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ᐅ Gewährleistung nach Baugesetzbuch läuft bald ab. Mängelmeldung so korrekt?


Erstellt am: 03.10.19 11:41

fraubauer03.10.19 11:41
Guten Tag.
Mich würde folgendes interessieren.
Bei unserem Mehrfamilienhaus (Neubau vor 4,5 Jahren schlüsselfertig vom BT) läuft in 6 Monaten
die gesetzl. Gewährleistung ab. Ich bin eine Eigentümerin und wohne selbst darin.
Es sind noch weitere 3 Eigentümer vorhanden. Haben auch eine kleine Hausverwaltung.
Haben damals schlüsselfertig vom Bauträger gekauft.
Abnahme erfolgte zum Einzug.
Jetzt haben sich im Laufe der Zeit einige Mängel (zumindest für uns) aufgetan.
Z.B. einige Risse im Mauerwerk.
Ob diese Risse nun einen Mangel darstellen, kann wohl nur der Bauträger bzw. ein Gutachter feststellen.
Meine Frage lautet nun. Ist folgender Ablauf soweit kokrrekt?

Die HV meldet jetzt 6 Monate vor Ende Gewährleistung die Mängel am Gemeinschaftseigentum dem Bauträger, welche wir festgestellt haben. Schriftlich. Die Mängel an meinen Sondereigentum melde ich direkt dem BT.
Der BT wird dann wohl diese vor Ort -mit oder ohne eigenem Gutachter. Das bleibt diesen ja überlassen- die Mängel begutachten.
Schriftlich teilt der BT dann dem Eigentümer bzw. der H mit, ob Mängel vorliegen oder nicht.
Erst jetzt könnte die HV einen eigenen Gutachter einschalten, sollten wir mit der Meinung des BT nicht einverstanden sein bzw. anderer Meinung sein.
Sollte dann der Gutachter anderer Meinung wie der BT sein, würde die HV dies beim BT anmelden.
Oder muß schon zur Mängelbesichtigung des BT einen eigener Gutachter über die HV beauftragt werden?
(Dass dies sicherer ist, ist mir klar. Aber warum unnötig Kosten erzeugen, wenn diese ggf. gar nicht nötig sind bwz. erst im zweiten Schritt -nach Stellungnahme BT- erforderlich ist)

Danke
HilfeHilfe04.10.19 06:17
Den Ablauf kennt eurer HV. Setzungs bzw spannungsrisse sind meist in gewissen Rahmen ausgeschlossen .
fraubauer04.10.19 09:14
HilfeHilfe schrieb:

Den Ablauf kennt eurer HV. Setzungs bzw spannungsrisse sind meist in gewissen Rahmen ausgeschlossen .

Danke für die Info.
Aber genau den Ablauf "An HV wenden" möchte ich ja von einer Dritten Person gerne hören.
Damit kann ich sehen, ob die HV (ist eine sehr kleine, welche man immer kontrollieren muß...)
richtig liegt.
Mich interessiert halt, ob ich (also Eigentümer) schon zur Begutachtung der angeblichen Mängel einen eigenen Gutachter mitnehmen müssen. Oder erst mit HV und BT die gemeldeten Mängel (zumindest aus unserer Sicht) gemeinsam ansehen, und auf Stellungnahme BT warten.
Dann erst eigenen Gutachter, welcher die Stellungnahme des BT sozusagn kontrolliert.
Gibt es keinen "üblichen" Ablauf?
Dankeschön
HilfeHilfe05.10.19 06:29
fraubauer schrieb:

Danke für die Info.
Aber genau den Ablauf "An HV wenden" möchte ich ja von einer Dritten Person gerne hören.
Damit kann ich sehen, ob die HV (ist eine sehr kleine, welche man immer kontrollieren muß...)
richtig liegt.
Mich interessiert halt, ob ich (also Eigentümer) schon zur Begutachtung der angeblichen Mängel einen eigenen Gutachter mitnehmen müssen. Oder erst mit HV und BT die gemeldeten Mängel (zumindest aus unserer Sicht) gemeinsam ansehen, und auf Stellungnahme BT warten.
Dann erst eigenen Gutachter, welcher die Stellungnahme des BT sozusagn kontrolliert.
Gibt es keinen "üblichen" Ablauf?
Dankeschön
Warum du ? Es ist doch ein Gemeinschaftseigentum schaden
ypg05.10.19 08:15
Unmittelbar... unmittelbar nach dem ein Schaden festgestellt wird, muss dieser dem BT in Kenntnis gesetzt werden!
Dazu Mängelrüge, schriftlich mit reeller Fristsetzung.
fraubauer06.10.19 17:16
ypg schrieb:

Unmittelbar... unmittelbar nach dem ein Schaden festgestellt wird, muss dieser dem BT in Kenntnis gesetzt werden!
Dazu Mängelrüge, schriftlich mit reeller Fristsetzung.

Ja, aber muß ich diesen "Mangel" mittels Gutachter/Sachverständiger feststellen lassen?
Oder erstmals diesen "Mangel" schriftlich mit Frist über die HV (weil ja Gemeinschaftseigentum) ohne Gutachten melden. Das ist ja das Hauptproblem!
gutachtermängelschriftlichbauträgermangelgemeinschaftseigentumschlüsselfertiggewährleistung