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ᐅ KfW-Kredit + Tilgungszuschuss für Einliegerwohnung


Erstellt am: 11.11.17 15:32

allstar8327.02.20 00:04
Specki schrieb:

Klappt das so, oder hab ich irgendwo einen Denkfehler drin?
Wir planen was ähnliches.
Evtl. interessant für euch wenn ihr direkt vermieten wollt/könnt: Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau (§ 7b Einkommensteuergesetz)
Specki27.02.20 07:14
ypg schrieb:

Und somit sind es keine 2 Wohneinheiten, sondern nur ein Einfamilienhaus, welches man später in zwei Wohneinheiten aufteilen kann

Das ist die Frage und da bin ich mir nicht ganz sicher.
Wenn ich es von Anfang an vermieten wollen würde, dann muss ich ja auch nicht unbedingt eine Küche einbauen, sondern kann das vom Mieter vornehmen lassen. Wenn er aber keine Küche braucht, sondern sich nur ne Arbeitsplatte mit nem Elektroofen da hin stellt, wären es ja trotzdem zwei Wohneinheiten.
Darum frage ich mich, muss real eine Küche eingebaut sein, oder reicht es, wenn die Anschlüsse dafür vorhanden sind.

Nur damit mich hier niemand falsch versteht. Es sollen wirklich zwei getrennte Wohneinheiten sein, da später ggf. mal vermietet werden soll. Nur würden wir das Haus halt die nächsten ca. 15-20 Jahre, solange die Kids noch da sind, quasi als Einfamilienhaus nutzen wollen. Nun frage ich mich einfach, ob es Förderfähig wäre oder nicht.

Danke, schau ich mir mal an.
ypg27.02.20 08:23
Specki schrieb:

Die Küche würde ich oben noch nicht einbauen wollen, da das ganze Haus erst mal nur von uns bewohnt werden soll.

noch mal, weil Du mich falsch verstanden hast.
Es geht nicht um Küchenmöblierung, ganz recht.
Es geht um die Nutzung.
Wenn Du es erst als eine Wohneinheit laufen lässt, dann ist es auch nur eine Wohneinheit!
Was Du für später planst, ist für die KfW-Geschichte nicht relevant.
Specki27.02.20 08:59
ypg schrieb:

Es geht um die Nutzung.

Nein, darum geht es nicht


So, ich hab jetzt einfach mal bei der KFW angerufen.
Wurde nach kurzer Schilderung dann direkt mit einem Fachberater verbunden, der sich genau damit auskennt.
Es ist vollkommen egal, ob da eine Küche eingebaut ist oder ob wir das ganze Haus selbst bewohnen.
Im Bauantrag und in allen Unterlagen müssen es einfach zwei separate Wohneinheiten sein. Der Sachverständige (Energieeffizienzberater) muss bescheinigen, dass es zwei Wohneinheiten sind.
Dazu gehört eben: Separater Eingang, Bad, Anschlüsse für Küche.
Und es müssen natürlich alle sonstigen Rahmenbedingugnen die (gesetzlich) notwendig sind für zwei Wohneinheiten eingehalten werden.
Spontan fällt mir da jetzt z.B. Anzahl an stellplätzen ein, die ich ja vorweisen muss, sonst lässt mir die Gemeinde garkein Haus mit zwei Wohneinheiten bauen etc.

So, ich bin jetzt schlauer, vielleicht manch andere auch, den das interessiert

Gruß
Specki
ypg27.02.20 09:34
Specki schrieb:

Im Bauantrag und in allen Unterlagen müssen es einfach zwei separate Wohneinheiten sein. Der Sachverständige (Energieeffizienzberater) muss bescheinigen, dass es zwei Wohneinheiten sind.
ypg schrieb:

Die Einliegerwohnung muss also schon beim Bauantrag bzw der Genehmigung erkannt werden, wenn die Zuschüsse auch ausgezahlt werden sollen.

Das habe ich geschrieben. Allerdings hat es sich bei Dir für mich anders gelesen.
fragg27.02.20 09:48
hm… also, jede Wohneinheit muss eine solche sein. Küche, Bad, Schallschutz, Brandschutz, Zugang, Parkplatz, Belichtung, Raumhöhen... Du gibst im Bauantrag an, dass du zwei Wohneinheiten baust (Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung), und die halten das alles nach.

Was sagt die KFW? :
"Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC)."

Förderziel
"Das Förderprodukt dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung der Errichtung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern mit niedrigem Energieverbrauch und Kohlendioxid-Ausstoß. Es trägt dazu bei, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand, bis zum Jahr 2050 zu erreichen."

Hier geht als also nicht um die Förderung der Schaffung von Wohnraum oder potentiellem Wohnraum. Sondern um die Erfüllung der Klimaziele bis 2050.

Aus eigener Erfahrung:

Wir haben den Antrag der KfW mit Zwei Wohneinheiten ausgefüllt, die Bauunterlagen, die Genehmigung etc eingereicht, die BHW hat das geprüft und weitergereicht, und genehmigt wurden uns dann zwei KFW 153, für jede Wohneinheit einen.

Unser Energieberater hat dann die Gesamtunterlagen für das Haus eingereicht und nach Fertigstellung eine Bescheinigung für 2 KFW40+ Wohneinheiten und ausgehändigt. (Funfakt: Die Installation der Photovoltaik hat nie jemand bei uns geprüft. )
Wir haben dann die Auszahlung bei der KFW beantragt und den Wisch vom Energieberater hingeschickt. Kurz darauf wurde dann von der KFW 15k pro Kredit an die BHW gezahlt.

Einen Mietvertrag, eine Absichtserklärung oder was weis ich, wurde nie gefordert.

ICH vermute: Es ist ökonomischer Unfug eine Mietwohnung zu bauen und nicht zu vermieten. Und die Zahl der KFW40+ Bauherren mit Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung wird so verschwinden gering sein, dass die KFW da keinen Handlungsbedarf sieht. Aber, siehe die ehemals mögliche und nun gestrichene Möglichkeit der Volltilgung. Evtl kommt da irgendwann noch was. Zur Zeit ist es aber mE nach weder nötig noch notwendig die WHG zu vermieten. Rechtssicherheit verschafft dir ein Anwalt.

Während bei einer steuerlichen Absetzung sehr wohl eine Vermietung notwendig ist, oder wenigstens Bemühungen angewesen werden müssen.
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