Hallo,
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
ich brauch dringend einmal Rat, was ich tun sollte bzw. nicht, da mein Bauvorhaben evtl. in stocken geraten könnte!
Folgender Hintergrund. Ich habe im September ein Grundstück gekauft, dieses zuvor geteilt worden ist. Es wurde auch als bebaubares Grundstück verkauft. Der damalige Eigentümer hat anscheinend im Juni (laut Bauamt)eine vorläufige Baugenehmigung eingeholt und das Grundstück vermessen lassen.
Ich baue wie viele auch mit einem Bauträger. Beim Architekten Termin, erwähnte bereits der Architekt, dass ein Nachbar evtl. unangenehm aufgefallen ist und wir uns sehr strikt an gesetzliche Vorgaben halten.
Darauf hin habe ich natürlich erst einmal keinen großen Wert darauf gelegt.
Da mir letztens aber bei Begehung meines Grundstücks ein anderer Nachbar stutztig frage: Darfst du überhaupt bauen? Ist es nicht vor Gericht, habe ich mich entschlossen nun näher nachzuhaken. Das Bauamt erteilte mir dann folgende Auskunft: Angeblich sind 2 Nachbarn (gegenüberliegende Straßenseite) mit dem Bau nicht einverstanden, im Juni gab es seitens der Behörde einen positiven Baubescheid. Die Behörde (damalige Bezirksleiterin, im Ruhestand nun) hat es versäumt, die Nachbarschaft über einen evtl. Bau zu informieren! Aus einer 4 Wochen Frist, ist nun eine 1 Jahresfrist geworden, bei der eine Klage/Widerruf gegen das Bauvorhaben eingelegtz werden darf. Dies ist aktuell noch nicht geschehen! Am Freitag habe ich einen Termin beim zuständigen Bauamt, bei der mir näheres erläutert wird. Eine Baugenehmigung liegt aktuell noch nicht vor, da noch kein Bauantrag gestellt worden ist angeblich. Mein Bauträger hat aber angeblich bereits den Antrag gestellt. Hier erwarte ich von beiden Seiten (Bauamt und Bauträger) noch eine genauere Info.
Das Ganze hat uns nun sehr geschockt und nun ist die Frage wie es rechtlich da aussieht, ob eine evlt. Klage Bestand hätte und was meine Rechte in dem ganzen Dilemma sind? Denn!! Ich kaufe mit Sicherheit kein Grundstück als Bauland, das im Endeffekt vielleicht in der Schwebe steht.
Anscheinend zögern die beiden Nachbarn mit der Klage, da ja in einem Streitfall (Gericht usw.) ich Schadenersatzansprüche auf Sie, oder die Behörde stellen könnte. Dies werde ich auf alle Fälle tun, wenn es auch nur zu kurzen Verzögerungen oder sonstigen Kosten kommt.
Hat jemand mal einen ähnlichen Fall, bzw. kennt sich damit gut aus? Um einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob der Bauträger mich über alles inforniert hat, gerade beim Bauantrag etc.
Laut ihm ist ihm keine Klage bekannt, was stimmt aktuell.
Danke und Gruß
T
nordanney schrieb:
Dann sind die vorherigen 12 Seiten dieses Threads unnötig gewesen, da es keine Probleme geben kann und eine Rückabwicklung des Kaufvertrags eh obsolet wird, da Du Bauland innerhalb eines B-Plans gekauft hast.Das mit dem Bebauungsplan war mir nicht Geheuer, auch mögliche konstellationen die auf mich treffen könnten. Aber auch das Gespräch heute hat mehr Aufschluss gebracht .
Tommy77 schrieb:
Ja den gibt’s.Wenn es eine Bebauungsplan gibt, worüber diskutiert Ihr denn die ganze Zeit hier 14 Seiten lang? Die Nachbarn dürften im vereinfachten genehmigungsverfahren die Unterschrift verweigern und Du dürftest trotzdem bauen, solange Du dich an den Bebauungsplan hältst. Wenn Du vom Bebauungsplan abweichen willst brauchst eine Baugenehmigung mit Befreiung von x,y,z etc.. Auch da müssen die Nachbarn nicht zustimmen, denn dies regelt ja das Bauamt/die Baugenehmigung.Zaba12 schrieb:
Wenn es eine Bebauungsplan gibt, worüber diskutiert Ihr denn die ganze Zeit hier 14 Seiten lang? Die Nachbarn dürften im vereinfachten Genehmigungsverfahren die Unterschrift verweigern und Du dürftest trotzdem bauen, solange Du dich an den Bebauungsplan hältst. Wenn Du vom Bebauungsplan abweichen willst brauchst eine Baugenehmigung mit Befreiung von x,y,z etc.. Auch da müssen die Nachbarn nicht zustimmen, denn dies regelt ja das Bauamt/die Baugenehmigung.Wie gesagt das mit dem Bebauungsplan war mir nicht ganz geheuer das dieser von der Gemeinde kommt. Ich darf zB kein Flachdach bauen, 3 Stöckig usw. Dieser war ja schon längst anwesend, da ich ja in einem Wohngebiet ein Grundstück gekauft habe und mich eben nach dessen Bebauungsplan halten muss. Das ja!
nordanney schrieb:
Was denn nun? Gibt es einen Bebauungsplan oder nicht? Der wird nicht erst für Dein Grundstück aufgestellt worden sein. Doch, es gibt Bebauungspläne für einzelne Grundstücke. Gerade hier erlebt. Gut, es baut jemand, der sehr wertvoll für die Gemeinde ist (nicht nur in finanzieller Hinsicht), aber da ist für 1 Flurstück mit ca 4000qm ein Bebauungsplan aufgestellt worden.
#23
@Tommy77
Du möchtest bauen! Das könnte eine schöne Zeit für Dich werden. Aber nicht, wenn Du jegliches Problem (welches wie auch immer entstanden ist) so aufbauscht, dass Du Dich ständig widersprichst, Fragen mal so und mal so beantwortet werden, manche gar nicht.
Dieser Thread steckt voller Widersprüche in Deinen Beiträgen... das zeigt a) dass Du Dich mal mit der ganzen Bauwelt und -Definitionen beschäftigen,
b) immer erst Ruhe bewahren solltest.
Ansonsten überlebst Du den Hausbau oder Eure Beziehung den Hausbau nicht.
Nervosität und Unwissenheit sind schlechte Partner beim Hausbau.
Am besten, Du liest Dir jetzt mal im Nachhinein alles noch mal durch. ZB erkundige Dich noch einmal, was ein Bauträger ist, was das bedeutet usw. usf.
Tommy77 schrieb:
Einen Bebauungsplan gibt es und dieser wurde ebenfalls vom Bauamt genehmigt. Die Vorgaben wie Mindestabstände etc werden wir mehr als Konsequent einhalten, das eben im Nachhinein kein Ärger kommen kann.
@Tommy77
Du möchtest bauen! Das könnte eine schöne Zeit für Dich werden. Aber nicht, wenn Du jegliches Problem (welches wie auch immer entstanden ist) so aufbauscht, dass Du Dich ständig widersprichst, Fragen mal so und mal so beantwortet werden, manche gar nicht.
Dieser Thread steckt voller Widersprüche in Deinen Beiträgen... das zeigt a) dass Du Dich mal mit der ganzen Bauwelt und -Definitionen beschäftigen,
b) immer erst Ruhe bewahren solltest.
Ansonsten überlebst Du den Hausbau oder Eure Beziehung den Hausbau nicht.
Nervosität und Unwissenheit sind schlechte Partner beim Hausbau.
Am besten, Du liest Dir jetzt mal im Nachhinein alles noch mal durch. ZB erkundige Dich noch einmal, was ein Bauträger ist, was das bedeutet usw. usf.
C
Caspar202022.02.19 14:03Tommy77 schrieb:
Wie gesagt das mit dem Bebauungsplan war mir nicht ganz geheuer das dieser von der Gemeinde kommt. Ich darf zB kein Flachdach bauen, 3 Stöckig usw. Dieser war ja schon längst anwesend, da ich ja in einem Wohngebiet ein Grundstück gekauft habe und mich eben nach dessen Bebauungsplan halten muss. Das ja!Es gibt sowas etwas wie "ganz geheuer" nicht. Außerdem sind Bebauungsplan immer letztlich von der Gemeinde aufgestellt.
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