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ᐅ Bauunternehmen stellt Arbeiten trotz Überzahlung ein


Erstellt am: 11.08.19 09:55

Tassimat12.08.19 23:24
Hausbau2019 schrieb:

Aber die Fehler machen ja nach der Meinung eines Großteils dieses Forums ausschließlich wir.

Nein, das ist nicht wahr, aber so böse wie du den Bauträger darstellst ist der überhaupt nicht. Auch rückst du mit Details nur häppchenweise raus, denn:

Er hat freiwillig Kosten übernommen und ist euch entgegengekommen! Dieses Fazit fehlte mir bisher in deinen Beschreibungen. Eigentlich wart ihr euch einig geworden. Sogar schriftlich, perfekt!

Der Termin der Behinderungsanzeige war der 17. Dezember. Wahrscheinlich hat er wegen der Feiertage einfach schon mal provisorisch die Winterpause eingeläutet. Sonst droht ja Vertragsstrafe wenn die Zeit dahin tickert und bis KW2 eh niemand arbeitet 😉 Vielleicht ist er am 18. in den Urlaub gefahren ist und musste das so am 17. noch durchdrücken...

Unklar ist mir noch, warum er in KW2 nicht weiter gemacht hat.
Wie war da das Wetter?

Und wie habt ihr auf die Behinderungsanzeige reagiert? Was genau ist da passiert zwischen dem 17. Dezember, KW2 und bis Ende Januar. Ihr werdet doch eine Kommunikation gehabt haben. Gab es verbale Entgleisungen, Drohungen oder ähnliches? Kann schonmal passieren.
Hausbau201912.08.19 23:57
Er hat diese Kosten nur auf dem lieben geduldigen Papier übernommen. Wir kommen von dieser Bauberatung und überweisen unterwegs noch die 40.000 € und haben am nächsten Tag die Behinderungsanzeige vom Datum des Beratungstages im Briefkasten. Da die Beratung abends 17.00 bis 19.00 Uhr war, ist anzunehmen, dass er sie bereits zuvor geschrieben hat. Das ist doch mehr als link.
Mottenhausen13.08.19 00:11
Hausbau2019 schrieb:

Aber die Fehler machen ja nach der Meinung eines Großteils dieses Forums ausschließlich wir.

Ich glaube wir haben alle Fehler gemacht in der Bauphase, was einfach daran liegt, dass man als Bauherr mehr oder weniger fachfremd ist. Dir will hier keiner was böses, ich denke der Thread hat eine gute Entwicklung gezeigt.

Statt schwarz-weiß läuft es doch eher auf grau hinaus. Der überstehende Keller ist wirklich dumm gelaufen, mitgedacht hat dort keiner. Aber wenn der Keller noch äußerlich abgedichtet wird, wird die Abdichtung mit über die Stufe hoch gezogen und dann von oben her eingeputzt. Nicht optimal, aber das wird am Ende auch gut. Die Abdichtung in dem Bereich sollte man dann hin und wieder überprüfen und ggf. ausbessern.

Nochmal der Baustopp: nach dem Gespräch wusste er, was ihm blüht und das die Fertigstellungsgarantie nach hinten raus ein Problem wird. Einzige Lösung: jeden Tag retten, der zu retten ist... wann wenn nicht im Winter, wenn so kurz vor Weihnachten auf der Baustelle sowieso nichts mehr passiert? Absolut nachvollziehbar.

Ich sehe hier wenig Anlass den Rechtsstreit fortzusetzen: du kannst eigentlich nichts gewinnen, du willst ein fertiges Haus, aber das baut dir weder dein Anwalt, noch das Gericht. Es entstehen nur Kosten über Kosten und selbst wenn die Kosten zu lasten des Bauunternehmers gehen... dann bringt ihn das nur einen Schritt näher an die drohende Insolvenz, wirklich haften tut er doch eh nicht, das hatten wir ja nun alles durch.

Aber zum Abschluss noch meine Vermutung über den Ausgang: das Gericht verlässt sich ja auch auf die Mitarbeiter und Berater und in diesem Zusammenhang war der Forenthread hier ein ganz guter Stimmungstest: das läuft auf "naja"... 50:50 hinaus. Das heißt im Ergebnis sowas wie "Im Namen des Volkes... er muss weiterbauen und die Mängel soweit möglich beseitigen … ihr müsst bzgl. Bau zahlen und zwar alles … oder ihr trennt euch einvernehmlich … Verfahrenskosten werden in jedem Fall geteilt … Anwalt und sonstige Auslagen zahlt jeder seinen eigenen" Nein, damit kommt man wahrlich nicht ins Fernsehen.
Hausbau201913.08.19 06:37
Nochmal zur "drohenden" Insolvenz. Wenn diese wirklich eintritt, wird es auch keinen Gerichtstermin geben, sagt der Anwalt. Das wäre dann das Schlimmste, was passieren könnte. Was denkt ihr, inwieweit der Vermittler haftbar wäre?
Kekse13.08.19 06:48
Gar nicht, wofür und wie auch?
Im Insolvenzfall bekommt ihr ca. 1-3 % eurer anerkannten Forderungen aus der Insolvenztabelle und das war‘s. Von seltenen Ausnahmen mal abgesehen.
KlausiMausi13.08.19 06:49
Hausbau2019 schrieb:

Nochmal zur "drohenden" Insolvenz. Wenn diese wirklich eintritt, wird es auch keinen Gerichtstermin geben, sagt der Anwalt. Das wäre dann das Schlimmste, was passieren könnte. Was denkt ihr, inwieweit der Vermittler haftbar wäre?
Ja es wird dann irgendwann eine Tabelle geben wo du deine Forderungen anmelden kannst . Der Verwalter wird wieder rum die Forderung des GU einfordern .streng genommen Wirst du da leider auch Geld drauf legen
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