ᐅ Gewährleistung nach Baugesetzbuch läuft bald ab. Mängelmeldung so korrekt?
Erstellt am: 03.10.19 11:41
fraubauer08.10.19 12:47
ypg schrieb:
Unmittelbar... unmittelbar nach dem ein Schaden festgestellt wird, muss dieser dem BT in Kenntnis gesetzt werden!
Dazu Mängelrüge, schriftlich mit reeller Fristsetzung.Hallo.
Ja, aber wenn man während der Gewährleistung (5 Jahre) die Mängel immer sofort anmelden muß, dann muß ja der Bauträger ständig antanzen? Macht man das nicht jährlich z.b. auf der Eigentümerversammlung, wo der Hausverwalter dabei ist?
nordanney08.10.19 13:19
fraubauer schrieb:
Hallo.
Ja, aber wenn man während der Gewährleistung (5 Jahre) die Mängel immer sofort anmelden muß, dann muß ja der Bauträger ständig antanzen? Macht man das nicht jährlich z.b. auf der Eigentümerversammlung, wo der Hausverwalter dabei ist?Wenn Dein Auto kaputt geht, wartest Du dann auf die Wartung alle 2 Jahre, weil dann die Werkstatt dabei ist?Und ja, dann muss der Bauträger eben häufig rauskommen, wenn häufig Mängel auftreten. Dafür wurde er von Euch gut bezahlt!
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