kaufen muss. Und die noch zu bebauende Fläche im hinteren Teil des vorderen Grundstückes lässt sich nur dann sinnvoll nutzen, wenn das hintere Grundstück als Garten dient. Allerdings würde bei einem Verkauf des hinteren Grundstückes das Bezirksamt zu 90 Prozent von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen, um es der umliegenden Grünanlage zuzuschlagen. Man müsste also dieses Grundstück dem Erwerber des vorderen Grundstückes langfristig verpachten.
Escroda27.02.20 10:35
Pianist schrieb:

Es ging uns damals eigentlich nur darum, die Teilungskosten (Vermessung und Notar) zu sparen.
Und wovon soll ich leben?
Pianist schrieb:

Außerdem hätte es im Falle einer Teilung, wenn ich mich richtig erinnere, Probleme mit den Abstandsflächen gegeben.
Hätte'ste 'nen Kollegen gefragt, Hätte'ste gleich mehrere Lösungsvorschläge bekommen können.
Ohne reelle Teilung: Zumindest Miteigentümer im Grundbuch, besser ideelle Teilung nach WEG.
Mit reeller Teilung: Abstandsflächen-, Zuwegungs- und /oder Vereinigungsbaulast
Pianist schrieb:

des vorderen Grundstückes ... das hintere Grundstück
Also gibt es mehrere Grundstücke?
Pianist schrieb:

Allerdings würde bei einem Verkauf des hinteren Grundstückes das Bezirksamt zu 90 Prozent von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch machen
Auf welcher Rechtsgrundlage beruht dieses Vorkaufsrecht?
Außerdem braucht es Dich ja nicht interessieren, weil die Kommune ja in den verhandelten Kaufvertrag einsteigt.
Matthew0327.02.20 10:55
Pianist schrieb:

Schönen guten Tag!

Vor einigen Tagen hatte hier jemand was gefragt, der in einer ähnlichen Situation wie ich ist
Pianist schrieb:

Matthias

Hallo Matthias!
Grüße an Sebastian!

P.S. Ihr seid ne tolle Band!
Grundaus27.02.20 11:29
da die Ausgangslage klar ist, gibt es nur 3 Möglichkeiten. Das Haus wird dir geschenkt bis 400000€ kein Problem, darüber Schenkungssteuer. Das Haus wird dir verkauft. wobei man da mit dem Geldfluss tricksen kann. Das Haus wird in Erbpacht überführt. Bei allen Möglichkeiten braucht man einen Notar und eine Teilung vom Grundstück
teilunggrundstückfinanzamtgrunderwerbsteuerschenkungssteuernotarabstandsflächenvorkaufsrecht