ᐅ 2 Doppelhaushälften davon eine Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung
Erstellt am: 03.03.19 16:31
Enkelkinder03.03.19 16:31
Hallo,ich hätte mal eine Frage und zwar ist es möglich 2 Doppelhhaushälften aneinandeer zu bauen, wo in einer Doppelhaushälfte eine Einliegerwohnung mit rein gebaut wird und in der Anderen ein Keller mit rein gebaut wird.
Wir haben hier ein größeres Problem einen geeigneten Bauplatz zu finden wo 3 Familienhaus gebaut werden kann.
Ich danke schon mal über Info
Wir haben hier ein größeres Problem einen geeigneten Bauplatz zu finden wo 3 Familienhaus gebaut werden kann.
Ich danke schon mal über Info
Niloa03.03.19 16:50
Es kommt darauf an, was im Bebauungsplan steht. Da sollte vermerkt sein, wie viele Wohneinheiten es geben darf.
11ant04.03.19 02:36
Ich stehe gerade ein bißchen auf dem Schlauch, was ich davon in https://www.hausbau-forum.de/threads/mehrgenerationenhaus-mit-3-familien.30205/#post-308307 noch unklar gelassen haben sollte (?)
Einmal mit und einmal ohne Keller ist unproblematisch, wenn Du beide Hälften und das auch noch "gleichzeitig" (= in einem Bauabschnitt) errichtest. Das ist dann ja bautechnisch praktisch im wesentlichen nicht anders als eine Teilunterkellerung.
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Enkelkinder schrieb:Meinst Du beide mit Keller, einmal Nutz- und einmal Wohnkeller ? - wenn die Einliegerwohnung oberirdisch sein soll, sagte ich ja an o.g. Stelle schon, sehe ich diese Hälfte die breitere werden müssen.
wo in einer Doppelhaushälfte eine Einliegerwohnung mit rein gebaut wird und in der Anderen ein Keller mit rein gebaut wird.
Einmal mit und einmal ohne Keller ist unproblematisch, wenn Du beide Hälften und das auch noch "gleichzeitig" (= in einem Bauabschnitt) errichtest. Das ist dann ja bautechnisch praktisch im wesentlichen nicht anders als eine Teilunterkellerung.
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ypg04.03.19 09:29
Wie sollte meines Wissens nur der Bebauungsplan etwas zu der Anzahl der Wohneinheiten sagen, die erlaubt sind. Auch Doppelhäuser sind nicht immer erlaubt.
hanse98704.03.19 10:16
Wenn’s erlaubt ist, auch auf die vorgeschriebene Anzahl von Stellplätzen achten, ob ihr die überhaupt aufs Grundstück bekommt.
Enkelkinder04.03.19 10:23
Niloa schrieb:
Es kommt darauf an, was im Bebauungsplan steht. Da sollte vermerkt sein, wie viele Wohneinheiten es geben darf.Wir haben noch gar keinen Bauplatz,das wäre nur mal die Frage ob eine Einliegerwohnung in eine Doppelhaushälfte gebaut werden kann und in der Anderen nichtÄhnliche Themen