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ᐅ Einfamilienhaus 180-190qm auf 10x20m Baufenster, erster Entwurf GU


Erstellt am: 28.10.19 12:32

RomeoZwo30.10.19 10:39
kaho674 schrieb:

Also ich lese hier, dass jeder Stellplatz (außerhalb der Baugrenzen) - ob offen oder überdacht - einen Mindestabstand von 6m zur Straße haben muss. Aber wir können ja mal fragen...?
Also ich lese da "maximalen" Abstand. Was aber ja bedeuten würde, dass der Stellplatz direkt an der Grundstücksgrenze beginnen muss.
RomeoZwo30.10.19 10:52
Wie wichtig ist denn die Speisekammer? Ist die entstanden weil da halt noch Platz war oder weil ihr eine wollt. Über den Sinn in modernen Häusern eine Speisekammer zu haben wurde hier ja auch schon viel diskutiert ....
kaho67430.10.19 11:41
RomeoZwo schrieb:

Also ich lese da "maximalen" Abstand. Was aber ja bedeuten würde, dass der Stellplatz direkt an der Grundstücksgrenze beginnen muss.
Stimmt. Könnte man dann theoretisch direkt an die Straße bauen? Das hab ich noch nie gesehen. Gibt's das?
RomeoZwo30.10.19 12:07
kaho674 schrieb:

Stimmt. Könnte man dann theoretisch direkt an die Straße bauen? Das hab ich noch nie gesehen. Gibt's das?
Nachdem ja auch steht, dass Garagen minimal 1,5m von der Straße entfernt sein dürfen, kann ich mir das schon vorstellen. Weil macht ja kein Sinn bei der Garage 1,5m zu erlauben und beim Stellplatz/Carport auf 6m zu bestehen.
Builderbob30.10.19 12:14
Climbee schrieb:

Wohnung und Einfamilienhaus sind i.dR. nicht das selbe! Bitte erkundige dich da noch mal.
Da gebe ich dir grundsätzlich recht. Die Anlage der Satzung, die die Anzahl der Stellplätze für einzelne Gebäudearten regelt, besagt aber, dass "Wohngebäude und sonstige Gebäude mit bis zu zwei Wohnungen" zwei Stellplätze je Wohnung vorhalten müssen. Daher ist für mich ein Einfamilienhaus ein Wohngebäude mit einer Wohnung - aber das kann man sicher auch beim Bauamt in Erfahrung bringen...
RomeoZwo schrieb:

Also ich lese da "maximalen" Abstand. Was aber ja bedeuten würde, dass der Stellplatz direkt an der Grundstücksgrenze beginnen muss
Das ist in der Tat nicht eindeutig formuliert. Ich habe das so interpretiert, dass der Stellplatz Max. 6m hinter der Grundstücksgrenze beginnen darf (und nicht enden muss) - das muss ich in jedem Fall mal abklären.

kaho674 schrieb:

Stimmt. Könnte man dann theoretisch direkt an die Straße bauen? Das hab ich noch nie gesehen. Gibt's das?
Ich meine in dem angrenzenden Baugebiet (ist erst ein paar Jahre alt und von den Festsetzungen her vergleichbar) stehen ein paar Häuser, bei denen der Carport direkt an der Straße ist. Ich mache mal Fotos, wenn ich wieder in der Gegend bin...
Climbee30.10.19 12:24
Builderbob schrieb:

(2) Ist für eine Wohnung mehr als ein Stellplatz erforderlich, kann dieser zusätzliche Stellplatz auch so hergestellt werden, dass der andere zu dieser Wohnung gehörende Stellplatz gefangen angeordnet ist."

Ich denke, du beziehst dich da darauf - da würde ich aber nicht davon ausgehen, daß es für ein Einfamilienhaus gilt. Das ist der Unterschied zwischen Wohneinheit (Wohnung oder Einfamilienhaus) oder Wohnung. Hier ist m.E. ganz klar die Wohnung angesprochen. Das bedeutet für ein Haus mit zwei Wohnungen, daß bei den nötigen 4 Stellplätzen der jeweils zweite für eine Wohnung hinter dem ersten liegen kann. Macht auch Sinn, denn ansonsten könnte das mit dem Platz für 4 Stellplätze zu einem Haus knapp werden.

Bei uns hat man die Stellplatzordnung seit einem Jahr verschärft - mittlerweile müssen pro Einfamilienhaus 3-4 (früher 2) Stellplätze (einzeln befahrbar; Anzahl nach qm) und pro Wohnung je nach Größe 2-3 Stellplätze (früher 1,5). Was nicht ganz ohne Sinn ist, denn spätestens wenn die Nachkommenschaft auch Auto fahren kann, haben viele Familien 3 Autos und die, für die man keinen Platz hat, stehen auf der Straße. Es gibt bei uns daher mittlerweile Straßen, bei denen die Bauern oft Schwierigkeiten haben mit ihren Erntemaschinen durch zu kommen.
Andererseits wurde im gleichen Atemzug bekannt gegeben, wie hoch die Strafen sind, wenn man nicht die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen bereit stellt. Also auf gut Deutsch: man kann sich da auf "frei" kaufen zum Wohle der Gemeindekasse. So kann man also auch Geld machen...

Wenn das bei dir so ein Akt ist, da zwei einzeln befahrbare Stellplätze hin zu kriegen, vielleicht kannst dich da ja auch frei kaufen? Da würde ich mal nachfragen.
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