W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kaufberatung: Grundstücksteilung, Wegerecht & weitere Planung


Erstellt am: 24.11.19 20:48

ypg25.11.19 15:56
-Malte- schrieb:

Da Verkäuferseits schon länger geplant wurde und in 2016 als auch jetzt mit dem Bauamt Rücksprache gehalten wurde, gehe ich davon aus, dass eine Erschließung von Westen nicht möglich sein wird.
-Malte- schrieb:

Die von ihm vorgeschlagene "Doppelhaus-Bebauung" würde tatsächlich direkt an das bestehende Haus angrenzen.

Da ist einiges im Argen. Von Dir nur vermutet, der Eigentümer wird seine Idee selbst nicht madig reden.
Dass eine Doppelhaubebauung möglich ist, sehe ich hier nicht. Ich sehe eine offene Bebauung. Auch das Baufenster mag nicht ausreichen bzw ist da viel Gartenland im Süden.
Der Bach mag so ein Verbandsgraben sein, haben meine Eltern auch. Vorteil oder Nachteil kenne ich nicht.
Die Anfahrt über Sein Grundstück ist schon etwas bescheiden. Allerdings könnte man von Westen die Erschliessung machen? Die muss ja nicht immer der Auffahrt folgen!
-Malte-25.11.19 16:22
apokolok schrieb:

Das wird nicht genehmigungsfähig sein.
Soweit auf dem Bild ersichtlich ist auch bei den Nachbarn noch keine Hinterbebauung vorhanden.
Die Erschließung ist unsinnig und teuer, 50k extra darfst du da sicherlich rechnen.
Münsterland ist doch auch (bis auf Münster selber) nicht gerade ein Hochpreisgebiebt, da muss sich doch was anderes finden lassen.

Nachbarn haben noch keine Hinterbebauung, drei Häuser weiter wurde vor wenigen Jahren ein Bestandshaus abgerissen und in großes Mehrfamilienhaus gebaut. Laut seiner Aussage hat das ein Bauträger gemacht und für die Genehmigung ein Jahr mit der Stadt diskutiert.

Klar findet sich im Münsterland schon etwas, wir sind aktuell allerdings noch auf ein paar Wunschstädte eingeschränkt. Kompromissbereiter wird man vermutlich mit der Zeit
ypg schrieb:

Da ist einiges im Argen. Von Dir nur vermutet, der Eigentümer wird seine Idee selbst nicht madig reden.
Dass eine Doppelhaubebauung möglich ist, sehe ich hier nicht. Ich sehe eine offene Bebauung. Auch das Baufenster mag nicht ausreichen bzw ist da viel Gartenland im Süden.
Der Bach mag so ein Verbandsgraben sein, haben meine Eltern auch. Vorteil oder Nachteil kenne ich nicht.
Die Anfahrt über Sein Grundstück ist schon etwas bescheiden. Allerdings könnte man von Westen die Erschliessung machen? Die muss ja nicht immer der Auffahrt folgen!

Die Bebauung als "Doppelhaus" hat er offensichtlich im Kopf, da so das bestehende Baufenster "nur" um ~3-5 Meter nach Süden erweitert werden müsste. Im Jahr 2016 hat er das auch mal mit dem Bauamt besprochen und sich das dort auf 'nem Plan "abzeichnen" lassen - rechtlichen Wert wird das vermutlich nicht haben. Ob eine Erschließung der Leitungen von Westen möglich ist, kann ich nicht beantworten. Die Zufahrt scheint es offensichtlich nicht zu sein.

Ich denke wir werden ihm grundsätzliches Interesse bekunden und als Voraussetzung nennen, dass die Bebaubarkeit geklärt ist. Wenn das der Fall ist, kann ich darauf aufbauend mich ja bzgl. Erschließung kundig machen. Es müsste doch Standard sein, dass vor einem Grundstückskauf die Teilung inkl. Bebaubarkeit vom Verkäufer geklärt wird oder sehe ich als Laie das falsch?

Viele Grüße
Malte
Altai26.11.19 08:23
-Malte- schrieb:

Es müsste doch Standard sein, dass vor einem Grundstückskauf die Teilung inkl. Bebaubarkeit vom Verkäufer geklärt wird oder sehe ich als Laie das falsch?
Ich denke, das siehst du tatsächlich falsch. Er verkauft dir ein Stück Land (ok, zumindest die Teilung muss also möglich sein), was du dann damit machst... erst mal deine Sache. Ich vermute mal, in dem Vertragsentwurf wird das Wort "Baugrundstück" dann nicht auftauchen. Es ist aber schon krass, wenn auf ein 800m² Grundstück nicht mal ein Einfamilienhaus passt.
Insofern ist es genau richtig, Bebaubarkeit muss definitiv geklärt sein, bevor ihr was unterschreibt.
-Malte-02.12.19 15:02
Hallo zusammen,

um das Thema auch hier abzuschließen: Wir hatten eigentlich einen Termin zur Klärung der offenen Fragen, zu dem ist es allerdings nicht mehr gekommen. Der Verkäufer ist abgesprungen und möchte nun doch nicht verkaufen. Er ist davon ausgegangen ohne Spekulationssteuer verkaufen zu können - dieser Zahn ist ihm allerdings durch seinen Steuerberater gezogen worden.

Für uns auf jeden Fall eine weitere Erfahrung auf der langen Suche Richtung Eigenheim.

Viele Grüße
Malte
erschliessungbebaubarkeitbebauungbaufenstergrundstückteilung